Ausgabe Mai 2010 - Extrablatt
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.<br />
STEUERTIPPJuni<br />
Anzeige<br />
Grunderwerbsteuer Kanzlei Dr. Rudel informiert: auf künftigeDas<br />
neue Erbschaftssteuerrecht<br />
Bauleistungen könnte<br />
wertung von Immobilien hinzuweisen.<br />
gegen Europarecht verstoßen<br />
Für Mietwohngrundstücke ist<br />
grundsätzlich das recht kompli-<br />
Nach ständiger Rechtsprechung<br />
zierte<br />
des<br />
Ertragsverfahren<br />
Bundesfinanzhofs<br />
anzuwen-<br />
kann<br />
Grunderwerbsteuer nicht nur für den den. Grundstückserwerb, sondern<br />
auch für künftige Bauleistungen anfallen. Durch Voraussetzung neue am tatsächlichen ist, dass<br />
der Erwerber bei objektiver Betrachtung Verkehrswert das bebaute orientierte Grundstück Bewer-<br />
als einheitlichen Leistungsgegenstand tungsverfahren soll erhält, eine Bewer- weil<br />
Grundstücksverkäufer und Bauunternehmer tung mit dem zusammenarbeiten<br />
Verkehrswert sicher-<br />
oder durch abgestimmtes Verhalten gestellt auf werden. den Abschluss aller<br />
Dipl-Kfm. Dr. Meinhard Rudel<br />
Verträge Der Wert eines selbst bewohnten<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
(Grundstückskaufvertrag<br />
u. Steuerberater<br />
und Bauvertrag) hinwirken.<br />
einfamilienhauses bestimmt sich<br />
dagegen nach dem Vergleichs-<br />
Da die mit Grunderwerbsteu-er belasteten zukünftigen<br />
Das seit dem 01.01.2009 gelwertverfahren. Dazu werden Ver-<br />
Bauleistungen zugleich als eigenständige Leistungen der deuttende<br />
erbschaftssteuerrecht ist gleichsgrundstücke herangezogen.<br />
deutlich schen besser Umsatzsteuer als sein Ruf unterliegen, in den Grundlage<br />
ist nach<br />
hierfür<br />
Ansicht<br />
sind von<br />
des<br />
den<br />
Medien. Niedersächsischen Dies gilt insbesondere Finanzgerichts im ein Gutachterausschüssen Verstoß gegen das mitgeteilte europäi-<br />
Falle sche der Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot frühzeitigen einleitung Vergleichspreise. gegeben.<br />
der vorweggenommenen Erbfol- Steuertipp:<br />
ge, Ein für deren Ehepaar steuergünstige rief das Ge- Gericht Auch an, nach weil dem es neuen von Bewer- einer<br />
staltung Grundstücksgesellschaft das neue Recht zahlreiche ein Grundstück tungsrecht erworben bleibt es dem und Steuer- drei<br />
Begünstigungsnormen Wochen später ein Bauunternehmen bereithält. pflichtigen mit der Bebauung unbenommen, beauftragt durch<br />
Wer Kanzlei rechtzeitig handelt, Dr. kann die Rudel Gutachten einen informiert<br />
hatte, das Finanzamt aber die Summe beider Verträge tatsächlich als grundnied- Erhöhung der steuerlichen Berigeren Verkehrswert nachzuweierwerbsteuerliche<br />
Bemessungsgrundlage heranzog. Grund war,<br />
messungsgrundlage Drahtlos ins auf Internet Grund - sen. Technischer In vielen Fällen könnte Schutz sich<br />
dass der Gesellschafter-Geschäftsführer des Bauunternehmens zu-<br />
der neuen am Verkehrswert ori- unter Berücksichtigung der damit<br />
entiertengleich<br />
schützt Beteiligter auch<br />
Bewertungsvorschriften<br />
der Grundstücksgesellschaft vor rechtlichen war. Gefahren Das Ehepaar<br />
verbundenen Kosten die Beauftra-<br />
Immer wieder meinte, mehr bis dass hin nutzen die zur Grunderwerbsteuer einen vollständigen WLAN- gung Routern nur eines auf vorhandenen Sachverständigen den Kaufpreis Sicher- von zur<br />
Router, Steuerfreistellung Grund und um drahtlos Boden erhoben im kompensie- Internet werden Nutzung heitsmechanismen dürfe. Das dieser Niedersächsische<br />
