Pensionszusagen
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Entspricht die Pensionszusage dem Grundsatz der Üblichkeit?<br />
Unüblich sind z. B.<br />
Witwen- bzw. Witwerrentenübergänge von mehr als 2/3<br />
der Altersrente,<br />
Hinterbliebenenrentenübergänge (Witwe bzw. Witwer<br />
plus Waisen) von mehr als 100 % der Altersrente,<br />
überhöhte Dynamikprozentsätze von mehr als 3 % in der<br />
Anwartschafts- bzw. Rentenphase.<br />
Wenn nein: Sie sollten die Zusage mit dem zuständigen<br />
Betriebsstättenfinanzamt abstimmen, da die Gefahr besteht,<br />
dass die Pensionsrückstellung für den unüblichen Teil der<br />
Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen<br />
wird.<br />
Umfang und Höhe<br />
Gewinnermittlung<br />
Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />
Ist eine Witwen- bzw. Witwerrente zugesagt?<br />
Wenn nein: Prüfen Sie, ob tatsächlich kein Bedarf vorhanden<br />
ist.<br />
Ist die Witwen- bzw. Witwerrente deshalb nicht zugesagt,<br />
weil der GGF nicht verheiratet ist?<br />
Wenn ja: Auch Lebensgefährten bzw. -gefährtinnen können<br />
eine Zusage erhalten. Der BFH verlangt zwar eine<br />
Prüfung im Einzelfall, eine langjährige Beziehung mit<br />
gemeinsamem Wohnsitz und/oder gemeinsamem Kind<br />
sollte jedoch in aller Regel steuerlich unbedenklich sein,<br />
sofern die Zusage für ihn bzw. sie nicht unangemessen<br />
hoch ist (z. B. BFH, Urteil v. 29.11.2000, I R 90/99,<br />
BStBl 2001 II S. 204).<br />
Ist eine Waisenrente zugesagt?<br />
Wenn nein: Prüfen Sie, ob tatsächlich kein Bedarf vorhanden<br />
ist.<br />
Ist eine Invalidenrente zugesagt?<br />
Wenn nein: Prüfen Sie, ob tatsächlich kein Bedarf vorhanden<br />
ist.<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008 473