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Das bringt die neue ARV Die ARV wir - Les Routiers Suisses

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<strong>ARV</strong><br />

<strong>Das</strong> <strong>bringt</strong> <strong>die</strong> <strong>neue</strong> <strong>ARV</strong><br />

sein, andernfalls wäre es Arbeitszeit. Es handelt<br />

sich hier etwa um Wartezeiten bei Kunden,<br />

Warten auf Anweisungen der Disposition,<br />

Unterbrüche bei Reparaturen usw.<br />

Wie <strong>wir</strong>d entlöhnt?<br />

<strong>Die</strong> Entlöhnung <strong>die</strong>ser Zeit ist nicht klar<br />

geregelt. Gemäss Arbeitsgesetz ist sämtliche<br />

Zeit, welche man dem Arbeitgeber zur Verfügung<br />

stellen muss, zu entlöhnen. Sinnvoll<br />

<strong>wir</strong>d es sein, <strong>die</strong> Entlöhnung im Arbeitsvertrag<br />

festzulegen. Der Spielraum ist zwischen wenig<br />

und dem vollen Stundenlohn. Nichts oder<br />

eingeschlossen im Monatslohn geht nicht.<br />

Eine Gegenrechnung mit zu wenig geleisteten<br />

Arbeitsstunden wäre denkbar.<br />

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Foto: Hans-Peter Steiner<br />

EU-<strong>ARV</strong>: Für viereinhalb Stunden Lenkzeit werden 45 Minuten Pause gefordert.<br />

Lange haben <strong>die</strong> Berufsfahrer auf <strong>die</strong> harmonisierte<br />

<strong>ARV</strong> gewartet (siehe auch Astra-Version<br />

rechte Seite). <strong>Die</strong> Unterschiede<br />

zu EU-Regelungen haben regelmässig Probleme<br />

verursacht. Doch wie <strong>wir</strong>ken sich <strong>die</strong><br />

Änderungen im Detail auf den Fahrer aus?<br />

<strong>Die</strong> Pausenregelung <strong>wir</strong>d grundsätzlich<br />

einfacher. Für sechs Stunden<br />

Arbeitszeit werden 30 Minuten Pause<br />

verlangt, für neun (9) Stunden braucht es<br />

45 Minuten. <strong>Die</strong> Arbeitszeitpause kann in<br />

15 Minutenabschnitte aufgeteilt werden. <strong>Die</strong><br />

Dauer der Lenkzeitpausen bleibt gleich. Für<br />

4,5 Stunden Lenkzeit werden 45 Minuten<br />

Pause gefordert. Bei Unterteilung werden<br />

neu zuerst mindestens 15 Minuten, anschliessend<br />

30 Minuten gefordert. Aufgrund der<br />

<strong>neue</strong>n Dauer lassen sich <strong>die</strong> Pausen bedeutend<br />

