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Pensionszusagen

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Gewinnermittlung<br />

Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />

Ist die Pensionszusage für die Anwartschaftszeit dynamisch<br />

gestaltet worden?<br />

Wenn nein: Prüfen Sie, ob eine Anwartschaftsdynamik<br />

in Form eines festen Prozentsatzes in Abhängigkeit der<br />

Vorjahresrente (BFH, Urteil v.17.5.1995, I R 16/94,<br />

BStBl 1996 I S. 420) gewünscht wird.<br />

Gründe für die Dynamik sind:<br />

Steigende Lebenshaltungskosten<br />

Nachzahlungsverbot (bei beherrschenden GGF ist eine<br />

Erhöhung der Pensionszusage i. d. R. ab dem 55. Lebensjahr<br />

nicht mehr möglich).<br />

Ist die Pensionszusage für die Rentenbezugszeit dynamisch<br />

gestaltet worden?<br />

Wenn nein: Es gelten alle Ausführungen der vorangehenden<br />

Frage. Als zusätzliche Gründe kommen hinzu:<br />

Beherrschende GGF haben, sofern die Pensionszusage<br />

keinen entsprechenden Verweis beinhaltet, keinen Anspruch<br />

auf Anpassung gemäß § 16 BetrAVG.<br />

Erwartet der GGF im laufenden Bilanzjahr einen außergewöhnlichen<br />

Bilanzgewinn?<br />

Wenn ja: Kommt eine Erhöhung der Pensionszusage in<br />

Frage, die den Bilanzgewinn (teil-)kompensiert.<br />

Wünscht der GGF zunächst keine weitere Belastung der<br />

GmbH?<br />

Wenn ja: Prüfen Sie, ob eine beitragsorientierte Pensionszusage<br />

gegen einmaligen Beitrag/Gehaltsverzicht<br />

(Tantieme, Sonderzahlung) sinnvoll ist.<br />

Ist die Pensionszusage rückgedeckt?<br />

Wenn ja: Prüfen des Rückdeckungskonzepts (weiter mit<br />

2. Rückdeckungskonzept).<br />

Wenn nein: Probleme ergeben sich insbesondere, wenn<br />

die Finanzierbarkeit der Pensionszusage nicht sichergestellt<br />

ist (BMF, Schreiben v. 6.9.2005, IV B 7 – S 2742 –<br />

69/05, BStBl 2005 I S. 875)<br />

Folge der Feststellung der nicht vorliegenden Finanzierbarkeit<br />

und damit der mangelnden Ernsthaftigkeit ist nach<br />

Meinung der Finanzverwaltung die Einstufung der kompletten<br />

Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung,<br />

während der BFH dies nur für den nicht gedeckten<br />

Teil der Verpflichtung so sieht (z. B. BFH, Urteil v.<br />

29.11.2000, I R 90/99, BStBl 2001 II S. 204).<br />

ja nein<br />

Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008 475

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