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Pensionszusagen

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Gewinnermittlung<br />

Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />

Kann die Altersrente im Rahmen der flexiblen Altersrente<br />

nur dann bezogen werden, wenn gleichzeitig Leistungen aus<br />

der gesetzlichen Rente fällig werden?<br />

Wenn ja: Ihr Mandant sollte diese Bedingung aufheben,<br />

da GGF in der Regel sozialversicherungsfrei sind.<br />

Hat der GGF bei vorzeitigem Ausscheiden nur dann einen<br />

unverfallbaren Anspruch, wenn die gesetzlichen Fristen gemäß<br />

§ 1b BetrAVG gewahrt sind?<br />

Wenn ja: Bei GGF kann auf diese Fristen verzichtet<br />

werden, Höhe der unverfallbaren Anwartschaft ratierlich<br />

bezogen auf den Zusagezeitpunkt (nicht Beginn der Betriebszugehörigkeit!).<br />

Enthält die Pensionszusage eine Regelung, nach der jederzeit<br />

eine Abfindung der Verpflichtung in Höhe des steuerlichen<br />

Teilwerts erfolgen kann?<br />

Wenn ja: Dieser Passus sollte gestrichen werden, da<br />

diese Regelung lt. BFH ( BFH, Urteil v.10.11.1998, I R<br />

49/97, BFH/NV 1999 S. 202, BStBl 2005 II S. 261) einen<br />

steuerschädlichen Vorbehalt darstellt, der bei einer Prüfung<br />

durch die Finanzverwaltung zur Nichtanerkennung<br />

der Pensionsrückstellungen führen wird (BMF, Schreiben<br />

v. 6.4.2005, IV B 2 – S 2176 – 10/05, BStBl 2005 I<br />

S. 619).<br />

Ist eine rechtsverbindliche Dynamik der Anwartschaft (bei -<br />

EUR-Festrenten) bzw. der laufenden Rente vereinbart?<br />

Wenn nein: Das Nachzahlungsverbot kann steuerrechtlich<br />

den in der Zukunft geplanten Erhöhungen entgegenstehen.<br />

Erfolgte bei der Einrichtung der Pensionszusage eine Angemessenheitsprüfung?<br />

Wenn nein: Um auszuloten, ob die Pensionszusage angemessen<br />

ist oder gar eine höhere Zusage möglich ist, können<br />

Sie Ihrem Mandanten empfehlen, ein Angemessenheitsgutachten<br />

einzuholen.<br />

Besteht eine sog. Nur-Pension, d. h. es wird keine Aktiv-Vergütung<br />

gezahlt?<br />

Wenn ja: Die Pensionsrückstellungen müssen steuerrechtlich<br />

anerkannt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser<br />

Zusage eine Entgeltumwandlung zugrunde liegt oder nicht<br />

(bestätigt durch BMF, Schreiben v.16.6.2008, IV C6-S<br />

2176/07/10007).<br />

ja nein<br />

472 Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008

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