Pensionszusagen
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Gewinnermittlung<br />
Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />
Praxishinweis<br />
Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen der Rückdeckungsversicherung des Arbeitgebers bei<br />
einem Versicherungsunternehmen und der Pensionszusage an den Arbeitnehmer ist nicht<br />
erforderlich. Der Arbeitgeber kann bereits vor Erteilung der Pensionszusage eine Rückdeckungsversicherung<br />
abschließen. Die Rückdeckungsversicherung kann aber auch erst nach Erteilung der<br />
Pensionszusage abgeschlossen werden.<br />
3.1 Getrennte Bilanzierung beim Arbeitgeber<br />
Da keine rechtliche Abhängigkeit zwischen der Pensionszusage und der Rückdeckungsversicherung<br />
bestehen darf, ist in der Bilanz nach § 246 Abs. 2 HGB<br />
sowohl der Anspruch des Arbeitgebers gegen das Versicherungsunternehmen bei<br />
den sonstigen Vermögensgegenständen als auch auf der Passivseite die Pensionsrückstellung<br />
auszuweisen. D. h. es ist eine getrennte Bilanzierung erforderlich.<br />
Eine Verrechnung von Pensionsrückstellung mit Rückdeckungsanspruch darf nicht<br />
erfolgen 9 .<br />
Diese Zuführung zum Aktivwert der Rückdeckungsversicherung ist als Betriebseinnahme<br />
zu versteuern 10 .<br />
Die an die Versicherung zu erbringenden Prämien sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.<br />
Die Auszahlung der Rückdeckungsversicherung an das Unternehmen ist als<br />
Betriebseinnahme zu erfassen. Allerdings hat eine Verrechnung mit dem Aktivwert<br />
der Rückdeckungsversicherung zu erfolgen, sodass nur insoweit eine Gewinnerhöhung<br />
vorzunehmen ist, als die Auszahlung den aktivierten Rückdeckungsanspruch<br />
übersteigt.<br />
Praxishinweis<br />
Der Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung ergibt sich in der Praxis aus der Bescheinigung<br />
des Versicherungsunternehmens.<br />
3.2 Behandlung der Prämien zur Rückdeckungsversicherung beim Arbeitnehmer<br />
Da die Rückdeckungsversicherung und auch der Anspruch daraus dem Arbeitgeber<br />
zuzurechnen sind, hat die Zahlung der Beiträge keine Auswirkung auf die Besteuerung<br />
des Arbeitnehmers.<br />
3.3 Verfügung über den Rückdeckungsanspruch gegebenenfalls Arbeitslohn<br />
Wird ein Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung ohne Entgelt auf den<br />
Arbeitnehmer übertragen oder eine bestehende Rückdeckungsversicherung in<br />
eine Direktversicherung umgewandelt, fließt dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der<br />
Übertragung bzw. Umwandlung ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil<br />
zu 11 . Dieser bemisst sich nach dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital zuzüglich<br />
einer zugeteilten Überschussbeteiligung.<br />
9 H 6a Abs. 23 EStH »Getrennte Bilanzierung, Rückdeckungsanspruch«.<br />
10 H 6a Abs. 23 EStH »Rückdeckungsanspruch«.<br />
11 R 40b.1 Abs. 3 Satz 3 EStR.<br />
Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008 461