Untitled - Jugendherbergen in Hessen
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Allgeme<strong>in</strong>e Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen<br />
1. Mitgliedschaft<br />
Voraussetzung für die Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Ju gend her berge des<br />
Reiseveranstalters ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugend<br />
her bergswerk oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen Ver band der International<br />
Youth Hostel Federation (IYHF). Sie kann auch vor<br />
Ort erworben werden.<br />
2. Abschluss des Reisevertrages<br />
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisever anstalter<br />
den Abschluss e<strong>in</strong>es Rei severtrages verb<strong>in</strong>dlich an. Die Buchung<br />
muss schriftlich, mittels des Buchungsan tra ges, vorgenommen<br />
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für<br />
alle <strong>in</strong> der An meldung aufgeführten Teilnehmer (Teil nehmer -<br />
zahl), für deren Vertragsver pflich tun gen er e<strong>in</strong>steht. Für die<br />
Annahme der besonderen Verpflichtung des An melden den bedarf<br />
es ke<strong>in</strong>er aus drück lichen und gesonderten Erklärung seitens<br />
dessen. Bei M<strong>in</strong>der jährigen ist die Anmeldung von dem<br />
oder den Er zie hungsberechtigten zu unterschreiben. Der Vertrag<br />
kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebe stä -<br />
tigung zustande.<br />
3. Bezahlung<br />
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reise preis -<br />
sicherungssche<strong>in</strong>s ist e<strong>in</strong>e Anzahlung von 10% auf den Reisepreis,<br />
m<strong>in</strong>d. 15,- EUR, pro Reiseteil neh mer fällig, zahlbar<br />
<strong>in</strong>nerhalb 2 Wochen. Die An zahlung wird auf den Reisepreis<br />
angerechnet. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reise be -<br />
g<strong>in</strong>n fällig. Die E<strong>in</strong>zah lung erfolgt jeweils <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Summe<br />
für alle angemeldeten Rei se teilnehmer. Die Unterlagen werden<br />
dem Kunden ca. 14 Tage vor Reise beg<strong>in</strong>n vom Veran -<br />
stal ter zugesandt oder ausgehändigt.<br />
4. Leistungen<br />
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der<br />
Leistungsbeschreibung des Reisever an stal ters sowie aus den<br />
hierauf bezugnehmenden Anga ben <strong>in</strong> der Reise bestätigung.<br />
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen<br />
verändern, bedürfen e<strong>in</strong>er ausdrü ck lichen schriftlichen Bestä<br />
tigung seitens des Veran stalters.<br />
5. Leistungsänderungen<br />
Änderungen oder Abweichungen e<strong>in</strong>zelner Reise lei s tungen<br />
von e<strong>in</strong>em vere<strong>in</strong>barten Inhalt des Reisever tra ges, die nach<br />
Ver trags abschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter<br />
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,<br />
s<strong>in</strong>d nur gestattet, soweit die Änderungen den Ge samtzuschnitt<br />
der gebuchten Reise nicht bee<strong>in</strong>trächtigen. Evtl. Ge -<br />
währ leistungsan sprüche bleiben unberührt, soweit die<br />
ge änderten Leistungen mit Mängeln behaftet s<strong>in</strong>d. Der Veranstalter<br />
ist verpflichtet, den Kunden über Lei stungs -<br />
änderungen oder Abweichungen unverzüglich <strong>in</strong> Kenntnis zu<br />
setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kun den e<strong>in</strong>e kostenlose<br />
Umbuchung oder e<strong>in</strong>en kostenlosen Rücktritt anbieten.<br />
Aus organisatorischen Gründen und bei Änderung der Witterungsverhältnisse<br />
können e<strong>in</strong>zelne Programmteile kurz fristig<br />
zeitlich ausgetauscht werden.<br />
6. Rücktritt<br />
6.1. Rücktritt durch den Kunden<br />
Der Rücktritt vor Reisebeg<strong>in</strong>n ist jederzeit möglich. Der<br />
Rück tritt soll aus Beweis si cherungsgründen schriftlich erfolgen.<br />
Maßgebend für den Rücktritts zeit punkt ist der E<strong>in</strong>gang<br />
