Pensionszusagen
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Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ./. 900 EUR<br />
Werbungskosten-Pauschbetrag gem. § 9a Nr. 1b EStG ./. 102 EUR<br />
Einkünfte gem. § 19 EStG 4.398 EUR<br />
Praxishinweis<br />
Wenn ein Pensionär von mehreren ehemaligen Arbeitgebern Versorgungsbezüge bezieht, kann<br />
die Begrenzung der Freibeträge auf die Höchstbeträge im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht<br />
berücksichtigt werden. Dies kann nur bei der Veranlagung des betreffenden Jahres geschehen.<br />
Deshalb besteht für diese Fälle nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung<br />
abzugeben.<br />
4.2.5 Versorgungsfreibetrag bei Hinterbliebenenbezügen<br />
Folgt ein Hinterbliebenbezug einem Versorgungsbezug (z. B. Witwen- oder Waisenpension<br />
nach dem Tod des Versorgungsempfängers), bestimmen sich nach § 19<br />
Abs. 2 Satz 7 EStG der Prozentsatz für den Versorgungsfreibetrag, derHöchstbetrag<br />
und der Zuschlag für den Hinterbliebenenbezug nach dem Jahr des Beginns<br />
des Versorgungsbezugs des Verstorbenen 19 .<br />
Versorgungsfreibetrag bei Hinterbliebenenrente<br />
%-Satz und Höchstbeträge<br />
wie beim verstorbenen Rentner<br />
%-Satz ist jedoch auf (hochgerechnete)<br />
Hinterbliebenenrente anzuwenden<br />
Achtung: Sterbegeld ist eigener Versorgungsbezug<br />
beeinflusst nicht Freibetrag für Rente<br />
eigene Freibeträge<br />
keine zeitanteilige Kürzung<br />
Abb. 10: Versorgungsfreibetrag bei Hinterbliebenenbezügen<br />
Gewinnermittlung<br />
Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />
Beispiel: Ermittlung des Versorgungsfreibetrags<br />
Hat der Versorgungsempfänger einen Versorgungsfreibetrag i. H. v. 40 % erhalten und hat sein<br />
Höchstbetrag 3.000 EUR betragen, bleiben diese nach dessen Tod für die Witwenrente bestehen,<br />
selbst wenn die Witwenrente z. B. erst in 2020 beginnen sollte. Allerdings sind diese<br />
Prozentsätze bzw. Höchstbeträge dann auf die empfangene Witwenrente anzuwenden.<br />
Bei Ehegatten sind sowohl für den verstorbenen Pensionär als auch für dessen<br />
überlebenden Ehegatten der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag gesondert zu<br />
ermitteln.<br />
19 BMF, Schreiben v. 30.1.2008 IV C – S 2222/07/0003/IV C 5 – S 2345/08/0001, BStBl 2008 I S. 390,<br />
Rz. 78-80.<br />
Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008 467