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Pensionszusagen

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Gewinnermittlung<br />

Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />

mathematisches Gutachten ermittelt) orientieren. Die Pensionsrückstellung wird<br />

in der Steuerbilanz mit dem Teilwert angesetzt.<br />

E Verwaltungsauffassung:<br />

BMF, Schreiben vom 6.4.2005, IV B 2 – S 2176 – 10/05, BStBl. I 2005, 619<br />

Neu: In den <strong>Pensionszusagen</strong> enthaltene Abfindungsklauseln müssen schriftlich<br />

fixiert sein<br />

Das Schriftformerfordernis für <strong>Pensionszusagen</strong> gilt bislang auch schon.<br />

E Rechtsgrundlage:<br />

§ 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG<br />

E Verwaltungsauffassung:<br />

H 41 Abs. 7 (Schriftformerfordernis) EStH<br />

Die Verwaltung überträgt dies auch auf (unschädliche) in den <strong>Pensionszusagen</strong><br />

enthaltene Abfindungsklauseln: Die Höhe der Abfindung muss eindeutig und<br />

präzise schriftlich fixiert sein. Das gilt nicht nur für beherrschende Gesellschafter.<br />

Im BMF-Schreiben vom 1.9.2005 verlangt die Verwaltung für bereits ausgeschiedene<br />

Arbeitnehmer unter 2 Voraussetzungen keine Schriftform:<br />

Die Abfindungsklauseln gegenüber aktiven Arbeitnehmern werden bis zum<br />

31.12.2005 schriftlich angepasst und<br />

Der Versorgungsverpflichtete erklärt betriebsöffentlich, dass diese Anpassungen<br />

entsprechend den Abfindungsklauseln in Zusagen gegenüber ausgeschiedenen<br />

Pensionsberechtigten gelten.<br />

E Verwaltungsauffassung:<br />

BMF, Schreiben vom 1.9.2005, IV B 2 – S 2176 – 48/05<br />

Diese Rechtsfolgen drohen<br />

Rechtsfolgen von schädlichen Abfindungsklauseln bzw. solchen, die dem<br />

Schriftformerfordernis nicht genügen:<br />

4 Für Rückstellungen in Jahresabschlüssen für das Jahr 2004: keine<br />

4 Für Jahresabschlüsse ab 2005: Die Bildung einer Pensionsrückstellung ist insgesamt<br />

unzulässig: Die gesamte bislang gebildete Pensionszusage ist in der<br />

Steuerbilanz gewinnerhöhend aufzulösen.<br />

Folge: Der körperschaftsteuerliche Gewinn steigt um den Betrag der aufgelösten<br />

Rückstellung.<br />

4 Die Ansprüche der Pensionsberechtigten gehen trotz steuerlicher Schädlichkeit<br />

nicht unter; in der Handelsbilanz müssen die Pensionsrückstellungen deswegen<br />

weiterhin gebildet werden.<br />

Achtung! Heilungsmöglichkeit für schädliche Klauseln bis zum 31.12.2005<br />

Bis zum 31.12.2005 können die Abfindungsklauseln in Verträgen, die am Tag der<br />

Veröffentlichung des BMF-Schreibens bereits bestanden, schriftlich angepasst werden.<br />

Negative steuerliche Konsequenzen entstehen dann nicht.<br />

486 Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008

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