25.11.2014 Aufrufe

sammlung und seine Anfechtung

sammlung und seine Anfechtung

sammlung und seine Anfechtung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Der Beschluss der StW-Eigentümerver<strong>sammlung</strong> <strong>und</strong> <strong>seine</strong> <strong>Anfechtung</strong><br />

– absichtliches Fernhalten eines Stockwerkeigentümers von der Ver<strong>sammlung</strong><br />

bzw. vorsätzliche Nichteinladung, auch fahrlässig 186 ;<br />

– Verletzung eines statutarischen Präsenzquorums;<br />

– Einberufung der Ver<strong>sammlung</strong> durch unzuständiges Organ;<br />

– Beschluss verstösst gegen «Gr<strong>und</strong>struktur des Stockwerkeigentums»;<br />

– dauernder Ausschluss eines Stockwerkeigentümers vom Stimmrecht;<br />

– zwingende gemeinschaftliche Teile werden dem Sonderrecht eines<br />

Stockwerkeigentümers zugeordnet;<br />

– Änderung der Wertquote eines Stockwerkeigentümers ohne dessen Zustimmung;<br />

– der Verwalter wird jeglicher Mindestbefugnisse enthoben;<br />

– Einberufung der Ver<strong>sammlung</strong> ohne dass eine Traktandenliste existiert;<br />

– Verletzung von Persönlichkeitsrechten ohne Rechtfertigungsgr<strong>und</strong>;<br />

– Beschluss über den Verzicht des <strong>Anfechtung</strong>s-, Ausschluss- oder Einspracherechts;<br />

– Ausschluss des Stockwerkeigentümers ohne vorgängiges gerichtliches<br />

Verfahren;<br />

– Verstoss gegen Bestimmungen des öffentlichen Rechts;<br />

– Beschluss mit unmöglichem oder unsittlichem Inhalt;<br />

– Die aus Art. 706b OR analog anwendbaren Fälle: Beschlüsse die das<br />

Recht auf Teilnahme an der Stockwerkeigentümerver<strong>sammlung</strong>, das<br />

Mindeststimmrecht, die Klagerechte oder andere vom Gesetz zwingend<br />

gewährte Rechte der Stockwerkeigentümer entziehen oder beschränken<br />

oder Kontrollrechte von Stockwerkeigentümern über das gesetzlich zulässige<br />

Mass hinaus beschränken.<br />

5. <strong>Anfechtung</strong> mangelhafter Beschlüsse mittels <strong>Anfechtung</strong>sklage<br />

5.1 Anwendbares Recht<br />

Kraft ausdrücklicher Verweisung in Art. 712m Abs. 2 ZGB finden «die<br />

Vorschriften […] über die <strong>Anfechtung</strong> von Vereinsbeschlüssen Anwen-<br />

186<br />

Anders ZK-WERMELINGER, Art. 712m N 207, welcher die unwillentliche Versäumnis einen<br />

Stockwerkeigentümer einzuladen den anfechtbaren Fällen zuordnet.<br />

79

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!