2011 - AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Abschluss des Reisevertrages<br />
Rücktritt durch den Teilnehmer<br />
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist berechtigt, jeder-<br />
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer/die Teilzeit und ohne Angabe von Gründen vor der Reise<br />
nehmerin der Arbeiterwohlfahrt <strong>Unterbezirk</strong> Mün- vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für den Rücksterland-<strong>Recklinghausen</strong><br />
(nachfolgend Reiseverantrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung<br />
stalter) den Abschluss eines Reisevertrages verbind- beim Reiseveranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich<br />
lich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch Zu- erfolgen. Macht der Teilnehmer/die Teilnehmerin<br />
sendung eines unterschriebenen Anmeldeformu- von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch oder tritt er/sie<br />
lares.<br />
die Reise nicht an, ohne vom Reisevertrag zurückge-<br />
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reitreten<br />
zu sein, so kann der Reiseveranstalter eine Entseveranstalter<br />
zustande. Diese bedarf der Schriftschädigung<br />
für die getroffenen Reisevorkehrungen<br />
form (Reisebestätigung). Weicht der Inhalt der<br />
und für seine Aufwendungen verlangen. Diese Ent-<br />
Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so<br />
schädigung wird wie folgt pauschaliert:<br />
liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, Eingang der Rücktrittserklärung vor Reisebeginn bis<br />
an das er für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist.<br />
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen<br />
42. Tag 50 Euro<br />
Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer/die Teil- 41. - 30. Tag 50%<br />
nehmerin innerhalb der Bindungsfrist dem Reisever- 29. - 15. Tag 60%<br />
anstalter gegenüber die Annahme erklärt.<br />
14. - 7. Tag 80%<br />
Der Reiseveranstalter setzt voraus, dass die Teilnehmer/innen<br />
reisefähig sind.<br />
6. – 1. Tag 90%<br />
Bezahlung<br />
am Abreisetag 100%<br />
des Reisepreises. Der Nachweis eines geringeren<br />
Schadens bleibt dem Reiseteilnehmer vorbehalten.<br />
Mit der Reiseanmeldung ist eine Anzahlung bis zur<br />
Höhe von 20% des Reisepreises, höchstens jedoch<br />
250,-- € zu leisten. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.<br />
Wenn in der Bestätigung keine anderen<br />
Vereinbarungen getroffen wurden, ist die Restzah-<br />
Im Einzelfall, insbesondere bei Flug- und Schiffsreisen<br />
gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen. Diese<br />
werden mit der Reisebestätigung zugesandt.<br />
lung 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Angabe Vorbehalt und Nacherhebung<br />
der Kundennummer ist bei Vornahme einer Überweisung<br />
unerlässlich, um Fehlbuchungen und Verzögerungen<br />
zu vermeiden.<br />
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bestätigten<br />
Preise aus wichtigen, unvorhergesehenen<br />
Gründen zu ändern, wenn zwischen dem Zeitpunkt<br />
des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Rei-<br />
Insolvenzschutz<br />
sebeginn mehr als 4 Monate liegen. Treten Preisän-<br />
Den Richtlinien des Reisevertragsrechtes gemäß<br />
haben wir für alle Veranstaltungen eine Reiseausfallversicherung<br />
abgeschlossen, die im Falle einer Zahlungsunfähigkeit<br />
des Reiseveranstalters die Rückzahlung<br />
des gezahlten Reisepreises sicherstellt<br />
sowie die Kosten ersetzt, die dem Reisenden für die<br />
Rückreise entstehen. Der ausgehändigte Sicherungsschein<br />
garantiert diese Versicherungsleistungen.<br />
derungen um mehr als 5% des Reisepreises ein, so<br />
ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin berechtigt, ohne<br />
Kosten innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer<br />
entsprechenden Mitteilung, vom Reisevertrag zurückzutreten.<br />
Alternativ kann die Teilnahme an einer<br />
gleichwertigen Ersatzreise aus dem Reiseangebot<br />
des Reiseveranstalters verlangt werden. Voraussetzung<br />
ist, dass eine adäquate Ersatzreise angeboten<br />
wird und ohne Mehrpreis zu organisieren ist.<br />
Leistungen<br />
Beschränkung der Haftung<br />
Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus den<br />
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für<br />
Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den<br />
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den<br />
hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebe-<br />
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schastätigung.<br />
Eventuelle Abänderungen oder Nebenabden<br />
des Teilnehmers/der Teilnehmerin weder vorreden<br />
sind nur wirksam, wenn sie vom Reisesätzlich<br />
noch grob fahrlässig herbeigeführt worden<br />
veranstalter schriftlich bestätigt wurden. Der Reise-<br />
ist. Das gleiche gilt, wenn und soweit der Reiseververanstalter<br />
behält sich vor, aus sachlich berechtiganstalter<br />
für einen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin<br />
ten und nicht vorhersehbaren Gründen, Änderungen<br />
entstandenen Schaden allein wegen eines Verschul-<br />
der Prospektangaben zu erklären. Dies gilt insbedens<br />
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die<br />
sondere für die Wahl des Transportmittels. Auf et-<br />
Haftung des Reiseveranstalters aus unerlaubter<br />
waige Änderungen wird der Teilnehmer/die Teilneh-<br />
Handlung für Schäden, die nicht Körperschäden<br />
merin ausdrücklich hingewiesen.<br />
sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist<br />
von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt<br />
worden.<br />
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