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Satzung - DAV Sektion Bocholt

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2. Ein Beschluss ist mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder zu fassen;<br />

Stimmenthaltung zählt bei der Ermittlung des Abstimmungsergebnisses nicht mit.<br />

3. <strong>Satzung</strong>sänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Drittel der erschienenen<br />

stimmberechtigten Mitglieder. Die Änderungen bedürfen der Genehmigung des <strong>DAV</strong>.<br />

§ 21<br />

Geschäftsordnung<br />

Die drei Vorsitzenden leiten die Mitgliederversammlung. Näheres regelt die<br />

Geschäftsordnung. Es ist eine Niederschrift aufzunehmen, welche die Beschlüsse wörtlich<br />

enthalten muss. Sie muss von dem /der Versammlungsleiter/in und von zwei zu Beginn der<br />

Versammlung zu wählenden Mitgliedern unterzeichnet sein.<br />

Ehrenrat, Rechnungsprüfer/innen, Auflösung<br />

§ 22<br />

Ehrenrat<br />

1. Der Ehrenrat besteht aus 3 Mitgliedern, von denen eines dem Vorstand der <strong>Sektion</strong><br />

angehören kann. Die übrigen dürfen kein Amt in der <strong>Sektion</strong> bekleiden.<br />

2. Die Mitglieder des Ehrenrates werden von der Mitgliederversammlung gewählt, das dem<br />

Vorstand angehörende Mitglied von diesem. Er wählt sich eine/n Vorsitzende/n.<br />

3. Der Ehrenrat ist befugt um<br />

a) Vereinsstreitigkeiten aller Art zu schlichten<br />

b) Ehrenverfahren und<br />

c) Ausschlussverfahren durchzuführen.<br />

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