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Untitled - Jugendherbergen in Hessen

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86<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen<br />

1. Mitgliedschaft<br />

Voraussetzung für die Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Ju gend her berge des<br />

Reiseveranstalters ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugend<br />

her bergswerk oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen Ver band der International<br />

Youth Hostel Federation (IYHF). Sie kann auch vor<br />

Ort erworben werden.<br />

2. Abschluss des Reisevertrages<br />

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisever anstalter<br />

den Abschluss e<strong>in</strong>es Rei severtrages verb<strong>in</strong>dlich an. Die Buchung<br />

muss schriftlich, mittels des Buchungsan tra ges, vorgenommen<br />

werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für<br />

alle <strong>in</strong> der An meldung aufgeführten Teilnehmer (Teil nehmer -<br />

zahl), für deren Vertragsver pflich tun gen er e<strong>in</strong>steht. Für die<br />

Annahme der besonderen Verpflichtung des An melden den bedarf<br />

es ke<strong>in</strong>er aus drück lichen und gesonderten Erklärung seitens<br />

dessen. Bei M<strong>in</strong>der jährigen ist die Anmeldung von dem<br />

oder den Er zie hungsberechtigten zu unterschreiben. Der Vertrag<br />

kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebe stä -<br />

tigung zustande.<br />

3. Bezahlung<br />

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reise preis -<br />

sicherungssche<strong>in</strong>s ist e<strong>in</strong>e Anzahlung von 10% auf den Reisepreis,<br />

m<strong>in</strong>d. 15,- EUR, pro Reiseteil neh mer fällig, zahlbar<br />

<strong>in</strong>nerhalb 2 Wochen. Die An zahlung wird auf den Reisepreis<br />

angerechnet. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reise be -<br />

g<strong>in</strong>n fällig. Die E<strong>in</strong>zah lung erfolgt jeweils <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Summe<br />

für alle angemeldeten Rei se teilnehmer. Die Unterlagen werden<br />

dem Kunden ca. 14 Tage vor Reise beg<strong>in</strong>n vom Veran -<br />

stal ter zugesandt oder ausgehändigt.<br />

4. Leistungen<br />

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der<br />

Leistungsbeschreibung des Reisever an stal ters sowie aus den<br />

hierauf bezugnehmenden Anga ben <strong>in</strong> der Reise bestätigung.<br />

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen<br />

verändern, bedürfen e<strong>in</strong>er ausdrü ck lichen schriftlichen Bestä<br />

tigung seitens des Veran stalters.<br />

5. Leistungsänderungen<br />

Änderungen oder Abweichungen e<strong>in</strong>zelner Reise lei s tungen<br />

von e<strong>in</strong>em vere<strong>in</strong>barten Inhalt des Reisever tra ges, die nach<br />

Ver trags abschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter<br />

nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,<br />

s<strong>in</strong>d nur gestattet, soweit die Änderungen den Ge samtzuschnitt<br />

der gebuchten Reise nicht bee<strong>in</strong>trächtigen. Evtl. Ge -<br />

währ leistungsan sprüche bleiben unberührt, soweit die<br />

ge änderten Leistungen mit Mängeln behaftet s<strong>in</strong>d. Der Veranstalter<br />

ist verpflichtet, den Kunden über Lei stungs -<br />

änderungen oder Abweichungen unverzüglich <strong>in</strong> Kenntnis zu<br />

setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kun den e<strong>in</strong>e kostenlose<br />

Umbuchung oder e<strong>in</strong>en kostenlosen Rücktritt anbieten.<br />

Aus organisatorischen Gründen und bei Änderung der Witterungsverhältnisse<br />

können e<strong>in</strong>zelne Programmteile kurz fristig<br />

zeitlich ausgetauscht werden.<br />

6. Rücktritt<br />

6.1. Rücktritt durch den Kunden<br />

Der Rücktritt vor Reisebeg<strong>in</strong>n ist jederzeit möglich. Der<br />

Rück tritt soll aus Beweis si cherungsgründen schriftlich erfolgen.<br />

Maßgebend für den Rücktritts zeit punkt ist der E<strong>in</strong>gang<br />

der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück,<br />

so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den<br />

vere<strong>in</strong>barten Reisepreis. Er kann gemäß<br />

§ 651 i, Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen:<br />

Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeg<strong>in</strong>n: 10% des Rei se preises,<br />

