sammlung und seine Anfechtung
sammlung und seine Anfechtung
sammlung und seine Anfechtung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Der Beschluss der StW-Eigentümerver<strong>sammlung</strong> <strong>und</strong> <strong>seine</strong> <strong>Anfechtung</strong><br />
send sein (Art. 712p Abs. 3 ZGB) 122 . Sind auch in der zweiten Ver<strong>sammlung</strong><br />
die Beschlussfähigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt, können weitere Ver<strong>sammlung</strong>en<br />
nach den gleichen Regeln einberufen werden. Ebenfalls besteht<br />
die Möglichkeit, dass sich ein Stockwerkeigentümer direkt an den Richter<br />
wendet <strong>und</strong>, beim Fehlen oder der Weigerung des Verwalters, die notwendigen<br />
Verwaltungshandlungen für die Erhaltung des Wertes des Stockwerkeigentums<br />
gerichtlich anordnen lässt oder gar die nötigen Massnahmen bei<br />
Dringlichkeit selbst zulasten der Gemeinschaft veranlasst 123 .<br />
e) Gesetzliche Stimmquoren<br />
aa)<br />
Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Für die Entstehung eines positiven Beschlusses, müssen einerseits die Voraussetzungen<br />
der Beschlussfähigkeit der Stockwerkeigentümerver<strong>sammlung</strong><br />
erfüllt sein – diese sind das Präsenzquorum – <strong>und</strong> andererseits muss zweitens<br />
durch die befürwortenden Stimmen das verlangte Stimmquorum erreicht<br />
werden. Die Bestimmungen über die Ver<strong>sammlung</strong> der Stockwerkeigentümer<br />
enthalten keine solchen Quoren, demzufolge sind die vereinzelten<br />
Quorumsbestimmungen den übrigen Regelungen zum Stockwerkeigentum<br />
sowie dem Miteigentums- <strong>und</strong> Vereinsrecht zu entnehmen. Nach Ansicht<br />
der herrschenden Lehre gelangen die Normen des Miteigentumsrechts bei<br />
der Quorenbestimmung <strong>und</strong> die Normen des Vereinsrechts bei der Berechnung<br />
der erforderlichen Mehrheiten zur Anwendung 124 .<br />
Je nach Bedeutung, welche der Gesetzgeber <strong>und</strong> die Stockwerkeigentümer<br />
dem Beschluss beimessen, <strong>und</strong> der Tragweite eines positiven Entscheids,<br />
werden einfache Mehrheiten, qualifizierte Mehrheiten oder gar<br />
Einstimmigkeit der abgegeben Stimmen verlangt 125 :<br />
bb)<br />
Einfaches Mehr<br />
Soweit das Gesetz oder ein – falls vorhanden – Stockwerkeigentümerreglement<br />
kein anderes Stimmquorum vorschreibt, werden die Beschlüsse in der<br />
Stockwerkeigentümerver<strong>sammlung</strong> gewöhnlich mit einfacher Mehrheit<br />
gefasst 126 .<br />
122<br />
123<br />
124<br />
125<br />
126<br />
ZK-WERMELINGER, Art. 712p N 43.<br />
Vgl. Art. 647 Abs. 2 Ziff. 1 <strong>und</strong> 2 ZGB; ZK-WERMELINGER, Art. 712a N 126 ff., 712p N 45.<br />
BK-MEIER-HAYOZ/REY, Art. 712m N 89; REY/MAETZKE, N 312; WEBER, S. 389 m.w.H.<br />
Vgl. eingehend ZK-WERMELINGER, Art. 712m N 165 ff.; REY/MAETZKE, N 314 ff.; BK-<br />
MEIER-HAYOZ/REY, Art. 712m N 92 ff.; WEBER, S. 380 ff.; SCHMID, S. 440 f.<br />
BK-MEIER-HAYOZ/REY, Art. 712m N 110; ZK-WERMELINGER, Art. 712m N 166;<br />
REY/MAETZKE, N 325.<br />
67