einfacher kombinieren.<br />

Keine Sorgen mit der Arbeitszeitpause<br />

Wer viel Lenkzeit hat, hat kaum mehr Sorgen<br />

mit der Arbeitszeitpause. Nach viereinhalb<br />

Stunden Lenkzeit ist spätestens 45 Minuten<br />

Pause angesagt. Wer Stückgut fährt und<br />

viel Zeit mit Auf- und Abladen ver<strong>bringt</strong> oder<br />

sonst eher wenig Lenkzeit hat, macht am besten<br />

nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit<br />

45 Minuten Pause und kann normalerweise<br />

bis Feierabend durchziehen. Während des Arbeitstages<br />

braucht es weniger vorgeschriebene<br />

Pausen. Es gibt kaum mehr einen Grund,<br />

während des Abladens auf Pause zu stellen.<br />

Für tägliche und wöchentliche Ruhezeiten haben<br />

sich grundsätzlich keine Änderungen ergeben.<br />

Verkürzte tägliche Ruhezeiten müssen<br />

nicht mehr kompensiert werden<br />

Maximal 60 Stunden pro Woche<br />

<strong>Die</strong> Wochenarbeitszeit darf im Durchschnitt<br />

der letzten 26 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten.<br />

Maximal dürfen 60 Stunden pro<br />

Woche gearbeitet werden. <strong>Die</strong>s gestattet<br />

einerseits sehr viel Flexibilität, andererseits<br />

müssen überdurchschnittliche Arbeitsstunden<br />

kompensiert werden. Überstunden können<br />

grundsätzlich auch nicht mehr ausbezahlt<br />

werden. Es sei denn, sie könnten defi nitiv nicht<br />

mehr kompensiert werden. Wer dauernd<br />

am Limit arbeitet, <strong>wir</strong>d pro Halbjahr mehrere<br />

Wochen Freizeit haben. 48 Arbeitsstunden<br />

können natürlich auch auf vier Wochentage<br />

verteilt werden.<br />

Sehr wichtig ist, dass <strong>die</strong> Kompensationen<br />

geplant werden. Sechs Monate sind schnell<br />

durch. <strong>Die</strong> langfristige Arbeitsplanung liegt in<br />

der Verantwortung des Arbeitgebers.<br />

Was ist das: Bereitschaftszeit?<br />

Zudem wurde Bereitschaftszeit eingeführt.<br />

Bereitschaftszeit ist <strong>die</strong> Zeit, welche der Chauffeur<br />

nicht zwingend am Arbeitsplatz verbringen,<br />

aber zur Verfügung stehen muss, um<br />

<strong>die</strong> Arbeit wieder aufzunehmen. <strong>Die</strong> Dauer<br />

der Bereitschaftszeit muss im Voraus bekannt<br />

Ausnahmeregelungen<br />

Herausgefallen sind Ausnahmen für<br />

Milch- und Posttransporte. Es gab kaum<br />

mehr Gründe, <strong>die</strong>se Ausnahmen aufrechtzuhalten.<br />

Ebenso reduziert wurden Ausnahmen<br />

für Privatfahrten. Privatfahrten gehen<br />

nur noch bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht.<br />

Betreffend Pfl ichten des Arbeitgebers ist<br />

klar vorgegeben, was er regelmässig auswerten<br />

und welche Informationen er dem<br />

Chauffeur abgeben muss. Auswertungen<br />

des digitalen Fahrtschreibers müssen dem<br />

Chauffeur weitergegeben werden. Da <strong>die</strong><br />

Daten gelegentlich verändert werden, gibt<br />

allerdings nur eine eigene Datenerfassung<br />

Sicherheit, was heute mit TachiFox auch<br />

für einen Chauffeur einfach geworden ist.<br />

Unser Dauerwunsch, <strong>die</strong> Arbeitgeberschaft<br />

stärker in <strong>die</strong> Verantwortung einzubinden<br />

wurde nur teilweise erhört. Es ist klarer umschrieben,<br />

was ein Arbeitgeber kontrollieren<br />

und wie er für <strong>die</strong> Umsetzung der <strong>ARV</strong> sorgen<br />

muss. An sich wäre auch Wegschauen des<br />

Arbeitgebers strafbar. Allerdings ist er nicht,<br />

wie in der EU, grundsätzlich mit dem Chauffeur<br />

solidarisch haftbar. Ein Arbeitgeber, der<br />

von einem Chauffeur verlangt, gegen <strong>die</strong> <strong>ARV</strong><br />

zu verstossen oder <strong>die</strong>s zulässt, ist sowieso<br />

strafbar.<br />

Polizei betreibt Ursachenforschung<br />

Der Bundesrat erwartet von den Vollzugsbehörden,<br />

dass bei Kontrollen vermehrt<br />

nach den Gründen für Verstösse geforscht<br />

<strong>wir</strong>d und Ursachen, welche vom Arbeitgeber<br />

herrühren, auch protokolliert werden.<br />

Es besteht Hoffnung, dass <strong>die</strong> Polizei nicht<br />

immer nur den einfachsten und billigsten<br />

Weg wählt. <strong>Die</strong> <strong>ARV</strong>-Schulungen sind bereits<br />

an <strong>die</strong> <strong>neue</strong>n Regelungen angepasst<br />

worden. Für detailliertere Informationen <strong>wir</strong>d<br />

demnächst eine Broschüre erscheinen. (dp)<br />

2 CAMION 9 / 2010


<strong>Die</strong> <strong>ARV</strong> <strong>wir</strong>d europäisch<br />

<strong>Die</strong> unpräzise Formulierung in einer<br />

Pressemeldung zur Anpassung der <strong>ARV</strong><br />

an <strong>die</strong> EU-Regelungen hat Ärger bei einigen<br />

genau lesenden Chauffeuren provoziert.<br />

Neu sind bis zu 60 Stunden Arbeitszeit<br />

wöchentlich möglich, nicht Lenkzeit.<br />

Hier zur Klarstellung <strong>die</strong> Meldung<br />

des Astra zu <strong>die</strong>sem Thema: «Der<br />

Bundesrat hat beschlossen, <strong>die</strong><br />

Vorschriften zu den Arbeits- und Ruhezeiten<br />

der Berufschauffeure auf 1. Januar 2011<br />

den europäischen Regelungen anzupassen.<br />

Davon betroffen sind <strong>die</strong> wöchentliche<br />

Arbeitszeit und <strong>die</strong> Ruhezeiten. So sollen <strong>die</strong><br />