Rücktritt von 59 bis 30 Tage vor Reise be g<strong>in</strong>n: 20% des Reise<br />

prei ses, Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor Reise beg<strong>in</strong>n: 40%<br />

des Reisepreises, Rück tritt von 14 bis 8 Tage vor Reisebeg<strong>in</strong>n:<br />

60% des Rei se preises, Rücktritt von 7 bis 1 Tag(e) vor<br />

Reise be g<strong>in</strong>n: 80 % des Reisepreises, am Anreisetag oder später<br />

100 % des Reisepreises.<br />

Die Berechnung der Pauschalsätze berück sichtigt die gewöhnlich<br />

ersparten Aufwen dungen und die ge wöhn lich anderweitige<br />

Verwendung der Reiselei stun gen. Es bleibt dem<br />

Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche<br />

Schaden ger<strong>in</strong>ger ist, als die geforderte Ent schädigung. Tritt<br />

e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelner Teil nehmer die Reise nicht an, so gilt dies als<br />

am Anreisetag erklärter Rück tritt vom Vertrag. Wir em pfehlen<br />

den Ab schluss e<strong>in</strong>er Reise rück tritts kosten ver sicherung.<br />

6.2. Rücktritt durch den Reiseveranstalter<br />

Der Reiseveranstalter kann vom Reise vertrag zurück -<br />

treten:<br />

1. Wenn der Vertragspartner se<strong>in</strong>en Zah lungsver pflich tungen<br />

nicht nachkommt oder die vere<strong>in</strong>barten Vertrags bed<strong>in</strong>gungen<br />

nicht e<strong>in</strong>hält.<br />

2. Wenn die Durchführung der Reise <strong>in</strong>folge bei Ver trags -<br />

abschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhn licher Um stän -<br />

de (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anord nun gen,<br />

Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

wird. Wird der Vertrag durch den Reisever anstalter<br />

gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur<br />

Beendigung der Reise noch zu erbr<strong>in</strong>genden Reise leistungen<br />

e<strong>in</strong>e angemessene Entschädigung verlangen.<br />

3. M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl<br />

Kann wegen nicht erreichter M<strong>in</strong>destteil nehmerzahl (siehe<br />

jeweilige Programm aus schreibung), die Reise nicht stattf<strong>in</strong>den,<br />

so ist der Veranstalter berechtigt, bis 3 Wo chen vor Reisebeg<strong>in</strong>n<br />

vom Vertrag zurückzutreten. E<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Mitteilung muss den Kunden bis spätestens 3 Wochen vor<br />

Reisebeg<strong>in</strong>n zugegangen se<strong>in</strong>. Der be reits gezahlte Betrag<br />

wird <strong>in</strong> vollem Um fang erstattet.<br />

7. Umbuchung, Ersatzperson<br />

Werden auf Wunsch des Kunden nach der Bestä ti gung der<br />

Reise Änderungen h<strong>in</strong>sichtlich des Reise term<strong>in</strong>s, des Reise -<br />

ziels, des Reiseantritts, der Un ter kunft, der Be för der ungsart<br />

oder der gemeldeten Teil nehmerzahl vorgenommen (Umbu -<br />

chung), kann der Reiseveranstalter e<strong>in</strong>e angemessene Bearbeitungs<br />

gebühr erheben. E<strong>in</strong>e Umbuchung auf e<strong>in</strong> anderes,<br />

im Prospekt aufgeführtes Reiseziel ist bei vorhandenen freien<br />

Kapazitäten bis 30 Tage vor Reise beg<strong>in</strong>n möglich. Für e<strong>in</strong>e<br />