escape–Klausel<br />
zu nutzen. Die<br />
zu ren. Finanzgericht surfen. Es gilt z.B. Niemand die hat alle die ist zehn Sache rechtlich Jahre dem empfehlen. meisten Europäischen Router Gerichtshof sind bereits zur ab<br />
verpflichtet, zu Entscheidung gewährenden sein vorgelegt und Funknetz durch und das zu Klageverfahren Werk mit einer des Verschlüsselung<br />
Ehepaars aus-<br />
schützen. Reformgesetz gesetzt.<br />
Allerdings deutlich kann erhöhten ein feh- 2. ausgestattet, erbschaftssteuerliche die nur aktiviert<br />
lender<br />
persönlichen<br />
Schutz<br />
Freibeträge,<br />
erhebliche<br />
die<br />
finanbe-<br />
Änderungen<br />
werden muss. Ob Sie den hierzielle<br />
Folgen nach sich ziehen. für erforderlichen Sachverstand<br />
trächtlichen Hinweis: Grunderwerbsteuerbescheide, Verschonungsregeln Im privaten Bereich hat der Ge-<br />
besitzen in oder denen nicht, zukünftige ist rechtlich<br />
für Betriebsvermögen sowie die setzgeber wiederum einige be-<br />
Ohne Bauleistungen Sicherung mit des Grunderwebsteuer Funknetzes unerheblich. belastet Wenn werden, Sie obwohl nicht in<br />
volle Abzugsfähigkeit des Kapital-<br />
kann dies von jedem genutzt wersondere<br />
der Lage<br />
Verschonungsregelungen<br />
Grundstückserwerb und Bauleistungen auf sind, unterschiedlichen<br />
ihr Funknetz zu<br />
den.wertes<br />
Also<br />
von<br />
sowohl<br />
nießbrauchsrechten<br />
von dem Nach- vorgesehen.<br />
Verträgen beruhen, sollten mit Einspruch verschlüsseln, angefochten müssen Sie werden. einen<br />
barn, optimal als zu auch nutzen. von einem vor dem Fachmann Hinzuweisen zu Rate ist zunächst ziehen. darauf,<br />
Wird der Einspruch auf die dem Europäischen Gerichtshof vorge-<br />
Haus auf der Parkbank sitzenden dass für Mietwohngrundstücke<br />
Internetsurfer. Die legte Auswirkungen Rechtsfrage<br />
Andere für gestützt, ruht das<br />
können ein Einspruchsverfahren<br />
Als Abschlag Anschlussinhaber von 10 % des per<br />
sollten GrundGe- Sie<br />
Ihren privatvermögen setz. Internetzugang im Überblick (anonym) besitzwertes sich auch genau vorzunehmen überlegen, ist ob (§<br />
nutzen, Im privaten um z.B. Bereich Software, ist zwischen Filme 13c Sie sich Abs. das 1 ErbStG). Funknetz Im mit Hinblick ande-<br />
oder den veränderten Musik herunterzuladen.<br />
Bewertungsre- darauf ren teilen, bleibt also die Anschaffung z.B. mit ihrem und<br />
Wird geln einerseits hierbei Ihre und IP-Adresse den erbschaftsfest- die Nachbarn Übertragung oder Mitbewohner. bzw. Vererbung Bei<br />
gehalten,steuerlichen können Folgen sie andererseits als Inhaber zu von einer vermietetem Rechtsverletzung Grundbesitz wird man an<br />
des differenzieren. Internetanschlusses auf Un-<br />
die<br />
immer<br />
Nachfolgegeneration<br />
zunächst auf Sie<br />
weiterhin<br />
als Anterlassung<br />
und Schadenersatz in<br />
interessant.<br />
schlussinhaber<br />
Insbesondere<br />
zukommen.<br />
könnte<br />
Kön-<br />
Anspruch genommen werden. nen Sie nicht beweisen, dass der<br />
1. Bewertungsverfahren<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
im Hinblick darauf eine mittel-<br />
andere Mitnutzer den Rechtsver-<br />
Im Bereich des Privatvermögens bare Schenkung zur Nutzung des<br />
Es empfiehlt sich daher und Steuerberater<br />
dringend, stoß begangen hat, bleiben Sie<br />
die<br />
ist insbesondere<br />
in der Regel<br />
auf<br />
bei Dr.<br />
die<br />
Meinhard den<br />
neue<br />
WLAN-<br />
Be-<br />
Rudel10%igen<br />
auf dem Schaden<br />
