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Pensionszusagen

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Stellungnahme<br />

Die Zuführung des Jahres 2008 kann nur in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der<br />

Pensionsrückstellung zum 31.12.2007 und der zum 31.12.2008 betragen. Somit kann zum<br />

31.12.2008 nur eine Pensionsrückstellung i. H. v. 52.000 EUR ./. 40.000 EUR = 12.000 EUR<br />

gebildet werden.<br />

Eine höhere Zuführung kann erreicht werden, wenn für das Erstjahr nachträglich eine Verteilung<br />

auf die Jahre beantragt wird. Dann geht nur die Zuführung 2007 i. H. v. 40.000 EUR x 1/3<br />

verloren.<br />

2.3 Auflösung der Pensionsrückstellung<br />

Nach dem Zeitpunkt des vertraglich vorgesehenen Eintritts des Versorgungsfalls ist<br />

die Pensionsrückstellung in jedem Wirtschaftsjahr in Höhe des Unterschiedsbetrags<br />

zwischen dem versicherungsmathematischen Barwert der künftigen Pensionsleistungen<br />

am Schluss des Wirtschaftsjahrs und den am Schluss des vorangegangenen<br />

Wirtschaftsjahres gewinnerhöhend aufzulösen 8 .<br />

Die laufenden Pensionszahlungen sind beim Arbeitgeber als Betriebsausgaben<br />

abzugsfähig.<br />

Auszahlung an ehemaligen<br />

Arbeitnehmer<br />

Betriebsausgabe<br />

Gewinnermittlung<br />

Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />

Pensionszahlung<br />

Minderung<br />

der Pensionsrückstellung<br />

Gewinnerhöhung<br />

Abb. 4: Behandlung der laufenden Pensionszahlungen beim Arbeitgeber<br />

Sachverhalt<br />

Arbeitnehmer A ist bereits in 2008 in Rente gegangen. Seit Januar 2008 erhält er auch von<br />

seinem Arbeitgeber X eine Betriebsrente i. H. v. monatlich 500 EUR. Der Barwert der Pensionsleistungen<br />

beträgt zum 31.12.2008 45.000 EUR und zum 31.12.2009 42.500 EUR.<br />

Stellungnahme<br />

Der Gewinn erhöht sich um die (teilweise) Auflösung der Pensionsrückstellung. Der Gewinn<br />

vermindert sich um die laufenden Pensionszahlungen. Damit hat die Pensionszusage folgende<br />

Gewinnauswirkung:<br />

Auflösung Pensionsrückstellung: 45.000 EUR ./. 42.500 EUR 2.500 EUR<br />

Pensionszahlungen: 500 EUR x 12 Monate ./. 6.000 EUR<br />

Gewinnminderung insgesamt ./. 3.500 EUR<br />

8 R 6a Abs. 22-24 EStR.<br />

Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008 459

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