der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück,<br />
so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den<br />
vere<strong>in</strong>barten Reisepreis. Er kann gemäß<br />
§ 651 i, Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen:<br />
Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeg<strong>in</strong>n: 10% des Rei se preises,<br />
Rücktritt von 59 bis 30 Tage vor Reise be g<strong>in</strong>n: 20% des Reise<br />
prei ses, Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor Reise beg<strong>in</strong>n: 40%<br />
des Reisepreises, Rück tritt von 14 bis 8 Tage vor Reisebeg<strong>in</strong>n:<br />
60% des Rei se preises, Rücktritt von 7 bis 1 Tag(e) vor<br />
Reise be g<strong>in</strong>n: 80 % des Reisepreises, am Anreisetag oder später<br />
100 % des Reisepreises.<br />
Die Berechnung der Pauschalsätze berück sichtigt die gewöhnlich<br />
ersparten Aufwen dungen und die ge wöhn lich anderweitige<br />
Verwendung der Reiselei stun gen. Es bleibt dem<br />
Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche<br />
Schaden ger<strong>in</strong>ger ist, als die geforderte Ent schädigung. Tritt<br />
e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelner Teil nehmer die Reise nicht an, so gilt dies als<br />
am Anreisetag erklärter Rück tritt vom Vertrag. Wir em pfehlen<br />
den Ab schluss e<strong>in</strong>er Reise rück tritts kosten ver sicherung.<br />
6.2. Rücktritt durch den Reiseveranstalter<br />
Der Reiseveranstalter kann vom Reise vertrag zurück -<br />
treten:<br />
1. Wenn der Vertragspartner se<strong>in</strong>en Zah lungsver pflich tungen<br />
nicht nachkommt oder die vere<strong>in</strong>barten Vertrags bed<strong>in</strong>gungen<br />
nicht e<strong>in</strong>hält.<br />
2. Wenn die Durchführung der Reise <strong>in</strong>folge bei Ver trags -<br />
abschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhn licher Um stän -<br />
de (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anord nun gen,<br />
Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder bee<strong>in</strong>trächtigt<br />
wird. Wird der Vertrag durch den Reisever anstalter<br />
gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur<br />
Beendigung der Reise noch zu erbr<strong>in</strong>genden Reise leistungen<br />
e<strong>in</strong>e angemessene Entschädigung verlangen.<br />
3. M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl<br />
Kann wegen nicht erreichter M<strong>in</strong>destteil nehmerzahl (siehe<br />
jeweilige Programm aus schreibung), die Reise nicht stattf<strong>in</strong>den,<br />
so ist der Veranstalter berechtigt, bis 3 Wo chen vor Reisebeg<strong>in</strong>n<br />
vom Vertrag zurückzutreten. E<strong>in</strong>e entsprechende<br />
Mitteilung muss den Kunden bis spätestens 3 Wochen vor<br />
Reisebeg<strong>in</strong>n zugegangen se<strong>in</strong>. Der be reits gezahlte Betrag<br />
wird <strong>in</strong> vollem Um fang erstattet.<br />
7. Umbuchung, Ersatzperson<br />
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Bestä ti gung der<br />
Reise Änderungen h<strong>in</strong>sichtlich des Reise term<strong>in</strong>s, des Reise -<br />
ziels, des Reiseantritts, der Un ter kunft, der Be för der ungsart<br />
oder der gemeldeten Teil nehmerzahl vorgenommen (Umbu -<br />
chung), kann der Reiseveranstalter e<strong>in</strong>e angemessene Bearbeitungs<br />
gebühr erheben. E<strong>in</strong>e Umbuchung auf e<strong>in</strong> anderes,<br />
im Prospekt aufgeführtes Reiseziel ist bei vorhandenen freien<br />
Kapazitäten bis 30 Tage vor Reise beg<strong>in</strong>n möglich. Für e<strong>in</strong>e<br />
Umbu chung werden 25,- EUR <strong>in</strong> Rechnung gestellt. E<strong>in</strong>e bereits<br />
geleistete Anzahlung verfällt nicht.<br />
Bis vor Reisebeg<strong>in</strong>n kann sich der Teilneh mer bei der Durchführung<br />
der Reise durch e<strong>in</strong>en Dritten ersetzen lassen. Der<br />
Veran stalter kann dem Wechsel <strong>in</strong> der Person der Reisenden<br />
widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten<br />
entstehen und wenn der Dritte den beson de ren Erforder<br />
