Pensionszusagen
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Gewinnermittlung<br />
Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />
Kann die Altersrente im Rahmen der flexiblen Altersrente<br />
nur dann bezogen werden, wenn gleichzeitig Leistungen aus<br />
der gesetzlichen Rente fällig werden?<br />
Wenn ja: Ihr Mandant sollte diese Bedingung aufheben,<br />
da GGF in der Regel sozialversicherungsfrei sind.<br />
Hat der GGF bei vorzeitigem Ausscheiden nur dann einen<br />
unverfallbaren Anspruch, wenn die gesetzlichen Fristen gemäß<br />
§ 1b BetrAVG gewahrt sind?<br />
Wenn ja: Bei GGF kann auf diese Fristen verzichtet<br />
werden, Höhe der unverfallbaren Anwartschaft ratierlich<br />
bezogen auf den Zusagezeitpunkt (nicht Beginn der Betriebszugehörigkeit!).<br />
Enthält die Pensionszusage eine Regelung, nach der jederzeit<br />
eine Abfindung der Verpflichtung in Höhe des steuerlichen<br />
Teilwerts erfolgen kann?<br />
Wenn ja: Dieser Passus sollte gestrichen werden, da<br />
diese Regelung lt. BFH ( BFH, Urteil v.10.11.1998, I R<br />
49/97, BFH/NV 1999 S. 202, BStBl 2005 II S. 261) einen<br />
steuerschädlichen Vorbehalt darstellt, der bei einer Prüfung<br />
durch die Finanzverwaltung zur Nichtanerkennung<br />
der Pensionsrückstellungen führen wird (BMF, Schreiben<br />
v. 6.4.2005, IV B 2 – S 2176 – 10/05, BStBl 2005 I<br />
S. 619).<br />
Ist eine rechtsverbindliche Dynamik der Anwartschaft (bei -<br />
EUR-Festrenten) bzw. der laufenden Rente vereinbart?<br />
Wenn nein: Das Nachzahlungsverbot kann steuerrechtlich<br />
den in der Zukunft geplanten Erhöhungen entgegenstehen.<br />
Erfolgte bei der Einrichtung der Pensionszusage eine Angemessenheitsprüfung?<br />
Wenn nein: Um auszuloten, ob die Pensionszusage angemessen<br />
ist oder gar eine höhere Zusage möglich ist, können<br />
Sie Ihrem Mandanten empfehlen, ein Angemessenheitsgutachten<br />
einzuholen.<br />
Besteht eine sog. Nur-Pension, d. h. es wird keine Aktiv-Vergütung<br />
gezahlt?<br />
Wenn ja: Die Pensionsrückstellungen müssen steuerrechtlich<br />
anerkannt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser<br />
Zusage eine Entgeltumwandlung zugrunde liegt oder nicht<br />
(bestätigt durch BMF, Schreiben v.16.6.2008, IV C6-S<br />
2176/07/10007).<br />
ja nein<br />
472 Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008