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Pensionszusagen

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Gewinnermittlung<br />

Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />

Praxishinweis<br />

Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen der Rückdeckungsversicherung des Arbeitgebers bei<br />

einem Versicherungsunternehmen und der Pensionszusage an den Arbeitnehmer ist nicht<br />

erforderlich. Der Arbeitgeber kann bereits vor Erteilung der Pensionszusage eine Rückdeckungsversicherung<br />

abschließen. Die Rückdeckungsversicherung kann aber auch erst nach Erteilung der<br />

Pensionszusage abgeschlossen werden.<br />

3.1 Getrennte Bilanzierung beim Arbeitgeber<br />

Da keine rechtliche Abhängigkeit zwischen der Pensionszusage und der Rückdeckungsversicherung<br />

bestehen darf, ist in der Bilanz nach § 246 Abs. 2 HGB<br />

sowohl der Anspruch des Arbeitgebers gegen das Versicherungsunternehmen bei<br />

den sonstigen Vermögensgegenständen als auch auf der Passivseite die Pensionsrückstellung<br />

auszuweisen. D. h. es ist eine getrennte Bilanzierung erforderlich.<br />

Eine Verrechnung von Pensionsrückstellung mit Rückdeckungsanspruch darf nicht<br />

erfolgen 9 .<br />

Diese Zuführung zum Aktivwert der Rückdeckungsversicherung ist als Betriebseinnahme<br />

zu versteuern 10 .<br />

Die an die Versicherung zu erbringenden Prämien sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.<br />

Die Auszahlung der Rückdeckungsversicherung an das Unternehmen ist als<br />

Betriebseinnahme zu erfassen. Allerdings hat eine Verrechnung mit dem Aktivwert<br />

der Rückdeckungsversicherung zu erfolgen, sodass nur insoweit eine Gewinnerhöhung<br />

vorzunehmen ist, als die Auszahlung den aktivierten Rückdeckungsanspruch<br />

übersteigt.<br />

Praxishinweis<br />

Der Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung ergibt sich in der Praxis aus der Bescheinigung<br />

des Versicherungsunternehmens.<br />

3.2 Behandlung der Prämien zur Rückdeckungsversicherung beim Arbeitnehmer<br />

Da die Rückdeckungsversicherung und auch der Anspruch daraus dem Arbeitgeber<br />

zuzurechnen sind, hat die Zahlung der Beiträge keine Auswirkung auf die Besteuerung<br />

des Arbeitnehmers.<br />

3.3 Verfügung über den Rückdeckungsanspruch gegebenenfalls Arbeitslohn<br />

Wird ein Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung ohne Entgelt auf den<br />

Arbeitnehmer übertragen oder eine bestehende Rückdeckungsversicherung in<br />

eine Direktversicherung umgewandelt, fließt dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der<br />

Übertragung bzw. Umwandlung ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil<br />

zu 11 . Dieser bemisst sich nach dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital zuzüglich<br />

einer zugeteilten Überschussbeteiligung.<br />

9 H 6a Abs. 23 EStH »Getrennte Bilanzierung, Rückdeckungsanspruch«.<br />

10 H 6a Abs. 23 EStH »Rückdeckungsanspruch«.<br />

11 R 40b.1 Abs. 3 Satz 3 EStR.<br />

Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008 461

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