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Pensionszusagen

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Gewinnermittlung<br />

Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />

3 Rückdeckungsversicherung<br />

Durch eine Rückdeckungsversicherung sichert das Unternehmen Pensionsansprüche<br />

von Arbeitnehmern wie folgt ab:<br />

Pensionszusage<br />

Arbeitgeber Arbeitnehmer<br />

Rückdeckungsversicherung<br />

Versicherungsunternehmen<br />

Versicherungsnehmer<br />

und Bezugsberechtigter<br />

ist der Arbeitgeber<br />

Abb. 5: Funktionsweise einer Rückdeckungsversicherung<br />

Von einer Rückdeckungsversicherung spricht man, wenn der Arbeitgeber einem<br />

Arbeitnehmer eine Pensionszusage erteilt hat, die auch steuerlich anzuerkennen<br />

ist, und zur Sicherung der eingegangenen Pensionsverpflichtung seinerseits einen<br />

Versicherungsvertrag bei einer Versicherung abschließt. Dabei wird der Arbeitgeber<br />

i. d. R. eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließen.<br />

Steuerliche Behandlung der Rückdeckungsversicherung<br />

Prämienzahlung<br />

Betriebsausgabe<br />

beim Arbeitgeber beim Arbeitnehmer<br />

Anspruch gegen<br />

Versicherung<br />

zu aktivieren<br />

(separat von<br />

Pensionsrückstellung)<br />

Abb. 6: Steuerliche Behandlung der Rückdeckungsversicherung<br />

Prämienzahlung<br />

kein Arbeitslohn<br />

Arbeitslohn nur<br />

bei Übertragung<br />

des Rückdeckungsanspruchs<br />

auf<br />

Arbeitnehmer<br />

460 Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008

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