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Vorsorgeuntersuchung G 42

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Privatpraxis für Prävention und Gesundheitsförderung<br />

Dr. med. Mirella Nowak - Fachärztin für Innere und Arbeitsmedizin<br />

Rudolf- Breitscheid- Str. 1<br />

01587 Riesa<br />

Tel.: 03525 7734775<br />

email: arbeitsmedizin-riesa-nowak@t-online.de / www.arbeitsmedizin-riesa-nowak.de<br />

___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Informationsblatt 2 Stand 10/ 2014<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen<br />

(bislang G <strong>42</strong> „Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung“)<br />

Für jeden Mitarbeiter, der am Patienten behandelt oder Umgang mit kontaminierten Instrumenten,<br />

Abformungen, Zahnersatz etc. hat (Zureichen, Reinigen, Desinfizieren etc.), ist die arbeitsmedizinische<br />

Vorsorge hinsichtlich Biostoffgefährdung (bislang G <strong>42</strong>) obligat. Sie hat ihren rechtlichen Ursprung in der<br />

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV). Lediglich der Praxisinhaber als Arbeitgeber<br />

unterliegt nicht der Untersuchungspflicht, wobei auch für diesen eine Hepatitis-B-Impfung zur Vermeidung<br />

einer nosokomialen Übertragung selbstverständlich sein sollte.<br />

Nur ein Arzt mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin darf<br />

diese Untersuchung durchführen.<br />

Die Vorsorge umfasst:<br />

… die arbeitsmedizinische Beratung zur Biostoffgefährdung<br />

Die arbeitsmedizinische Beratung erfolgt tätigkeitsbezogen zu den gefährdenden biologischen<br />

Arbeitsstoffen. Für die Zahnmedizin stehen Hepatitis B und C Viren im Vordergrund<br />

... medizinische Untersuchungen<br />

Die medizinische Untersuchung kann folgende Bestandteile haben:<br />

Elementarteil<br />

- Anamnese<br />

- allgemeine körperliche Untersuchung<br />

- Urinstatus<br />

- Blutsenkungsgeschwindigkeit (alternativ CRP), Blutbild (Hämoglobin, Erythrozyten, Leukozyten incl.<br />

Differenzierung), Gamma- GT, SGPT(ALAT), Blutzucker<br />

Spezieller Teil – dieser Teil ist in Hinblick auf Hepatitis B und C gemäß Anhang Teil 2 der ArbmedVV<br />

definiert.<br />

- Hepatitis- C- „Titer“bestimmung (Anti HCV)<br />

- in Abhängigkeit vom bestehenden Impfstatus: Hepatitis B Impfung incl.<br />

„Titer“bestimmung (Anti- HBc vor der Impfung, Anti- HBs nach der Impfung)<br />

- bei regelmäßigem und direkten Umgang mit Kindern: Prüfung des Immunstatus hinsichtlich Masern,<br />

Mumps, Röteln, Varizellen, Pertussis<br />

Weitere spezielle Untersuchungen (z. B. HIV, Hepatitis A oder Tuberkulose) können ebenso zum Inhalt<br />

werden, wenn die Arbeitsplatzanalyse ein deutlich erhöhtes Risiko für das Vorkommen dieser Erkrankungen<br />

ergibt oder wenn im konkreten Fall die Möglichkeit einer Krankheitsübertragung bestanden hat.<br />

Rechte und Pflichten des Beschäftigten:<br />

Der Beschäftigte hat die Pflicht, sich arbeitsmedizinisch zur Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe<br />

beraten zu lassen.<br />

Der Beschäftigte darf Untersuchungsinhalte aktiv ablehnen. Er ist nicht verpflichtet das medizinische<br />

Untersuchungsangebot anzunehmen oder zu dulden.<br />

Untersuchungsintervalle:<br />

Die Erstvorsorge ist vor erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit mit Infektionsgefährdung durchzuführen. Nach<br />

einem Jahr muss eine erste Nachuntersuchung erfolgen. Die weitere Vorsorge erfolgt gemäß der AMR<br />

2.1 (Arbeitsmedizinische Regel) im Abstand von ZWEI Jahren, in begründeten Fällen auch eher.


