Pensionszusagen
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Gewinnermittlung<br />
Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />
Rückdeckungskonzept<br />
Versicherungslösung<br />
Besteht eine kapitalbildende Rückdeckungsversicherung?<br />
Wenn ja: In welcher Höhe? .......................................<br />
Prüfen Sie, ob die Ablaufleistung der Versicherung der<br />
zugesagten Altersrente noch entspricht (gestiegene Lebenserwartung,<br />
Anpassung der Rente und dramatisch gesunkene<br />
Gewinnüberschüsse der Lebensversicherungen).<br />
Sie sollten Ihrem Mandanten empfehlen, die Finanzierungslücke<br />
zu ermitteln und ihm geeignete Lösungsvorschläge<br />
zur Schließung unterbreiten.<br />
Alternativ wäre auch die betriebswirtschaftlich günstigere<br />
Vermögensanlage in Immobilien- und/oder Investmentfonds<br />
möglich.<br />
Ist die Rückdeckungsversicherung<br />
a) an den GGF verpfändet worden?<br />
Wenn nein: Die Verpfändung muss Ihr Mandant sofort<br />
nachholen.<br />
b) hinsichtlich der Witwen- bzw. Witwerrente an die<br />
Ehefrau bzw. den Ehemann verpfändet worden?<br />
Wenn nein: Die Verpfändung muss Ihr Mandant sofort<br />
nachholen.<br />
c) hinsichtlich der Waisenrente an die Kinder verpfändet<br />
worden?<br />
Wenn nein: Die Verpfändung muss Ihr Mandant sofort<br />
nachholen.<br />
Ist die Verpfändung den Gesellschaften, die das Rückdeckungsvermögen<br />
verwalten (Versicherer, Immobilienfondsinitiator,<br />
Kapitalanlagegesellschaft), ordnungsgemäß<br />
angezeigt worden?<br />
Wenn nein: Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten<br />
Sie Ihren Mandanten darauf hinweisen, dass er eine<br />
solche Anzeige umgehend nachholt. Andernfalls kann<br />
eine zweckfremde Verwendung des Rückdeckungsvermögens<br />
nicht ausgeschlossen werden.<br />
Wird eine ganzheitliche Überprüfung der Pensionszusage<br />
gewünscht?<br />
Wenn ja: Kurzgutachten<br />
ja nein<br />
476 Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008