Pensionszusagen
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Gewinnermittlung<br />
Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />
mathematisches Gutachten ermittelt) orientieren. Die Pensionsrückstellung wird<br />
in der Steuerbilanz mit dem Teilwert angesetzt.<br />
E Verwaltungsauffassung:<br />
BMF, Schreiben vom 6.4.2005, IV B 2 – S 2176 – 10/05, BStBl. I 2005, 619<br />
Neu: In den <strong>Pensionszusagen</strong> enthaltene Abfindungsklauseln müssen schriftlich<br />
fixiert sein<br />
Das Schriftformerfordernis für <strong>Pensionszusagen</strong> gilt bislang auch schon.<br />
E Rechtsgrundlage:<br />
§ 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG<br />
E Verwaltungsauffassung:<br />
H 41 Abs. 7 (Schriftformerfordernis) EStH<br />
Die Verwaltung überträgt dies auch auf (unschädliche) in den <strong>Pensionszusagen</strong><br />
enthaltene Abfindungsklauseln: Die Höhe der Abfindung muss eindeutig und<br />
präzise schriftlich fixiert sein. Das gilt nicht nur für beherrschende Gesellschafter.<br />
Im BMF-Schreiben vom 1.9.2005 verlangt die Verwaltung für bereits ausgeschiedene<br />
Arbeitnehmer unter 2 Voraussetzungen keine Schriftform:<br />
Die Abfindungsklauseln gegenüber aktiven Arbeitnehmern werden bis zum<br />
31.12.2005 schriftlich angepasst und<br />
Der Versorgungsverpflichtete erklärt betriebsöffentlich, dass diese Anpassungen<br />
entsprechend den Abfindungsklauseln in Zusagen gegenüber ausgeschiedenen<br />
Pensionsberechtigten gelten.<br />
E Verwaltungsauffassung:<br />
BMF, Schreiben vom 1.9.2005, IV B 2 – S 2176 – 48/05<br />
Diese Rechtsfolgen drohen<br />
Rechtsfolgen von schädlichen Abfindungsklauseln bzw. solchen, die dem<br />
Schriftformerfordernis nicht genügen:<br />
4 Für Rückstellungen in Jahresabschlüssen für das Jahr 2004: keine<br />
4 Für Jahresabschlüsse ab 2005: Die Bildung einer Pensionsrückstellung ist insgesamt<br />
unzulässig: Die gesamte bislang gebildete Pensionszusage ist in der<br />
Steuerbilanz gewinnerhöhend aufzulösen.<br />
Folge: Der körperschaftsteuerliche Gewinn steigt um den Betrag der aufgelösten<br />
Rückstellung.<br />
4 Die Ansprüche der Pensionsberechtigten gehen trotz steuerlicher Schädlichkeit<br />
nicht unter; in der Handelsbilanz müssen die Pensionsrückstellungen deswegen<br />
weiterhin gebildet werden.<br />
Achtung! Heilungsmöglichkeit für schädliche Klauseln bis zum 31.12.2005<br />
Bis zum 31.12.2005 können die Abfindungsklauseln in Verträgen, die am Tag der<br />
Veröffentlichung des BMF-Schreibens bereits bestanden, schriftlich angepasst werden.<br />
Negative steuerliche Konsequenzen entstehen dann nicht.<br />
486 Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008