Pensionszusagen
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Gewinnermittlung<br />
Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />
Muster: Pensionszusage<br />
Zwischen<br />
Der Firma x-GmbH ……………….– im Folgenden Verpflichtete –<br />
und<br />
Herrn/Frau……………………………………– im Folgenden Berechtigte/r –<br />
wird folgende Pensionszusage als Ergänzung zum Arbeitsvertrag/Dienstvertrag<br />
vereinbart:<br />
Nach……(mindestens zwei und maximal fünf) Dienstjahren besteht ein Anspruch<br />
des Berechtigten gegen die Verpflichtete auf Zahlung von Ruhegehalt in den nachstehen<br />
aufgeführten Fällen. Im Einzelnen gilt Folgendes:<br />
1. Altersrente<br />
Scheidet der Berechtigte/die Berechtigte mit Vollendung des 65. (67.) Lebensjahres<br />
aus dem Unternehmen der Verpflichteten aus, zahlt diese dem Berechtigten eine<br />
lebenslange Altersrente. Die Altersrente beträgt 2 % der rentenfähigen Bezüge für<br />
jedes ab dem ……………………begonnene Dienstjahr.<br />
Die anrechnungsfähige Dienstzeit wird auf maximal 30 Dienstjahre begrenzt, so<br />
dass sich eine maximale Altersrente in Höhe von 60 % der rentenfähigen Bezüge<br />
ergeben kann.<br />
Als ruhegeldfähiges Einkommen zählt das durchschnittliche Festgehalt (Grundgehalt,<br />
Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ohne Tantiemen, Provisionen und sonstige<br />
variable Vergütungsbestandteile sowie ohne Sachbezüge) im letzten Jahr vor Eintritt<br />
des Versorgungsfalls.<br />
[Bitte beachten Sie zu den Punkten 2. bis 4. die Vorbemerkung!]<br />
2. Invalidenrente<br />
(1) Wird der Berechtigte/die Berechtigte vor Erreichen der Altersgrenze berufsunfähig,<br />
erhält er/sie für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum<br />
Einsetzen der Altersrente, eine Invalidenrente in Höhe der erreichten Anwartschaft<br />
auf Altersrente.<br />
(2) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Art, Schwere und Ausmaß einer Krankheit,<br />
einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls nach allgemein anerkannten medizinischen<br />
Erkenntnissen erwarten lassen, dass der Berechtigte/die Berechtigte<br />
außerstande sein wird,<br />
- ununterbrochen wenigstens sechs Monate lang<br />
- mindestens 50 %<br />
478 Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008