Wettbewerbsbedingungen des inländischen<br />

Transportgewerbes und der ausländischen<br />

Konkurrenz im internationalen Verkehr angeglichen<br />

werden. Mit der Vereinheitlichung<br />

der Vorschriften <strong>wir</strong>d es für <strong>die</strong> Kontroll- und<br />

Vollzugsbehörden einfacher, deren Einhaltung<br />

zu überprüfen und durchzusetzen, so<br />

das Astra. Zudem können sich Fuhrhalter<br />

und Chauffeure im In- wie im Ausland grundsätzlich<br />

an einem einzigen Regelwerk orientieren.<br />

<strong>Die</strong> Änderungen treten am 1. Januar<br />

2011 in Kraft. <strong>Die</strong> Revision der heute geltenden<br />

Chauffeurverordnung (<strong>ARV</strong> 1) hat zum Zweck,<br />

<strong>die</strong> Mindestvorschriften für <strong>die</strong> Gestaltung der<br />

Arbeitszeit den europäischen Regeln anzupassen.<br />

<strong>Die</strong> Arbeits- und Ruhezeiten für <strong>die</strong><br />

Berufschauffeure sind Bestandteil des Landverkehrsabkommens<br />

mit der EU. Mit der<br />

Anpassung werden <strong>die</strong> Wettbewerbsbedingungen<br />

der schweizerischen Fuhrhalter an<br />

<strong>die</strong> Regelung in den andern europäischen<br />

Staaten angeglichen. Berufschauffeure müssen<br />

sich im In- und Ausland an <strong>die</strong> gleichen<br />

Arbeits- und Ruhezeitregeln halten. Konkret<br />

enthält <strong>die</strong> angepasste Chauffeurverordnung<br />

u. a. folgende wichtige Neuerungen:<br />

1. <strong>Die</strong> maximal erlaubte Höchstarbeitszeit<br />

pro Woche beträgt 60 Stunden (bisher 56<br />

Stunden). <strong>Die</strong> berufsmässigen Fahrzeugführerinnen<br />

und -führer dürfen jedoch pro Jahr<br />

nicht länger arbeiten als heute, und über einen<br />

Zeitraum von sechs Monaten darf durchschnittlich<br />

höchstens während 48 Stunden<br />

pro Woche gearbeitet werden. Mit der <strong>neue</strong>n<br />

Durchschnittsregelung können Transporteure<br />

und Chauffeure aber fl exibler auf Spitzenbelastungen<br />

reagieren. Andererseits ist aber<br />

auch gewährleistet, dass hohe Arbeitsbelastungen<br />

innert einem halben Jahr kompensiert<br />

werden.<br />

2. <strong>Die</strong> tägliche Ruhezeit muss mindestens<br />

ununterbrochen neun Stunden betragen.<br />

Damit ist das bisherige Ausgleichssystem<br />

für tägliche Ruhezeiten unter neun Stunden<br />

nicht mehr nötig. Nebst <strong>die</strong>sen beiden<br />

Hauptänderungen werden in der Revision<br />

auch international vereinheitlichte Begriffe eingeführt.<br />

<strong>Die</strong> vereinheitlichten Regeln sind von<br />

den Kontroll- und Vollzugsbehörden, aber<br />

auch vom Strassenverkehrsgewerbe und den<br />

Berufschauffeuren leichter anzuwenden.<br />

<strong>Die</strong> Transportunternehmen werden auch<br />

weiterhin für <strong>ARV</strong>-Verstösse ihrer Fahrer nur<br />

bestraft, wenn<br />

ihnen ein (Mit-)<br />

V e r s c h u l d e n<br />

nachgewiesen<br />

werden kann<br />

(Art. 100 Ziffer 2<br />

SVG). <strong>Die</strong> Forderung<br />

der Gewerkschaften,<br />

für Transportunternehmen<br />

eine<br />

verschuldensunabhängige<br />

Bestrafung einzuführen, widerspricht<br />

den Prinzipien des schweizerischen<br />

Rechts (Schuldprinzip: keine Bestrafung ohne<br />

Verschulden!) und <strong>wir</strong>d auch vom EG-Recht<br />

nicht verlangt. <strong>Das</strong> UVEK will jedoch <strong>die</strong> Konferenz<br />