Umbu chung werden 25,- EUR <strong>in</strong> Rechnung gestellt. E<strong>in</strong>e bereits<br />

geleistete Anzahlung verfällt nicht.<br />

Bis vor Reisebeg<strong>in</strong>n kann sich der Teilneh mer bei der Durchführung<br />

der Reise durch e<strong>in</strong>en Dritten ersetzen lassen. Der<br />

Veran stalter kann dem Wechsel <strong>in</strong> der Person der Reisenden<br />

widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten<br />

entstehen und wenn der Dritte den beson de ren Erforder<br />

nissen <strong>in</strong> Bezug auf die Reise nicht genügt oder<br />

<strong>in</strong> ländische bzw. ausländische gesetzliche Vorschrif ten e<strong>in</strong>er<br />

Teil nahme entgegenstehen. Hierfür werden wie bei der Umbuchung<br />

25,- EUR <strong>in</strong> Rech nung gestellt.<br />

8. Aufsichtspflicht<br />

Die Aufsichtspflicht für M<strong>in</strong>derjährige verbleibt bei den Erziehungsberechtigten<br />

bzw. bei den Gruppen leitern. Der Reiseveranstalter<br />

übernimmt ke<strong>in</strong>e Auf sichtspflicht.<br />

9. Hausordnung<br />

Der Kunde akzeptiert die Hausordnung des Reise ver anstalters<br />

<strong>in</strong> ihrer Fassung vom 16.11.2002 und verpflichtet sich, die<br />

dortigen Bestimmungen e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

10. Haftung<br />

Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reise vor -<br />

bereitung, die sorgfältige Auswahl und Über wachung der Leistungsträger<br />

und ordnungsgemäße Erbr<strong>in</strong>gung der vertraglich<br />

vere<strong>in</strong>barten Reiseleis tung.<br />

11. Beschränkung der Haftung<br />

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schä den,<br />

die nicht Körperschäden s<strong>in</strong>d, ist auf den dreifachen Reisepreis<br />

beschränkt,<br />

1. soweit e<strong>in</strong> Schaden für den Reisenden weder vorsätzliche<br />

noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder –<br />

2. soweit der Reiseveranstalter für e<strong>in</strong>en dem Rei sen den entstehenden<br />

Schaden alle<strong>in</strong> wegen e<strong>in</strong>es Verschuldens e<strong>in</strong>es<br />

Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei de lik tischer<br />

Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahr lässigkeit beruhen,<br />

beträgt je Reisegast und Reise 4.100,- EUR.<br />

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungs stö rungen im<br />

Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich<br />

vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, The ater<br />

besuche, Ausstel lun gen, Führungen usw.) und die <strong>in</strong> der<br />

Reiseaus schrei bung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet<br />

werden.<br />

E<strong>in</strong> Schadensersatzanspruch gegen den Reisever an stalter ist<br />

<strong>in</strong>soweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund <strong>in</strong>ternationaler<br />

Übere<strong>in</strong>kommen oder auf solchen beruhenden<br />

gesetzlichen Vorschriften, die auf die von e<strong>in</strong>em Leistungsträger<br />

zu erbr<strong>in</strong>genden Leistungen anzuwenden s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong> Anspruch<br />

auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur<br />

unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschrän kungen<br />

geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen<br />

ausgeschlossen ist.<br />

Alle Angebote, Tipps und Infos unter www.djh-hessen.de<br />

12. Haftungsausschluss<br />

Ke<strong>in</strong>e Haftung besteht bei E<strong>in</strong>bruch oder Diebstahl. Wir empfehlen<br />

daher den Abschluss e<strong>in</strong>er Reise ge päck- und Reiseunfallversicherung.<br />

Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden,<br />

der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.<br />

Für Schäden an Kraftfahrzeugen (e<strong>in</strong>schließlich Inhalt) und<br />

Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der Jugendherberge<br />

bef<strong>in</strong>den, wird nicht gehaftet.<br />

13. Mitwirkungspflicht<br />

Mängel oder Störungen s<strong>in</strong>d unseren Mitarbeitern vor Ort sofort<br />

mitzuteilen. Sollten diese Personen nicht am Ort se<strong>in</strong>,<br />

reicht e<strong>in</strong>e sofortige Mitteilung an den Reisever anstalter,<br />

wor<strong>in</strong> die Mängel beschrieben s<strong>in</strong>d und um Abhilfe nachgesucht<br />

wird. Kommt der Teilnehmer durch eigenes Verschulden<br />

dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche<br />

<strong>in</strong>soweit nicht zu. Mitarbeiter vor Ort s<strong>in</strong>d nicht berechtigt,<br />

irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.<br />

14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits vor -<br />

schriften<br />

Der Reiseveranstalter steht dafür e<strong>in</strong>, Staatsange hö rige des<br />

