Das bringt die neue ARV Die ARV wir - Les Routiers Suisses
Das bringt die neue ARV Die ARV wir - Les Routiers Suisses
Das bringt die neue ARV Die ARV wir - Les Routiers Suisses
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<strong>ARV</strong><br />
<strong>Das</strong> <strong>bringt</strong> <strong>die</strong> <strong>neue</strong> <strong>ARV</strong><br />
sein, andernfalls wäre es Arbeitszeit. Es handelt<br />
sich hier etwa um Wartezeiten bei Kunden,<br />
Warten auf Anweisungen der Disposition,<br />
Unterbrüche bei Reparaturen usw.<br />
Wie <strong>wir</strong>d entlöhnt?<br />
<strong>Die</strong> Entlöhnung <strong>die</strong>ser Zeit ist nicht klar<br />
geregelt. Gemäss Arbeitsgesetz ist sämtliche<br />
Zeit, welche man dem Arbeitgeber zur Verfügung<br />
stellen muss, zu entlöhnen. Sinnvoll<br />
<strong>wir</strong>d es sein, <strong>die</strong> Entlöhnung im Arbeitsvertrag<br />
festzulegen. Der Spielraum ist zwischen wenig<br />
und dem vollen Stundenlohn. Nichts oder<br />
eingeschlossen im Monatslohn geht nicht.<br />
Eine Gegenrechnung mit zu wenig geleisteten<br />
Arbeitsstunden wäre denkbar.<br />
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Foto: Hans-Peter Steiner<br />
EU-<strong>ARV</strong>: Für viereinhalb Stunden Lenkzeit werden 45 Minuten Pause gefordert.<br />
Lange haben <strong>die</strong> Berufsfahrer auf <strong>die</strong> harmonisierte<br />
<strong>ARV</strong> gewartet (siehe auch Astra-Version<br />
rechte Seite). <strong>Die</strong> Unterschiede<br />
zu EU-Regelungen haben regelmässig Probleme<br />
verursacht. Doch wie <strong>wir</strong>ken sich <strong>die</strong><br />
Änderungen im Detail auf den Fahrer aus?<br />
<strong>Die</strong> Pausenregelung <strong>wir</strong>d grundsätzlich<br />
einfacher. Für sechs Stunden<br />
Arbeitszeit werden 30 Minuten Pause<br />
verlangt, für neun (9) Stunden braucht es<br />
45 Minuten. <strong>Die</strong> Arbeitszeitpause kann in<br />
15 Minutenabschnitte aufgeteilt werden. <strong>Die</strong><br />
Dauer der Lenkzeitpausen bleibt gleich. Für<br />
4,5 Stunden Lenkzeit werden 45 Minuten<br />
Pause gefordert. Bei Unterteilung werden<br />
neu zuerst mindestens 15 Minuten, anschliessend<br />
30 Minuten gefordert. Aufgrund der<br />
<strong>neue</strong>n Dauer lassen sich <strong>die</strong> Pausen bedeutend<br />
einfacher kombinieren.<br />
Keine Sorgen mit der Arbeitszeitpause<br />
Wer viel Lenkzeit hat, hat kaum mehr Sorgen<br />
mit der Arbeitszeitpause. Nach viereinhalb<br />
Stunden Lenkzeit ist spätestens 45 Minuten<br />
Pause angesagt. Wer Stückgut fährt und<br />
viel Zeit mit Auf- und Abladen ver<strong>bringt</strong> oder<br />
sonst eher wenig Lenkzeit hat, macht am besten<br />
nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit<br />
45 Minuten Pause und kann normalerweise<br />
bis Feierabend durchziehen. Während des Arbeitstages<br />
braucht es weniger vorgeschriebene<br />
Pausen. Es gibt kaum mehr einen Grund,<br />
während des Abladens auf Pause zu stellen.<br />
Für tägliche und wöchentliche Ruhezeiten haben<br />
sich grundsätzlich keine Änderungen ergeben.<br />
Verkürzte tägliche Ruhezeiten müssen<br />
nicht mehr kompensiert werden<br />
Maximal 60 Stunden pro Woche<br />
<strong>Die</strong> Wochenarbeitszeit darf im Durchschnitt<br />
der letzten 26 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten.<br />
Maximal dürfen 60 Stunden pro<br />
Woche gearbeitet werden. <strong>Die</strong>s gestattet<br />
einerseits sehr viel Flexibilität, andererseits<br />
müssen überdurchschnittliche Arbeitsstunden<br />
kompensiert werden. Überstunden können<br />
grundsätzlich auch nicht mehr ausbezahlt<br />