der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren<br />

in einem Schreiben dazu auffordern, bei<br />

Verstössen von Chauffeuren gegen <strong>die</strong> <strong>ARV</strong><br />

beim Arbeitgeber zu überprüfen, ob <strong>die</strong>ser<br />

den Verstoss verschuldet oder mitverschuldet<br />

hat.» (pd)<br />

15 % Rabatt für <strong>Routiers</strong><br />

+++ Vermisstmeldung<br />

Wo ist Jimmy Lepitre?<br />

Mitglieder der <strong>Routiers</strong> <strong>Suisses</strong> können<br />

bei der Helsana-Gruppe, der grössten<br />

Krankenversicherung der Schweiz, von<br />

einem erstklassigen Versicherungsschutz zu<br />

günstigen Prämien profitieren. Viele gehen<br />

davon aus, dass <strong>die</strong> obligatorische Grundversicherung<br />

für alles aufkommt. Doch das ist bei<br />

Weitem nicht so! Der Begriff «Grundversicherung»<br />

drückt bereits aus, dass damit nur <strong>die</strong><br />

grundlegenden Bedürfnisse nach Schutz und<br />

Sicherheit abgedeckt sind. Wer keine unliebsamen<br />

Überraschungen erleben und seinen<br />

Versicherungsschutz ergänzen möchte, setzt<br />

auch auf sinnvolle Zusatzversicherungen.<br />

Helsana und <strong>Les</strong> <strong>Routiers</strong> <strong>Suisses</strong> haben für<br />

alle Mitglieder einen überaus attraktiven Kollektivvertrag<br />

abgeschlossen. Deshalb können<br />

<strong>die</strong>se von erstklassigen Versicherungsleistungen<br />

zu wesentlich günstigeren Prämien<br />

profi tieren. Der Kollektivvertrag gilt für alle Rou-<br />

tiers-Mitglieder sowie für Familienangehörige,<br />

<strong>die</strong> im gleichen Haushalt leben. Er beinhaltet<br />

z. B. folgende sinnvollen Zusatzversicherungen<br />

mit 15 Prozent Rabatt:<br />

<strong>Die</strong> Zusatzversicherung «Top» übernimmt<br />

wichtige ambulante Leistungen im In- und<br />

Ausland, <strong>die</strong> für sehr viele Menschen in jedem<br />

Alter ein Bedürfnis, aber von der Grundversicherung<br />

nicht oder nur ungenügend gedeckt<br />

sind. <strong>Die</strong> Spitalzusatzversicherungen «Hospital»<br />

bieten grössere Wahlfreiheiten als <strong>die</strong><br />

obligatorische Grundversicherung: Man kann<br />

Spital, Arzt, Zimmerkomfort wählen. Wichtig:<br />

Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung – zu<br />

gleichen Leistungen wie beim Vorversicherer.<br />

So profi tiert man am einfachsten und<br />

schnellsten: Wer in den Genuss der Vorteile<br />

und Rabatte kommen möchte, ruft schnellstens<br />

beim Verband <strong>Les</strong> <strong>Routiers</strong> <strong>Suisses</strong><br />

(021 706 20 00) an. (pd)<br />

Am Freitag, dem 28. Mai 2010, ist<br />

gegen Mitternacht in Vouvry/VS<br />

bzw. der Region du Torrent de<br />

L’Avançon der Waadtländer Jimmy<br />

Lepitre (geb. 21.04.1991, wohnhaft<br />

in Yverdon VD) während eines Familienfestes<br />

verschwunden. Lepitres Familie steht<br />

<strong>Routiers</strong>-Kreisen nahe und vermutet, dass ihr<br />

Sohn Gelegenheitsarbeiten möglicherweise<br />

auch bei Transportgeschäften nachgeht. Dort<br />

könnten ihn eventuell Lastwagenchauffeure<br />

gesehen haben. Konkrete Meldungen über<br />

seinen Aufenthalt sind bei der Polizei noch<br />

keine eingegangen. Jimmy Lepitre ist 1,75<br />

Meter gross und von mittlerer Statur. Er hat<br />

dunkelbraunes Haar. Zum Zeitpunkt seines<br />

Verschwindens war er mit einer schwarzen<br />

Hose und einem beige-blau karierten Hemd<br />

bekleidet. Sach<strong>die</strong>nliche Hinweise bitte an<br />

<strong>die</strong> Kantonspolizei Wallis (Tel. 027 326 56 56)<br />

oder an jede Polizei<strong>die</strong>nststelle. (lrs)<br />

CAMION 9 / 2010<br />

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