Staates, <strong>in</strong> dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen<br />

von Pass-, Visa- und Gesund heits vor schriften sowie<br />

deren eventuelle Änderungen vor Reise antritt zu unterrichten.<br />

Auf die Erfordernisse für Ange hörige e<strong>in</strong>es anderen Staates<br />

wird der Veran stal ter h<strong>in</strong>weisen, sofern die Zugehörigkeit<br />

der Rei senden zu e<strong>in</strong>em anderen Staat erkennbar ist. Der Reiseveranstalter<br />

übernimmt ke<strong>in</strong>e Haftung für Nachteile, die<br />

sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.<br />

15. Ausschluss<br />

Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche<br />

und Gesetze des Gastlandes re spektiert. Sollte der<br />

Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem<br />

Veranstalter die Möglich keit, ihn nach schriftlicher Abmahnung<br />

im Wieder ho lungsfall ohne Erstattung des Reise preises<br />

von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstö -<br />

ßen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Kör per ver let zung,<br />

Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sach be schädigung<br />

usw.) kann auch e<strong>in</strong> sofortiger Ausschluss von der Reise <strong>in</strong><br />

Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des<br />

Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das<br />

Mite<strong>in</strong>ander <strong>in</strong> der Gruppe unzumutbar bee<strong>in</strong>trächtigt.<br />

16. Ansprüche aus dem Reisevertrag<br />

Der Kunde muss Ansprüche aus dem Reisevertrag <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es Monats nach dem vere<strong>in</strong>barten Reise rück kehrdatum<br />

beim Reiseveranstalter geltend machen. Nach Ablauf der<br />

Frist kann der Vertrags partner Ansprüche geltend machen,<br />

wenn er ohne Verschulden an der E<strong>in</strong>haltung der Frist verh<strong>in</strong>dert<br />

worden ist. Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die<br />

Verjährung beg<strong>in</strong>nt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß<br />

endet. Hat der Vertragspartner gegenüber dem Veranstalter<br />

fristgemäß se<strong>in</strong>e An sprüche geltend gemacht, wird<br />

die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung<br />

durch den Veranstalter gehemmt. Ansprüche aus un er laub ten<br />

Handlungen verjähren <strong>in</strong> 3 Jahren.<br />

17. Allgeme<strong>in</strong>es<br />

17.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen<br />

Sitz verklagen.<br />

17.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Rei sen den<br />

ist der Wohnsitz des Reisenden maßge bend, es sei denn, die<br />

Klage richtet sich gegen Voll kaufleute oder Personen, die ke<strong>in</strong>en<br />

allgeme<strong>in</strong>en Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen<br />

Perso nen, die nach Abschluss des Ver trages ihren Wohnsitz<br />

oder gewöhnlichen Aufenthaltsort <strong>in</strong>s Ausland verlegt haben,<br />

oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im<br />

Zeitpunkt der Klage erhebung nicht bekannt ist. In diesen<br />

Fällen ist der Sitz des Rei se ver anstalters maßgebend.<br />

17.3 Die Unwirksamkeit e<strong>in</strong>zelner Bestimmungen des Reise -<br />

vertrages oder der Allgeme<strong>in</strong>en Ge schäfts be d<strong>in</strong> gungen hat<br />

nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.<br />

18. Preis- und Programmänderungen vorbehalten.<br />

19. Veranstalter<br />

Der Veranstalter ist das Deutsche Jugendherbergs werk – Landesverband<br />

<strong>Hessen</strong> e.V., Berner Straße 119, 60437 Frankfurt<br />

am Ma<strong>in</strong>.<br />

Alle Angaben im Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung:<br />

Juli 2008.

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