Bescheinigung und ärztliche Schweigepflicht:<br />

Sämtliche medizinische Daten und Befunde aus der Vorsorge unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht<br />

und dürfen dem Arbeitgeber nicht übermittelt werden. Im Ergebnis der Vorsorge erhält der Arbeitgeber<br />

eine Teilnahmebescheinigung. Die Bescheinigung enthält keine Angaben mehr zur gesundheitlichen<br />

Unbedenklichkeit oder Bedenklichkeit. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass die Maßnahmen des<br />

Arbeitsschutzes nicht ausreichen, so hat der Arbeitsmediziner dies dem Arbeitgeber mitzuteilen und<br />

Maßnahmen vorzuschlagen. Hält der Arzt aus medizinischen Gründen einen Tätigkeitswechsel für<br />

erforderlich, so darf er dies dem Arbeitgeber mit der Einwilligung des Beschäftigten mitteilen.<br />

Kosten:<br />

Es wird empfohlen, den Untersuchungsumfang, der dem Beschäftigten angeboten wird, vor der<br />

Auftragserteilung mit dem Arbeitsmediziner klar abzustimmen. Ebenso können Sie sich zu den Kosten<br />

informieren. So können spätere Unstimmigkeiten vermieden werden. Von den Sicherheitsingenieuren<br />

können Sie hierzu ein Formular „Zielauftrag" erhalten<br />

Alle Kosten der Vorsorge inkl. Impfungen sind vom Arbeitgeber zu tragen. Der Arbeitsmediziner erbringt<br />

dabei eine Leistung für Sie, die auf Grundlage eines Pauschalpreises, eines Stundensatzes oder einer<br />

Einzelkostenabrechnung quittiert werden kann. Kommt die Abrechnung nach GOÄ zur Anwendung,<br />

werden Abrechnungsfaktoren von 1,3 oder 1,8, gelegentlich 2,3 verwendet.<br />

Betriebsärztliche Leistungen im Sinne von <strong>Vorsorgeuntersuchung</strong>en dürfen seit dem 01.01.2008 nicht<br />

mehr mit einer Mehrwertsteuer belegt werden.<br />

Mögliche Kosten, die entstehen können:<br />

G <strong>42</strong> - Elementarteil<br />

GOÄ- Nr. Leistung GOÄ 1fach 1,3fach 2,3fach<br />

Labor 1,15fach<br />

Labor 1,15fach<br />

29 Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung … 25,65 33,34 58,99<br />

einschl. Ganzkörperstatus, Erörterung des<br />

Risikoprofils und verhaltensmed. orientierter<br />

Beratung<br />

3511* Urinstreifentest 2,91 3,35 3,35<br />

250 Blutentnahme 2,33 3,03 5,36<br />

3550* Blutbild 3,50 4,02 4,02<br />

3551* Differenzierung der Leukozyten 1,17 1,34 1,34<br />

3501* Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit (BSG, 3,50 4,02 4,02<br />

BKS)<br />

3595.H1* SGPT (ALAT) 2,33 2,68 2,68<br />

3592.H1* GammaGT 2,33 2,68 2,68<br />

3560* Glukose 2,33 2,68 2,68<br />

75 Ausführlicher schriftlicher Befundbericht 7,58 9,85 17,43<br />

53,62 67,00 102,56<br />

G <strong>42</strong> – spezieller Teil<br />

Gesundheitswesen<br />

4393* Anti-HBc-Ak Dies sind<br />

4381* Anti-HBs-Ak Leistungen, die in<br />

4406* HCV, IgG der GOÄ<br />

der Gruppe M III<br />

Kindbetreuung<br />

zuzuordnen sind.<br />

4388* Varizella-Zoster-Virus, IgG Hier sind je nach<br />

4396* Masern – Virus, IgG Arzt und Labor<br />

4397* Mumps – Virus, IgG verschiedene<br />

4398* Röteln – Virus, IgG Preise möglich.<br />

Impfungen<br />

5 Untersuchung vor Impfung 4,66 6,06 10,72<br />

375 Schutzimpfung s.c./ i.m. 4,66 6,06 10,72<br />

377 Zusatzinjektion bei Parallelimpfung 2,91 3,79 6,70<br />

nachzulesen beim Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V.: www.VDBW.de<br />

Anmerkung:<br />

Bezüglich Pertussis wird im speziellen Teil keine IgG- Bestimmung vorgenommen.<br />

Für die Abrechnung von Laborleistungen der Gruppen M III und M IV ist die GOÄ zu beachten.

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