werden. Es sei denn, sie könnten defi nitiv nicht<br />
mehr kompensiert werden. Wer dauernd<br />
am Limit arbeitet, <strong>wir</strong>d pro Halbjahr mehrere<br />
Wochen Freizeit haben. 48 Arbeitsstunden<br />
können natürlich auch auf vier Wochentage<br />
verteilt werden.<br />
Sehr wichtig ist, dass <strong>die</strong> Kompensationen<br />
geplant werden. Sechs Monate sind schnell<br />
durch. <strong>Die</strong> langfristige Arbeitsplanung liegt in<br />
der Verantwortung des Arbeitgebers.<br />
Was ist das: Bereitschaftszeit?<br />
Zudem wurde Bereitschaftszeit eingeführt.<br />
Bereitschaftszeit ist <strong>die</strong> Zeit, welche der Chauffeur<br />
nicht zwingend am Arbeitsplatz verbringen,<br />
aber zur Verfügung stehen muss, um<br />
<strong>die</strong> Arbeit wieder aufzunehmen. <strong>Die</strong> Dauer<br />
der Bereitschaftszeit muss im Voraus bekannt<br />
Ausnahmeregelungen<br />
Herausgefallen sind Ausnahmen für<br />
Milch- und Posttransporte. Es gab kaum<br />
mehr Gründe, <strong>die</strong>se Ausnahmen aufrechtzuhalten.<br />
Ebenso reduziert wurden Ausnahmen<br />
für Privatfahrten. Privatfahrten gehen<br />
nur noch bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht.<br />
Betreffend Pfl ichten des Arbeitgebers ist<br />
klar vorgegeben, was er regelmässig auswerten<br />
und welche Informationen er dem<br />
Chauffeur abgeben muss. Auswertungen<br />
des digitalen Fahrtschreibers müssen dem<br />
Chauffeur weitergegeben werden. Da <strong>die</strong><br />
Daten gelegentlich verändert werden, gibt<br />
allerdings nur eine eigene Datenerfassung<br />
Sicherheit, was heute mit TachiFox auch<br />
für einen Chauffeur einfach geworden ist.<br />
Unser Dauerwunsch, <strong>die</strong> Arbeitgeberschaft<br />
stärker in <strong>die</strong> Verantwortung einzubinden<br />
wurde nur teilweise erhört. Es ist klarer umschrieben,<br />
was ein Arbeitgeber kontrollieren<br />
und wie er für <strong>die</strong> Umsetzung der <strong>ARV</strong> sorgen<br />
muss. An sich wäre auch Wegschauen des<br />
Arbeitgebers strafbar. Allerdings ist er nicht,<br />
wie in der EU, grundsätzlich mit dem Chauffeur<br />
solidarisch haftbar. Ein Arbeitgeber, der<br />
von einem Chauffeur verlangt, gegen <strong>die</strong> <strong>ARV</strong><br />
zu verstossen oder <strong>die</strong>s zulässt, ist sowieso<br />
strafbar.<br />
Polizei betreibt Ursachenforschung<br />
Der Bundesrat erwartet von den Vollzugsbehörden,<br />
dass bei Kontrollen vermehrt<br />
nach den Gründen für Verstösse geforscht<br />
<strong>wir</strong>d und Ursachen, welche vom Arbeitgeber<br />
herrühren, auch protokolliert werden.<br />
Es besteht Hoffnung, dass <strong>die</strong> Polizei nicht<br />
immer nur den einfachsten und billigsten<br />
Weg wählt. <strong>Die</strong> <strong>ARV</strong>-Schulungen sind bereits<br />
an <strong>die</strong> <strong>neue</strong>n Regelungen angepasst<br />
worden. Für detailliertere Informationen <strong>wir</strong>d<br />
demnächst eine Broschüre erscheinen. (dp)<br />
2 CAMION 9 / 2010
<strong>Die</strong> <strong>ARV</strong> <strong>wir</strong>d europäisch<br />
<strong>Die</strong> unpräzise Formulierung in einer<br />
Pressemeldung zur Anpassung der <strong>ARV</strong><br />
an <strong>die</strong> EU-Regelungen hat Ärger bei einigen<br />
genau lesenden Chauffeuren provoziert.<br />
Neu sind bis zu 60 Stunden Arbeitszeit<br />
wöchentlich möglich, nicht Lenkzeit.<br />
Hier zur Klarstellung <strong>die</strong> Meldung<br />
des Astra zu <strong>die</strong>sem Thema: «Der<br />
Bundesrat hat beschlossen, <strong>die</strong><br />
Vorschriften zu den Arbeits- und Ruhezeiten<br />
