Pensionszusagen
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Gewinnermittlung<br />
Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />
3 Rückdeckungsversicherung<br />
Durch eine Rückdeckungsversicherung sichert das Unternehmen Pensionsansprüche<br />
von Arbeitnehmern wie folgt ab:<br />
Pensionszusage<br />
Arbeitgeber Arbeitnehmer<br />
Rückdeckungsversicherung<br />
Versicherungsunternehmen<br />
Versicherungsnehmer<br />
und Bezugsberechtigter<br />
ist der Arbeitgeber<br />
Abb. 5: Funktionsweise einer Rückdeckungsversicherung<br />
Von einer Rückdeckungsversicherung spricht man, wenn der Arbeitgeber einem<br />
Arbeitnehmer eine Pensionszusage erteilt hat, die auch steuerlich anzuerkennen<br />
ist, und zur Sicherung der eingegangenen Pensionsverpflichtung seinerseits einen<br />
Versicherungsvertrag bei einer Versicherung abschließt. Dabei wird der Arbeitgeber<br />
i. d. R. eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließen.<br />
Steuerliche Behandlung der Rückdeckungsversicherung<br />
Prämienzahlung<br />
Betriebsausgabe<br />
beim Arbeitgeber beim Arbeitnehmer<br />
Anspruch gegen<br />
Versicherung<br />
zu aktivieren<br />
(separat von<br />
Pensionsrückstellung)<br />
Abb. 6: Steuerliche Behandlung der Rückdeckungsversicherung<br />
Prämienzahlung<br />
kein Arbeitslohn<br />
Arbeitslohn nur<br />
bei Übertragung<br />
des Rückdeckungsanspruchs<br />
auf<br />
Arbeitnehmer<br />
460 Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008