Pensionszusagen
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Gewinnermittlung<br />
Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />
Ist die Pensionszusage für die Anwartschaftszeit dynamisch<br />
gestaltet worden?<br />
Wenn nein: Prüfen Sie, ob eine Anwartschaftsdynamik<br />
in Form eines festen Prozentsatzes in Abhängigkeit der<br />
Vorjahresrente (BFH, Urteil v.17.5.1995, I R 16/94,<br />
BStBl 1996 I S. 420) gewünscht wird.<br />
Gründe für die Dynamik sind:<br />
Steigende Lebenshaltungskosten<br />
Nachzahlungsverbot (bei beherrschenden GGF ist eine<br />
Erhöhung der Pensionszusage i. d. R. ab dem 55. Lebensjahr<br />
nicht mehr möglich).<br />
Ist die Pensionszusage für die Rentenbezugszeit dynamisch<br />
gestaltet worden?<br />
Wenn nein: Es gelten alle Ausführungen der vorangehenden<br />
Frage. Als zusätzliche Gründe kommen hinzu:<br />
Beherrschende GGF haben, sofern die Pensionszusage<br />
keinen entsprechenden Verweis beinhaltet, keinen Anspruch<br />
auf Anpassung gemäß § 16 BetrAVG.<br />
Erwartet der GGF im laufenden Bilanzjahr einen außergewöhnlichen<br />
Bilanzgewinn?<br />
Wenn ja: Kommt eine Erhöhung der Pensionszusage in<br />
Frage, die den Bilanzgewinn (teil-)kompensiert.<br />
Wünscht der GGF zunächst keine weitere Belastung der<br />
GmbH?<br />
Wenn ja: Prüfen Sie, ob eine beitragsorientierte Pensionszusage<br />
gegen einmaligen Beitrag/Gehaltsverzicht<br />
(Tantieme, Sonderzahlung) sinnvoll ist.<br />
Ist die Pensionszusage rückgedeckt?<br />
Wenn ja: Prüfen des Rückdeckungskonzepts (weiter mit<br />
2. Rückdeckungskonzept).<br />
Wenn nein: Probleme ergeben sich insbesondere, wenn<br />
die Finanzierbarkeit der Pensionszusage nicht sichergestellt<br />
ist (BMF, Schreiben v. 6.9.2005, IV B 7 – S 2742 –<br />
69/05, BStBl 2005 I S. 875)<br />
Folge der Feststellung der nicht vorliegenden Finanzierbarkeit<br />
und damit der mangelnden Ernsthaftigkeit ist nach<br />
Meinung der Finanzverwaltung die Einstufung der kompletten<br />
Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung,<br />
während der BFH dies nur für den nicht gedeckten<br />
Teil der Verpflichtung so sieht (z. B. BFH, Urteil v.<br />
29.11.2000, I R 90/99, BStBl 2001 II S. 204).<br />
ja nein<br />
Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008 475