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Pensionszusagen

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Gewinnermittlung<br />

Betriebliche Altersvorsorge – <strong>Pensionszusagen</strong><br />

4.2.1 Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum<br />

Versorgungsfreibetrag<br />

Zuerst ist die Bemessungsgrundlage zu ermitteln 14 :<br />

Bei Bestandspensionären mit Versorgungsbeginn vor 2005: Das Zwölffache des<br />

Versorgungsbezugs für Januar 2005 zuzüglich Sonderzahlungen, z. B. Weihnachts-<br />

oder Urlaubsgeld, auf die im Januar 2005 ein Rechtsanspruch besteht.<br />

Aus Vereinfachungsgründen können die Sonderzahlungen für das Jahr 2004<br />

angesetzt werden.<br />

Bei Versorgungsbeginn nach dem 31.12.2004: Das Zwölffache des Versorgungsbezugs,<br />

der für den ersten Monat festgesetzt wird. Auf den Zahlungstermin<br />

kommt es nicht an. Die Sonderzahlungen sind wie oben hinzuzurechnen.<br />

Auf die so ermittelte Bemessungsgrundlage sind der Versorgungsfreibetrag und der<br />

Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag nach der Tabelle des § 19 Abs. 2 Satz 3 EStG<br />

zu ermitteln. Bei dieser Tabelle ist zu beachten, dass der Rentenbeginn maßgebend<br />

ist. Der einmal ermittelte Freibetrag bleibt dann unverändert.<br />

Für Bestandspensionäre (Rentenbeginn vor dem 1.1.2005) beträgt der Versorgungsfreibetrag<br />

demnach 40 % und der Höchstbetrag 3.000 EUR. Zusammen mit dem<br />

Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag i. H. v. 900 EUR und dem Werbungskosten-<br />

Pauschbetrag i. H. v. 102 EUR ergeben sich damit Freibeträge von maximal<br />

4.002 EUR.<br />

Sachverhalt<br />

A erhält seit 03 (vor 2005) eine Betriebsrente. Diese beträgt im Januar 05 1.000 EUR/ Monat<br />

und in 06 monatlich weiterhin 1.000 EUR. Dazu erhält A ein Weihnachtsgeld i. H. v. 500 EUR. Die<br />

Rente wird ab dem 1.7.06 auf 1.020 EUR erhöht.<br />

Stellungnahme<br />

Der Versorgungsfreibetrag ermittelt sich wie folgt:<br />

Rente Januar 2005 (die Erhöhung bleibt unberücksichtigt): 1.000 EUR x 12 12.000 EUR<br />

Weihnachtsgeld 500 EUR<br />

Bemessungsgrundlage 12.500 EUR<br />

davon 40 % = 5.000 EUR; höchstens 3.000 EUR<br />

Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 900 EUR<br />

Die Einkünfte des A ermitteln sich damit wie folgt:<br />

Rente bis Juni: 1.000 EUR x 6 Monate 6.000 EUR<br />

Rente ab Juli: 1.020 EUR x 6 Monate 6.120 EUR<br />

Weihnachtsgeld 500 EUR<br />

Rente insgesamt 12.620 EUR<br />

Versorgungsfreibetrag ./. 3.000 EUR<br />

Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ./. 900 EUR<br />

Werbungskosten-Pauschbetrag ./. 102 EUR<br />

Einkünfte gem. § 19 EStG 8.618 EUR<br />

14 BMF, Schreiben v. 30.1.2008, IV C – S 2222/07/0003/IV C 5 – S 2345/08/0001, BStBl 2008 I S. 390,<br />

Rz. 70.<br />

464 Deutsche Steuerberater-Richtlinien – Gewinneinkünfte 2008

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