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Ausgabe Mai 2010 - Extrablatt

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en<br />

.<br />

STEUERTIPPJuni<br />

Anzeige<br />

Grunderwerbsteuer Kanzlei Dr. Rudel informiert: auf künftigeDas<br />

neue Erbschaftssteuerrecht<br />

Bauleistungen könnte<br />

wertung von Immobilien hinzuweisen.<br />

gegen Europarecht verstoßen<br />

Für Mietwohngrundstücke ist<br />

grundsätzlich das recht kompli-<br />

Nach ständiger Rechtsprechung<br />

zierte<br />

des<br />

Ertragsverfahren<br />

Bundesfinanzhofs<br />

anzuwen-<br />

kann<br />

Grunderwerbsteuer nicht nur für den den. Grundstückserwerb, sondern<br />

auch für künftige Bauleistungen anfallen. Durch Voraussetzung neue am tatsächlichen ist, dass<br />

der Erwerber bei objektiver Betrachtung Verkehrswert das bebaute orientierte Grundstück Bewer-<br />

als einheitlichen Leistungsgegenstand tungsverfahren soll erhält, eine Bewer- weil<br />

Grundstücksverkäufer und Bauunternehmer tung mit dem zusammenarbeiten<br />

Verkehrswert sicher-<br />

oder durch abgestimmtes Verhalten gestellt auf werden. den Abschluss aller<br />

Dipl-Kfm. Dr. Meinhard Rudel<br />

Verträge Der Wert eines selbst bewohnten<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

(Grundstückskaufvertrag<br />

u. Steuerberater<br />

und Bauvertrag) hinwirken.<br />

einfamilienhauses bestimmt sich<br />

dagegen nach dem Vergleichs-<br />

Da die mit Grunderwerbsteu-er belasteten zukünftigen<br />

Das seit dem 01.01.2009 gelwertverfahren. Dazu werden Ver-<br />

Bauleistungen zugleich als eigenständige Leistungen der deuttende<br />

erbschaftssteuerrecht ist gleichsgrundstücke herangezogen.<br />

deutlich schen besser Umsatzsteuer als sein Ruf unterliegen, in den Grundlage<br />

ist nach<br />

hierfür<br />

Ansicht<br />

sind von<br />

des<br />

den<br />

Medien. Niedersächsischen Dies gilt insbesondere Finanzgerichts im ein Gutachterausschüssen Verstoß gegen das mitgeteilte europäi-<br />

Falle sche der Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot frühzeitigen einleitung Vergleichspreise. gegeben.<br />

der vorweggenommenen Erbfol- Steuertipp:<br />

ge, Ein für deren Ehepaar steuergünstige rief das Ge- Gericht Auch an, nach weil dem es neuen von Bewer- einer<br />

staltung Grundstücksgesellschaft das neue Recht zahlreiche ein Grundstück tungsrecht erworben bleibt es dem und Steuer- drei<br />

Begünstigungsnormen Wochen später ein Bauunternehmen bereithält. pflichtigen mit der Bebauung unbenommen, beauftragt durch<br />

Wer Kanzlei rechtzeitig handelt, Dr. kann die Rudel Gutachten einen informiert<br />

hatte, das Finanzamt aber die Summe beider Verträge tatsächlich als grundnied- Erhöhung der steuerlichen Berigeren Verkehrswert nachzuweierwerbsteuerliche<br />

Bemessungsgrundlage heranzog. Grund war,<br />

messungsgrundlage Drahtlos ins auf Internet Grund - sen. Technischer In vielen Fällen könnte Schutz sich<br />

dass der Gesellschafter-Geschäftsführer des Bauunternehmens zu-<br />

der neuen am Verkehrswert ori- unter Berücksichtigung der damit<br />

entiertengleich<br />

schützt Beteiligter auch<br />

Bewertungsvorschriften<br />

der Grundstücksgesellschaft vor rechtlichen war. Gefahren Das Ehepaar<br />

verbundenen Kosten die Beauftra-<br />

Immer wieder meinte, mehr bis dass hin nutzen die zur Grunderwerbsteuer einen vollständigen WLAN- gung Routern nur eines auf vorhandenen Sachverständigen den Kaufpreis Sicher- von zur<br />

