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Pensionszusagen

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Stellungnahme<br />

Witwenrente: 1.200 EUR x 8 Monate<br />

Versorgungsfreibetrag: 1.200 EUR x<br />

9.600 EUR<br />

12 (!) Monate<br />

14.400 EUR<br />

davon 35,2 % = 5.068 EUR; höchstens 2.640 EUR<br />

davon 8/12 (zeitanteilige Kürzung) 1.760 EUR<br />

Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag:<br />

792 EUR x 8/12<br />

528 EUR<br />

Sterbegeld<br />

Versorgungsfreibetrag: 3.000 EUR x<br />

3.000 EUR<br />

35,2 %<br />

1.056 EUR<br />

Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 792 EUR<br />

Begrenzung der Freibeträge<br />

Summe der Versorgungsfreibeträge:<br />

1.760 EUR + 1.056 EUR<br />

2.816 EUR<br />

höchstens<br />

Summe der Zuschläge: 528 EUR +<br />

./. 2.640 EUR<br />

792 EUR<br />

1.320 EUR<br />

höchstens ./. 792 EUR<br />

Werbungskosten-Pauschbetrag gem.<br />

§ 9a Satz 1 Nr. 1b EStG ./. 102 EUR<br />

Einkünfte der Ehefrau B gem. § 19<br />

EStG<br />

9.066 EUR<br />

4.2.7 Berechnung des Versorgungsfreibetrags bei einer Abfindung<br />

Werden Versorgungsbezüge abgefunden, ist der Versorgungsfreibetrag für die<br />

Kapitalauszahlung ebenfalls zu gewähren. Dabei ist<br />

für die Ermittlung der Freibeträge das Jahr des Versorgungsbeginns zugrunde zu<br />

legen,<br />

als Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag die im Kalenderjahr<br />

gezahlte Kapitalabfindung heranzuziehen,<br />

eine zeitanteilige Kürzung der Freibeträge nicht vorzunehmen 22 .<br />

5 Übertragung von <strong>Pensionszusagen</strong> auf Dritte<br />

Gewinnermittlung<br />

Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />

Insbesondere bei geplanten Unternehmensverkäufen oder einem bevorstehenden<br />

Generationenwechsel erweisen sich <strong>Pensionszusagen</strong> zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers<br />

einer GmbH als Gestaltungsbremse. So reicht die bei Abschluss<br />

der Rückdeckungsversicherung prognostizierte Ablaufleistung häufig nicht<br />

aus, um die Lasten der <strong>Pensionszusagen</strong> zu tragen. Zudem ist bei einer Auflösung<br />

der Pensionsrückstellung daran zu denken, dass eine Sofortversteuerung beim<br />

22 BMF, Schreiben v. 30.1.2008, IV C – S 2222/07/0003/IV C 5 – S 2345/08/0001, BStBl 2008 I S. 390,<br />

Rz. 82-85.<br />

Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008 469

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