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Pensionszusagen

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Gewinnermittlung<br />

Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />

Muster: Pensionszusage<br />

Zwischen<br />

Der Firma x-GmbH ……………….– im Folgenden Verpflichtete –<br />

und<br />

Herrn/Frau……………………………………– im Folgenden Berechtigte/r –<br />

wird folgende Pensionszusage als Ergänzung zum Arbeitsvertrag/Dienstvertrag<br />

vereinbart:<br />

Nach……(mindestens zwei und maximal fünf) Dienstjahren besteht ein Anspruch<br />

des Berechtigten gegen die Verpflichtete auf Zahlung von Ruhegehalt in den nachstehen<br />

aufgeführten Fällen. Im Einzelnen gilt Folgendes:<br />

1. Altersrente<br />

Scheidet der Berechtigte/die Berechtigte mit Vollendung des 65. (67.) Lebensjahres<br />

aus dem Unternehmen der Verpflichteten aus, zahlt diese dem Berechtigten eine<br />

lebenslange Altersrente. Die Altersrente beträgt 2 % der rentenfähigen Bezüge für<br />

jedes ab dem ……………………begonnene Dienstjahr.<br />

Die anrechnungsfähige Dienstzeit wird auf maximal 30 Dienstjahre begrenzt, so<br />

dass sich eine maximale Altersrente in Höhe von 60 % der rentenfähigen Bezüge<br />

ergeben kann.<br />

Als ruhegeldfähiges Einkommen zählt das durchschnittliche Festgehalt (Grundgehalt,<br />

Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ohne Tantiemen, Provisionen und sonstige<br />

variable Vergütungsbestandteile sowie ohne Sachbezüge) im letzten Jahr vor Eintritt<br />

des Versorgungsfalls.<br />

[Bitte beachten Sie zu den Punkten 2. bis 4. die Vorbemerkung!]<br />

2. Invalidenrente<br />

(1) Wird der Berechtigte/die Berechtigte vor Erreichen der Altersgrenze berufsunfähig,<br />

erhält er/sie für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum<br />

Einsetzen der Altersrente, eine Invalidenrente in Höhe der erreichten Anwartschaft<br />

auf Altersrente.<br />

(2) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Art, Schwere und Ausmaß einer Krankheit,<br />

einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls nach allgemein anerkannten medizinischen<br />

Erkenntnissen erwarten lassen, dass der Berechtigte/die Berechtigte<br />

außerstande sein wird,<br />

- ununterbrochen wenigstens sechs Monate lang<br />

- mindestens 50 %<br />

478 Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008

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