Router, Steuerfreistellung Grund und um drahtlos Boden erhoben im kompensie- Internet werden Nutzung heitsmechanismen dürfe. Das dieser Niedersächsische<br />

escape–Klausel<br />

zu nutzen. Die<br />

zu ren. Finanzgericht surfen. Es gilt z.B. Niemand die hat alle die ist zehn Sache rechtlich Jahre dem empfehlen. meisten Europäischen Router Gerichtshof sind bereits zur ab<br />

verpflichtet, zu Entscheidung gewährenden sein vorgelegt und Funknetz durch und das zu Klageverfahren Werk mit einer des Verschlüsselung<br />

Ehepaars aus-<br />

schützen. Reformgesetz gesetzt.<br />

Allerdings deutlich kann erhöhten ein feh- 2. ausgestattet, erbschaftssteuerliche die nur aktiviert<br />

lender<br />

persönlichen<br />

Schutz<br />

Freibeträge,<br />

erhebliche<br />

die<br />

finanbe-<br />

Änderungen<br />

werden muss. Ob Sie den hierzielle<br />

Folgen nach sich ziehen. für erforderlichen Sachverstand<br />

trächtlichen Hinweis: Grunderwerbsteuerbescheide, Verschonungsregeln Im privaten Bereich hat der Ge-<br />

besitzen in oder denen nicht, zukünftige ist rechtlich<br />

für Betriebsvermögen sowie die setzgeber wiederum einige be-<br />

Ohne Bauleistungen Sicherung mit des Grunderwebsteuer Funknetzes unerheblich. belastet Wenn werden, Sie obwohl nicht in<br />

volle Abzugsfähigkeit des Kapital-<br />

kann dies von jedem genutzt wersondere<br />

der Lage<br />

Verschonungsregelungen<br />

Grundstückserwerb und Bauleistungen auf sind, unterschiedlichen<br />

ihr Funknetz zu<br />

den.wertes<br />

Also<br />

von<br />

sowohl<br />

nießbrauchsrechten<br />

von dem Nach- vorgesehen.<br />

Verträgen beruhen, sollten mit Einspruch verschlüsseln, angefochten müssen Sie werden. einen<br />

barn, optimal als zu auch nutzen. von einem vor dem Fachmann Hinzuweisen zu Rate ist zunächst ziehen. darauf,<br />

Wird der Einspruch auf die dem Europäischen Gerichtshof vorge-<br />

Haus auf der Parkbank sitzenden dass für Mietwohngrundstücke<br />

Internetsurfer. Die legte Auswirkungen Rechtsfrage<br />

Andere für gestützt, ruht das<br />

können ein Einspruchsverfahren<br />

Als Abschlag Anschlussinhaber von 10 % des per<br />

sollten GrundGe- Sie<br />

Ihren privatvermögen setz. Internetzugang im Überblick (anonym) besitzwertes sich auch genau vorzunehmen überlegen, ist ob (§<br />

nutzen, Im privaten um z.B. Bereich Software, ist zwischen Filme 13c Sie sich Abs. das 1 ErbStG). Funknetz Im mit Hinblick ande-<br />

oder den veränderten Musik herunterzuladen.<br />

Bewertungsre- darauf ren teilen, bleibt also die Anschaffung z.B. mit ihrem und<br />

Wird geln einerseits hierbei Ihre und IP-Adresse den erbschaftsfest- die Nachbarn Übertragung oder Mitbewohner. bzw. Vererbung Bei<br />

gehalten,steuerlichen können Folgen sie andererseits als Inhaber zu von einer vermietetem Rechtsverletzung Grundbesitz wird man an<br />