nissen <strong>in</strong> Bezug auf die Reise nicht genügt oder<br />
<strong>in</strong> ländische bzw. ausländische gesetzliche Vorschrif ten e<strong>in</strong>er<br />
Teil nahme entgegenstehen. Hierfür werden wie bei der Umbuchung<br />
25,- EUR <strong>in</strong> Rech nung gestellt.<br />
8. Aufsichtspflicht<br />
Die Aufsichtspflicht für M<strong>in</strong>derjährige verbleibt bei den Erziehungsberechtigten<br />
bzw. bei den Gruppen leitern. Der Reiseveranstalter<br />
übernimmt ke<strong>in</strong>e Auf sichtspflicht.<br />
9. Hausordnung<br />
Der Kunde akzeptiert die Hausordnung des Reise ver anstalters<br />
<strong>in</strong> ihrer Fassung vom 16.11.2002 und verpflichtet sich, die<br />
dortigen Bestimmungen e<strong>in</strong>zuhalten.<br />
10. Haftung<br />
Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reise vor -<br />
bereitung, die sorgfältige Auswahl und Über wachung der Leistungsträger<br />
und ordnungsgemäße Erbr<strong>in</strong>gung der vertraglich<br />
vere<strong>in</strong>barten Reiseleis tung.<br />
11. Beschränkung der Haftung<br />
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schä den,<br />
die nicht Körperschäden s<strong>in</strong>d, ist auf den dreifachen Reisepreis<br />
beschränkt,<br />
1. soweit e<strong>in</strong> Schaden für den Reisenden weder vorsätzliche<br />
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder –<br />
2. soweit der Reiseveranstalter für e<strong>in</strong>en dem Rei sen den entstehenden<br />
Schaden alle<strong>in</strong> wegen e<strong>in</strong>es Verschuldens e<strong>in</strong>es<br />
Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />
Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei de lik tischer<br />
Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahr lässigkeit beruhen,<br />
beträgt je Reisegast und Reise 4.100,- EUR.<br />
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungs stö rungen im<br />
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich<br />
vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, The ater<br />
besuche, Ausstel lun gen, Führungen usw.) und die <strong>in</strong> der<br />
Reiseaus schrei bung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet<br />
werden.<br />
E<strong>in</strong> Schadensersatzanspruch gegen den Reisever an stalter ist<br />
<strong>in</strong>soweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund <strong>in</strong>ternationaler<br />
Übere<strong>in</strong>kommen oder auf solchen beruhenden<br />
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von e<strong>in</strong>em Leistungsträger<br />
zu erbr<strong>in</strong>genden Leistungen anzuwenden s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong> Anspruch<br />
auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur<br />
unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschrän kungen<br />
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen<br />
ausgeschlossen ist.<br />
Alle Angebote, Tipps und Infos unter www.djh-hessen.de<br />
12. Haftungsausschluss<br />
Ke<strong>in</strong>e Haftung besteht bei E<strong>in</strong>bruch oder Diebstahl. Wir empfehlen<br />
daher den Abschluss e<strong>in</strong>er Reise ge päck- und Reiseunfallversicherung.<br />
Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden,<br />
der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.<br />
Für Schäden an Kraftfahrzeugen (e<strong>in</strong>schließlich Inhalt) und<br />
Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der Jugendherberge<br />
bef<strong>in</strong>den, wird nicht gehaftet.<br />
13. Mitwirkungspflicht<br />
Mängel oder Störungen s<strong>in</strong>d unseren Mitarbeitern vor Ort sofort<br />
mitzuteilen. Sollten diese Personen nicht am Ort se<strong>in</strong>,<br />
reicht e<strong>in</strong>e sofortige Mitteilung an den Reisever anstalter,<br />
wor<strong>in</strong> die Mängel beschrieben s<strong>in</strong>d und um Abhilfe nachgesucht<br />
wird. Kommt der Teilnehmer durch eigenes Verschulden<br />
dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche<br />