der Berufschauffeure auf 1. Januar 2011<br />
den europäischen Regelungen anzupassen.<br />
Davon betroffen sind <strong>die</strong> wöchentliche<br />
Arbeitszeit und <strong>die</strong> Ruhezeiten. So sollen <strong>die</strong><br />
Wettbewerbsbedingungen des inländischen<br />
Transportgewerbes und der ausländischen<br />
Konkurrenz im internationalen Verkehr angeglichen<br />
werden. Mit der Vereinheitlichung<br />
der Vorschriften <strong>wir</strong>d es für <strong>die</strong> Kontroll- und<br />
Vollzugsbehörden einfacher, deren Einhaltung<br />
zu überprüfen und durchzusetzen, so<br />
das Astra. Zudem können sich Fuhrhalter<br />
und Chauffeure im In- wie im Ausland grundsätzlich<br />
an einem einzigen Regelwerk orientieren.<br />
<strong>Die</strong> Änderungen treten am 1. Januar<br />
2011 in Kraft. <strong>Die</strong> Revision der heute geltenden<br />
Chauffeurverordnung (<strong>ARV</strong> 1) hat zum Zweck,<br />
<strong>die</strong> Mindestvorschriften für <strong>die</strong> Gestaltung der<br />
Arbeitszeit den europäischen Regeln anzupassen.<br />
<strong>Die</strong> Arbeits- und Ruhezeiten für <strong>die</strong><br />
Berufschauffeure sind Bestandteil des Landverkehrsabkommens<br />
mit der EU. Mit der<br />
Anpassung werden <strong>die</strong> Wettbewerbsbedingungen<br />
der schweizerischen Fuhrhalter an<br />
<strong>die</strong> Regelung in den andern europäischen<br />
Staaten angeglichen. Berufschauffeure müssen<br />
sich im In- und Ausland an <strong>die</strong> gleichen<br />
Arbeits- und Ruhezeitregeln halten. Konkret<br />
enthält <strong>die</strong> angepasste Chauffeurverordnung<br />
u. a. folgende wichtige Neuerungen:<br />
1. <strong>Die</strong> maximal erlaubte Höchstarbeitszeit<br />
pro Woche beträgt 60 Stunden (bisher 56<br />
Stunden). <strong>Die</strong> berufsmässigen Fahrzeugführerinnen<br />
und -führer dürfen jedoch pro Jahr<br />
nicht länger arbeiten als heute, und über einen<br />
Zeitraum von sechs Monaten darf durchschnittlich<br />
höchstens während 48 Stunden<br />
pro Woche gearbeitet werden. Mit der <strong>neue</strong>n<br />
Durchschnittsregelung können Transporteure<br />
und Chauffeure aber fl exibler auf Spitzenbelastungen<br />
reagieren. Andererseits ist aber<br />
auch gewährleistet, dass hohe Arbeitsbelastungen<br />
innert einem halben Jahr kompensiert<br />
werden.<br />
2. <strong>Die</strong> tägliche Ruhezeit muss mindestens<br />
ununterbrochen neun Stunden betragen.<br />
Damit ist das bisherige Ausgleichssystem<br />
für tägliche Ruhezeiten unter neun Stunden<br />
nicht mehr nötig. Nebst <strong>die</strong>sen beiden<br />
Hauptänderungen werden in der Revision<br />
auch international vereinheitlichte Begriffe eingeführt.<br />
<strong>Die</strong> vereinheitlichten Regeln sind von<br />
den Kontroll- und Vollzugsbehörden, aber<br />
auch vom Strassenverkehrsgewerbe und den<br />
Berufschauffeuren leichter anzuwenden.<br />
<strong>Die</strong> Transportunternehmen werden auch<br />
weiterhin für <strong>ARV</strong>-Verstösse ihrer Fahrer nur<br />
bestraft, wenn<br />
ihnen ein (Mit-)<br />
V e r s c h u l d e n<br />
nachgewiesen<br />
werden kann<br />
(Art. 100 Ziffer 2<br />
SVG). <strong>Die</strong> Forderung<br />
der Gewerkschaften,<br />
für Transportunternehmen<br />
eine<br />
verschuldensunabhängige<br />
Bestrafung einzuführen, widerspricht<br />
den Prinzipien des schweizerischen<br />
Rechts (Schuldprinzip: keine Bestrafung ohne<br />
Verschulden!) und <strong>wir</strong>d auch vom EG-Recht<br />
nicht verlangt. <strong>Das</strong> UVEK will jedoch <strong>die</strong> Konferenz<br />
der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren<br />