des differenzieren. Internetanschlusses auf Un-<br />

die<br />

immer<br />

Nachfolgegeneration<br />

zunächst auf Sie<br />

weiterhin<br />

als Anterlassung<br />

und Schadenersatz in<br />

interessant.<br />

schlussinhaber<br />

Insbesondere<br />

zukommen.<br />

könnte<br />

Kön-<br />

Anspruch genommen werden. nen Sie nicht beweisen, dass der<br />

1. Bewertungsverfahren<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

im Hinblick darauf eine mittel-<br />

andere Mitnutzer den Rechtsver-<br />

Im Bereich des Privatvermögens bare Schenkung zur Nutzung des<br />

Es empfiehlt sich daher und Steuerberater<br />

dringend, stoß begangen hat, bleiben Sie<br />

die<br />

ist insbesondere<br />

in der Regel<br />

auf<br />

bei Dr.<br />

die<br />

Meinhard den<br />

neue<br />

WLAN-<br />

Be-<br />

Rudel10%igen<br />

auf dem Schaden<br />

Abschlags<br />

sitzen.<br />

in Betracht<br />

Dr. Rudel, Schäfer & Partner<br />

Steuerberater • Rechtsanwälte • Wirtschaftsprüfer<br />

Dipl.-Kfm. Dr. Meinhard Rudel<br />

Wirtschaftsprüfer • Steuerberater<br />

Dipl.-Kfm. Hans-Achim Schäfer<br />

Wirtschaftsprüfer • Steuerberater<br />

Dipl.-BW Norbert Kalker<br />

Wirtschaftsprüfer • Steuerberater<br />

Uwe Kirchhoff<br />

Steuerberater<br />

Mühlenstraße 24<br />

49324 Melle<br />

Tel.: 0 54 22 / 95 54 - 0<br />

Fax: 0 54 22 / 95 54 - 54<br />

Klauswilhelm Müller<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

Christian Heermeyer<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Steuerrecht<br />

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz<br />

Dr. Jan Stabel<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

www.rudel-schaefer-partner.de • melle@rudel-schaefer-partner.de<br />

kommen.<br />

Besonders interessant ist zudem<br />

die Übertragung von Grundbesitz<br />

unter nießbrauchsvorbehalt,<br />

da die Nießbrauchslast nach dem<br />

neuen Erbschaftssteuerrecht mit<br />

dem vollen Kapitalwert abzugsfähig<br />

ist. Dies ist gerade wegen des<br />

niedrigen Kapitalisierungsfaktors<br />

für junge Übergeber besonders<br />

interessant.<br />

Steuertipp:<br />

Sind große Mietwohnungsbestände<br />

vorhanden, kann es sich<br />

auch empfehlen, ein sog. Wohnungsunternehmen<br />

zu errichten,<br />

um die erheblichen Vorteile der<br />

Verschonungsregelung für Betriebsvermögen<br />

zu nutzen. Die<br />

Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen<br />

können aber nur<br />

angewendet werden, wenn das<br />

Unternehmen einen eingerichteten<br />

Geschäftsbetrieb unterhält<br />

(Kriterien: Hausverwaltung, Hausmeister,<br />

Büroräume, Buchführung,<br />

Werbung etc.)<br />

Vom Gesetzgeber besonders begünstigt<br />

werden die Schenkung<br />

und die Vererbung einer selbst genutzten<br />

Wohnimmobilie.<br />

Während nach dem alten Erbschaftssteuerrecht<br />

bis 2008 nur die<br />

Schenkung einer selbst genutzten<br />

Wohnimmobilie an den Ehegatten<br />

auch steuerfrei war, ist seit dem<br />

l tipps<br />

01.01.2009 auch die Vererbung<br />

einer selbst genutzten Wohnimmobilie<br />

an den Ehegatten oder<br />

den eingetragenen Lebenspartner<br />

sowie die Vererbung – nicht aber<br />

die Schenkung – an Kinder bzw.<br />

Kinder verstorbener Kindern, hier<br />

allerdings nur soweit die Wohnfläche<br />

nicht 200 qm übersteigt, von<br />

der Erbschaftssteuer befreit.<br />

In beiden Fällen der Vererbung<br />

ist aber Vorraussetzung, dass der<br />

Erwerber das Familienwohnheim<br />

zehn Jahre lang selbst zu eigenen<br />

Wohnzwecken nutzt, was im<br />

Falle des Erwerbs durch die Kinder<br />

oftmals z.B. aus beruflichen Gründen<br />

nicht möglich sein wird. Die<br />

Steuerbefreiung entfällt in beiden<br />

Fällen rückwirkend, wenn das Familienwohnheim<br />

innerhalb der Zehnjahresfrist<br />

verkauft oder vermietet<br />

wird, es sei denn die Selbstnutzung<br />

wird aus zwingenden Gründen<br />

(Tod oder erheblicher Pflegebedürftigkeit)<br />

aufgegeben.<br />

Steuertipp:<br />

Unter Ehegatten empfiehlt sich<br />

bereits eine Übertragung zu Lebzeiten,<br />

weil diese nicht an die<br />

10jährige Behaltens- und Nutzungspflicht<br />

geknüpft und damit<br />

nicht mit dem erheblichen Risiko<br />

der Nachversteuerung verbunden<br />

ist.<br />

9

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