<strong>in</strong>soweit nicht zu. Mitarbeiter vor Ort s<strong>in</strong>d nicht berechtigt,<br />
irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.<br />
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits vor -<br />
schriften<br />
Der Reiseveranstalter steht dafür e<strong>in</strong>, Staatsange hö rige des<br />
Staates, <strong>in</strong> dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen<br />
von Pass-, Visa- und Gesund heits vor schriften sowie<br />
deren eventuelle Änderungen vor Reise antritt zu unterrichten.<br />
Auf die Erfordernisse für Ange hörige e<strong>in</strong>es anderen Staates<br />
wird der Veran stal ter h<strong>in</strong>weisen, sofern die Zugehörigkeit<br />
der Rei senden zu e<strong>in</strong>em anderen Staat erkennbar ist. Der Reiseveranstalter<br />
übernimmt ke<strong>in</strong>e Haftung für Nachteile, die<br />
sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.<br />
15. Ausschluss<br />
Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche<br />
und Gesetze des Gastlandes re spektiert. Sollte der<br />
Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem<br />
Veranstalter die Möglich keit, ihn nach schriftlicher Abmahnung<br />
im Wieder ho lungsfall ohne Erstattung des Reise preises<br />
von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstö -<br />
ßen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Kör per ver let zung,<br />
Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sach be schädigung<br />
usw.) kann auch e<strong>in</strong> sofortiger Ausschluss von der Reise <strong>in</strong><br />
Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des<br />
Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das<br />
Mite<strong>in</strong>ander <strong>in</strong> der Gruppe unzumutbar bee<strong>in</strong>trächtigt.<br />
16. Ansprüche aus dem Reisevertrag<br />
Der Kunde muss Ansprüche aus dem Reisevertrag <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>es Monats nach dem vere<strong>in</strong>barten Reise rück kehrdatum<br />
beim Reiseveranstalter geltend machen. Nach Ablauf der<br />
Frist kann der Vertrags partner Ansprüche geltend machen,<br />
wenn er ohne Verschulden an der E<strong>in</strong>haltung der Frist verh<strong>in</strong>dert<br />
worden ist. Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die<br />
Verjährung beg<strong>in</strong>nt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß<br />
endet. Hat der Vertragspartner gegenüber dem Veranstalter<br />
fristgemäß se<strong>in</strong>e An sprüche geltend gemacht, wird<br />
die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung<br />
durch den Veranstalter gehemmt. Ansprüche aus un er laub ten<br />
Handlungen verjähren <strong>in</strong> 3 Jahren.<br />
17. Allgeme<strong>in</strong>es<br />
17.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen<br />
Sitz verklagen.<br />
17.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Rei sen den<br />
ist der Wohnsitz des Reisenden maßge bend, es sei denn, die<br />
Klage richtet sich gegen Voll kaufleute oder Personen, die ke<strong>in</strong>en<br />
allgeme<strong>in</strong>en Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen<br />
Perso nen, die nach Abschluss des Ver trages ihren Wohnsitz<br />
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort <strong>in</strong>s Ausland verlegt haben,<br />
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im<br />
Zeitpunkt der Klage erhebung nicht bekannt ist. In diesen<br />
Fällen ist der Sitz des Rei se ver anstalters maßgebend.<br />
17.3 Die Unwirksamkeit e<strong>in</strong>zelner Bestimmungen des Reise -<br />
vertrages oder der Allgeme<strong>in</strong>en Ge schäfts be d<strong>in</strong> gungen hat<br />
nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.<br />
18. Preis- und Programmänderungen vorbehalten.<br />
19. Veranstalter<br />
Der Veranstalter ist das Deutsche Jugendherbergs werk – Landesverband<br />
<strong>Hessen</strong> e.V., Berner Straße 119, 60437 Frankfurt<br />
am Ma<strong>in</strong>.<br />
Alle Angaben im Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung:<br />
Juli 2008.