Pensionszusagen
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Gewinnermittlung<br />
Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />
Datum: ______________________ __________________________<br />
Sitz Verpflichtete (GmbH-Sitz):<br />
____________________________ __________________________<br />
Verpflichtete (GmbH, vertreten durch Ge- Berechtigte/r:<br />
schäftsführer):<br />
Abfindungen von <strong>Pensionszusagen</strong><br />
Schritt Sachverhalt<br />
Allgemein<br />
1 Prüfen, ob sich in <strong>Pensionszusagen</strong> Abfindungsklauseln finden.<br />
2 Jene Klauseln anpassen, die gegen das BMF-Schreiben vom 6.4.2005<br />
bei aktiven Anwärtern verstoßen. Ist keine oder keine eindeutige<br />
Regelung zur Fixierung der Abfindungshöhe enthalten, muss dies<br />
hineinformuliert werden.<br />
3 Dabei mit dem zuständigen Finanzamt klären, ob der Barwert bei<br />
Aktiven als (ratierlicher) Anwartschaftsbarwert verstanden werden<br />
kann.<br />
Bei geplanter Abfindungsaktion<br />
1 Liste der abfindbaren Personen erstellen.<br />
2 Höhe der erforderlichen Abfindungsbeträge durch Pensionsgutachten<br />
einholen.<br />
3 Steuerbelastung der potenziellen Abfindungsempfänger abklären.<br />
4 Entscheidung treffen, welchen Personen ein Abfindungsangebot<br />
unterbreitet werden soll. Dabei spielt die Steuer- und Sozialabgabenbelastung<br />
eine große Rolle.<br />
5 Anschreiben entwerfen mit Fristsetzung und – bei Zustimmungspflichtigen<br />
– Rückantwort.<br />
BMF nennt Kriterien für eine steuerschädliche Abfindung<br />
Im BMF-Schreiben vom 6.4.2005 legt die Verwaltung die Voraussetzungen für<br />
steuerlich schädliche bzw. unschädliche Abfindungsklauseln fest. Grundlage<br />
ist das BFH-Urteil vom 10.11.1998, in dem entschieden wurde, dass Abfindungen des<br />
Arbeitgebers in Höhe des Teilwerts nach § 6a Abs. 3 EStG ein steuerschädlicher<br />
Vorbehalt ist.<br />
E Verwaltungsauffassung:<br />
BMF, Schreiben vom 6.4.2005, IV B 2 – S 2176 – 10/05, BStBl. I 2005, 619<br />
E Rechtsprechung:<br />
BFH, Urteil vom 10.11.1998, I R 49/97, BStBl. II 2005, 261<br />
484 Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008