Pensionszusagen
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Gewinnermittlung<br />
Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />
4.2.4 Versorgungsfreibetrag bei mehreren Versorgungsbezügen<br />
Erhält ein Pensionär mehrere Versorgungsbezüge mit unterschiedlichem Rentenbeginn,<br />
sind nach § 19 Abs. 2 Satz 6 EStG<br />
für jeden einzelnen Versorgungsbezug<br />
der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag<br />
nach dem Beginn eines jeden Versorgungsbezugs<br />
getrennt zu ermitteln. Anschließend erfolgt zugunsten des Pensionärs insgesamt<br />
eine Begrenzung auf den Höchstbetrag und Zuschlag des Jahrgangs mit dem ersten<br />
Bezugsbeginn18 . Somit gilt Folgendes:<br />
mehrere Versorgungsbezüge<br />
für jede Rente Versorgungsfreibetrag<br />
+ Zuschlag gesondert berechnen<br />
Ermittlung<br />
der Summe<br />
aller Freibeträge<br />
Begrenzung der Freibeträge<br />
auf die Höchstbeträge<br />
der ersten Rente<br />
Versorgungsfreibetrag<br />
+ Zuschlag<br />
(wird nur 1 x gewährt)<br />
Abb. 9:<br />
Sachverhalt<br />
Rentner A bezieht seit dem 1.7.08 von seinem ehemaligen Arbeitgeber X eine Werkspension<br />
i. H. v. monatlich 400 EUR. Bereits seit dem 1.2.03 (vor 2005) bezieht er von seinem ehemaligen<br />
Arbeitgeber Y eine Werkspension i. H. v. 500 EUR. Sonderzahlungen hat A nicht erhalten.<br />
Stellungnahme<br />
Ermittlung des Versorgungsfreibetrags:<br />
Werkspension X: 400 EUR x 12 (!) Monate (für 08), davon 35,2 % 1.690 EUR<br />
Werkspension Y: 500 EUR x 12 Monate (vor 05), davon 40 % 2.400 EUR<br />
Bemessungsgrundlage 4.090 EUR<br />
höchstens 3.000 EUR<br />
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 900 EUR<br />
Ermittlung der Einkünfte des A:<br />
Einnahmen Werkspension X: 400 EUR x 6 (!) Monate 2.400 EUR<br />
Einnahmen Werkspension Y: 500 EUR x 12 Monate 6.000 EUR<br />
Versorgungsfreibetrag ./. 3.000 EUR<br />
18 BMF, Schreiben v. 30.1.2008 IV C – S 2222/07/0003/IV C 5 – S 2345/08/0001, BStBl 2008 I S. 390,<br />
Rz. 75.<br />
466 Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008