in einem Schreiben dazu auffordern, bei<br />
Verstössen von Chauffeuren gegen <strong>die</strong> <strong>ARV</strong><br />
beim Arbeitgeber zu überprüfen, ob <strong>die</strong>ser<br />
den Verstoss verschuldet oder mitverschuldet<br />
hat.» (pd)<br />
15 % Rabatt für <strong>Routiers</strong><br />
+++ Vermisstmeldung<br />
Wo ist Jimmy Lepitre?<br />
Mitglieder der <strong>Routiers</strong> <strong>Suisses</strong> können<br />
bei der Helsana-Gruppe, der grössten<br />
Krankenversicherung der Schweiz, von<br />
einem erstklassigen Versicherungsschutz zu<br />
günstigen Prämien profitieren. Viele gehen<br />
davon aus, dass <strong>die</strong> obligatorische Grundversicherung<br />
für alles aufkommt. Doch das ist bei<br />
Weitem nicht so! Der Begriff «Grundversicherung»<br />
drückt bereits aus, dass damit nur <strong>die</strong><br />
grundlegenden Bedürfnisse nach Schutz und<br />
Sicherheit abgedeckt sind. Wer keine unliebsamen<br />
Überraschungen erleben und seinen<br />
Versicherungsschutz ergänzen möchte, setzt<br />
auch auf sinnvolle Zusatzversicherungen.<br />
Helsana und <strong>Les</strong> <strong>Routiers</strong> <strong>Suisses</strong> haben für<br />
alle Mitglieder einen überaus attraktiven Kollektivvertrag<br />
abgeschlossen. Deshalb können<br />
<strong>die</strong>se von erstklassigen Versicherungsleistungen<br />
zu wesentlich günstigeren Prämien<br />
profi tieren. Der Kollektivvertrag gilt für alle Rou-<br />
tiers-Mitglieder sowie für Familienangehörige,<br />
<strong>die</strong> im gleichen Haushalt leben. Er beinhaltet<br />
z. B. folgende sinnvollen Zusatzversicherungen<br />
mit 15 Prozent Rabatt:<br />
<strong>Die</strong> Zusatzversicherung «Top» übernimmt<br />
wichtige ambulante Leistungen im In- und<br />
Ausland, <strong>die</strong> für sehr viele Menschen in jedem<br />
Alter ein Bedürfnis, aber von der Grundversicherung<br />
nicht oder nur ungenügend gedeckt<br />
sind. <strong>Die</strong> Spitalzusatzversicherungen «Hospital»<br />
bieten grössere Wahlfreiheiten als <strong>die</strong><br />
obligatorische Grundversicherung: Man kann<br />
Spital, Arzt, Zimmerkomfort wählen. Wichtig:<br />
Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung – zu<br />
gleichen Leistungen wie beim Vorversicherer.<br />
So profi tiert man am einfachsten und<br />
schnellsten: Wer in den Genuss der Vorteile<br />
und Rabatte kommen möchte, ruft schnellstens<br />
beim Verband <strong>Les</strong> <strong>Routiers</strong> <strong>Suisses</strong><br />
(021 706 20 00) an. (pd)<br />
Am Freitag, dem 28. Mai 2010, ist<br />
gegen Mitternacht in Vouvry/VS<br />
bzw. der Region du Torrent de<br />
L’Avançon der Waadtländer Jimmy<br />
Lepitre (geb. 21.04.1991, wohnhaft<br />
in Yverdon VD) während eines Familienfestes<br />
verschwunden. Lepitres Familie steht<br />
<strong>Routiers</strong>-Kreisen nahe und vermutet, dass ihr<br />
Sohn Gelegenheitsarbeiten möglicherweise<br />
auch bei Transportgeschäften nachgeht. Dort<br />
könnten ihn eventuell Lastwagenchauffeure<br />
gesehen haben. Konkrete Meldungen über<br />
seinen Aufenthalt sind bei der Polizei noch<br />
keine eingegangen. Jimmy Lepitre ist 1,75<br />
Meter gross und von mittlerer Statur. Er hat<br />
dunkelbraunes Haar. Zum Zeitpunkt seines<br />
Verschwindens war er mit einer schwarzen<br />
Hose und einem beige-blau karierten Hemd<br />
bekleidet. Sach<strong>die</strong>nliche Hinweise bitte an<br />
<strong>die</strong> Kantonspolizei Wallis (Tel. 027 326 56 56)<br />
oder an jede Polizei<strong>die</strong>nststelle. (lrs)<br />
CAMION 9 / 2010<br />
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