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Pensionszusagen

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Gewinnermittlung<br />

Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />

Rückdeckungskonzept<br />

Versicherungslösung<br />

Besteht eine kapitalbildende Rückdeckungsversicherung?<br />

Wenn ja: In welcher Höhe? .......................................<br />

Prüfen Sie, ob die Ablaufleistung der Versicherung der<br />

zugesagten Altersrente noch entspricht (gestiegene Lebenserwartung,<br />

Anpassung der Rente und dramatisch gesunkene<br />

Gewinnüberschüsse der Lebensversicherungen).<br />

Sie sollten Ihrem Mandanten empfehlen, die Finanzierungslücke<br />

zu ermitteln und ihm geeignete Lösungsvorschläge<br />

zur Schließung unterbreiten.<br />

Alternativ wäre auch die betriebswirtschaftlich günstigere<br />

Vermögensanlage in Immobilien- und/oder Investmentfonds<br />

möglich.<br />

Ist die Rückdeckungsversicherung<br />

a) an den GGF verpfändet worden?<br />

Wenn nein: Die Verpfändung muss Ihr Mandant sofort<br />

nachholen.<br />

b) hinsichtlich der Witwen- bzw. Witwerrente an die<br />

Ehefrau bzw. den Ehemann verpfändet worden?<br />

Wenn nein: Die Verpfändung muss Ihr Mandant sofort<br />

nachholen.<br />

c) hinsichtlich der Waisenrente an die Kinder verpfändet<br />

worden?<br />

Wenn nein: Die Verpfändung muss Ihr Mandant sofort<br />

nachholen.<br />

Ist die Verpfändung den Gesellschaften, die das Rückdeckungsvermögen<br />

verwalten (Versicherer, Immobilienfondsinitiator,<br />

Kapitalanlagegesellschaft), ordnungsgemäß<br />

angezeigt worden?<br />

Wenn nein: Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten<br />

Sie Ihren Mandanten darauf hinweisen, dass er eine<br />

solche Anzeige umgehend nachholt. Andernfalls kann<br />

eine zweckfremde Verwendung des Rückdeckungsvermögens<br />

nicht ausgeschlossen werden.<br />

Wird eine ganzheitliche Überprüfung der Pensionszusage<br />

gewünscht?<br />

Wenn ja: Kurzgutachten<br />

ja nein<br />

476 Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008

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