Satzung - DAV Sektion Bocholt
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Verwendung für die Erhaltung der Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt und für die<br />
Förderung des Bergsteigens und der alpinen Sportarten.<br />
Alle Rechte an Wege- und Hüttenbauten sind dem <strong>DAV</strong> oder der bestimmten <strong>Sektion</strong> oder dem<br />
sonstigen Rechtsnachfolger unentgeltlich zu übertragen.<br />
Die <strong>Satzung</strong>sänderung, wurde auf der Jahreshauptversammlung am 08.03.2013 unter TOP 11 der<br />
Tagesordnung beschlossen.<br />
<strong>Sektion</strong> <strong>Bocholt</strong>, 08.03.2013 Stempel Unterschrift<br />
Genehmigung durch den <strong>DAV</strong> gemäß §§ 7 Abs. 1g), 13 Abs. 2h) der <strong>DAV</strong>- <strong>Satzung</strong>:<br />
Datum Stempel Unterschrift<br />
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