Abschlags<br />
sitzen.<br />
in Betracht<br />
Dr. Rudel, Schäfer & Partner<br />
Steuerberater • Rechtsanwälte • Wirtschaftsprüfer<br />
Dipl.-Kfm. Dr. Meinhard Rudel<br />
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater<br />
Dipl.-Kfm. Hans-Achim Schäfer<br />
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater<br />
Dipl.-BW Norbert Kalker<br />
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater<br />
Uwe Kirchhoff<br />
Steuerberater<br />
Mühlenstraße 24<br />
49324 Melle<br />
Tel.: 0 54 22 / 95 54 - 0<br />
Fax: 0 54 22 / 95 54 - 54<br />
Klauswilhelm Müller<br />
Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht<br />
Christian Heermeyer<br />
Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Steuerrecht<br />
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz<br />
Dr. Jan Stabel<br />
Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht<br />
www.rudel-schaefer-partner.de • melle@rudel-schaefer-partner.de<br />
kommen.<br />
Besonders interessant ist zudem<br />
die Übertragung von Grundbesitz<br />
unter nießbrauchsvorbehalt,<br />
da die Nießbrauchslast nach dem<br />
neuen Erbschaftssteuerrecht mit<br />
dem vollen Kapitalwert abzugsfähig<br />
ist. Dies ist gerade wegen des<br />
niedrigen Kapitalisierungsfaktors<br />
für junge Übergeber besonders<br />
interessant.<br />
Steuertipp:<br />
Sind große Mietwohnungsbestände<br />
vorhanden, kann es sich<br />
auch empfehlen, ein sog. Wohnungsunternehmen<br />
zu errichten,<br />
um die erheblichen Vorteile der<br />
Verschonungsregelung für Betriebsvermögen<br />
zu nutzen. Die<br />
Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen<br />
können aber nur<br />
angewendet werden, wenn das<br />
Unternehmen einen eingerichteten<br />
Geschäftsbetrieb unterhält<br />
(Kriterien: Hausverwaltung, Hausmeister,<br />
Büroräume, Buchführung,<br />
Werbung etc.)<br />
Vom Gesetzgeber besonders begünstigt<br />
werden die Schenkung<br />
und die Vererbung einer selbst genutzten<br />
Wohnimmobilie.<br />
Während nach dem alten Erbschaftssteuerrecht<br />
bis 2008 nur die<br />
Schenkung einer selbst genutzten<br />
Wohnimmobilie an den Ehegatten<br />
auch steuerfrei war, ist seit dem<br />
l tipps<br />
01.01.2009 auch die Vererbung<br />
einer selbst genutzten Wohnimmobilie<br />
an den Ehegatten oder<br />
den eingetragenen Lebenspartner<br />
sowie die Vererbung – nicht aber<br />
die Schenkung – an Kinder bzw.<br />
Kinder verstorbener Kindern, hier<br />
allerdings nur soweit die Wohnfläche<br />
nicht 200 qm übersteigt, von<br />
der Erbschaftssteuer befreit.<br />
In beiden Fällen der Vererbung<br />
ist aber Vorraussetzung, dass der<br />
Erwerber das Familienwohnheim<br />
zehn Jahre lang selbst zu eigenen<br />
Wohnzwecken nutzt, was im<br />
Falle des Erwerbs durch die Kinder<br />
oftmals z.B. aus beruflichen Gründen<br />
nicht möglich sein wird. Die<br />
Steuerbefreiung entfällt in beiden<br />
Fällen rückwirkend, wenn das Familienwohnheim<br />
innerhalb der Zehnjahresfrist<br />
verkauft oder vermietet<br />
wird, es sei denn die Selbstnutzung<br />
wird aus zwingenden Gründen<br />
(Tod oder erheblicher Pflegebedürftigkeit)<br />
aufgegeben.<br />
Steuertipp:<br />
Unter Ehegatten empfiehlt sich<br />
bereits eine Übertragung zu Lebzeiten,<br />
weil diese nicht an die<br />
10jährige Behaltens- und Nutzungspflicht<br />
geknüpft und damit<br />
nicht mit dem erheblichen Risiko<br />
der Nachversteuerung verbunden<br />
ist.<br />
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