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"Mein Zuhause." 2012.pdf - Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG

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wv intern 5<br />

_NEUE GEZ-GEBÜHREN<br />

Neue GEZ-Gebühren:<br />

Das kommt 2013 auf Sie <strong>zu</strong><br />

Ab 1. Januar 2013 muss jeder Haushalt Beitragsätze für Rundfunkgeräte<br />

zahlen. Mit der neuen Reform des Rundfunkstaatsvertrags<br />

wird dann pro Haushalt eine Pauschale für alle<br />

Geräte fällig. Aus der „GEZ-Gebühr“ wird dann der „AZDBS“<br />

- der „ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice“. Damit<br />

sind Änderungen für Sie verbunden.<br />

Das bisherige Modell der Rundfunkfinanzierung von ARD,<br />

ZDF und Deutschlandradio hat <strong>zu</strong> Problemen geführt. Durch<br />

technische Neuerungen war die Unterscheidung nach Geräteart<br />

nicht mehr zeitgemäß. Deshalb soll nunmehr die Abgabe<br />

nach Wohnung und damit unabhängig von der Anzahl vorhandener<br />

Geräte und Personen in einer Wohnung berechnet<br />

werden. Mehrfachbeiträge fallen künftig nicht mehr an.<br />

Aktuell ist es so: Wer einen Fernseher besitzt, bekommt<br />

monatlich von der Gebührenein<strong>zu</strong>gszentrale der öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunk anstalten 17,98 Euro in Rechnung<br />

gestellt. Wer nur ein Radio nutzt, zahlt 5,76 Euro. Wer angibt,<br />

dass er weder Radio, noch TV, Internet oder Handy besitzt,<br />

musste bislang nichts zahlen.<br />

Ab Januar 2013 wird dann pro Haushalt eine Grundpauschale<br />

für alle Geräte berechnet. Jeder Haushalt zahlt dann monatlich<br />

17,98 Euro, was dem bisherigen Höchstsatz entspricht. Dabei<br />

ist es egal, welche Geräte im Haushalt <strong>zu</strong>r Verfügung stehen<br />

und genutzt werden. Für jede weitere Wohnung, wie Zweitund<br />

Nebenwohnungen oder Ferienwohnungen, werden je<br />

weitere 17,98 Euro fällig. Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften,<br />

Internaten und Kasernen sowie Gartenlauben in Kleingärten,<br />

die nicht <strong>zu</strong>m wohnen eignen, gehören nicht da<strong>zu</strong>.<br />

Empfänger von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe<br />

oder Grundsicherung, sowie Studierende und Aus<strong>zu</strong>bildende,<br />

die BAföG beziehen, können sich mit einem Nachweis<br />

wie bisher von der Gebühr befreien lassen. Menschen<br />

mit Behinderung mit dem Merkzeichen „RF“ zahlen monatlich<br />

nur 5,99 Euro und Taubblinde sind von der Gebühr weiterhin<br />

befreit. Mit der Haushaltsabgabe können sich nun auch<br />

„Schwarz seher“ nur noch schwerlich vor der GEZ-Gebühr<br />

drücken. Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann<br />

mit einem Bußgeld geahndet werden. Am Ende zahlen damit<br />

jedoch auch diejenigen, die weder Fernseher noch Radio<br />

besitzen. Sprich, die von uns, die nur einen internetfähigen<br />

PC oder ein Smartphone nutzten und monatlich nur die Grundgebühr<br />

von 5,76 Euro zahlen mussten, werden ab 2012 <strong>zu</strong>r<br />

Kasse gebeten. Außerdem kennt die neue GEZ-Gebühr kaum<br />

mehr Befreiungen für einen Haushalt.<br />

Die Gebührenein<strong>zu</strong>gszentrale darf durch diese Reform mit<br />

Mehreinnahmen in Millionenhöhe rechnen. Durch die<br />

ge planten Personaleinsparungen der wegfallenden Prüfer<br />

soll noch mehr Geld in die Kassen kommen. Unwahrscheinlich<br />

ist – wie auch nicht anders <strong>zu</strong> erwarten-, dass die Einsparungen<br />

an die Zahlenden weitergegeben werden. Bitte achten<br />

Sie darauf, dass Sie nicht <strong>zu</strong> viel bezahlen. Für Haushalte, in<br />

denen z.B. unverheiratete Paare oder Eltern mit erwachsenen<br />

Kindern <strong>zu</strong>sammenleben, die schon selbst Geld verdienen,<br />

wird ab nächstem Jahr nur noch eine Haushaltsabgabe fällig.<br />

Bislang wurden dort mehrfach GEZ-Gebühren fällig. Die GEZ<br />

kann aber nicht feststellen, wer gemeinsam in einem Haushalt<br />

lebt. Die Betroffenen müssen sich also selbst melden<br />

bzw. die <strong>zu</strong> viel gezahlte Beiträge <strong>zu</strong>rückfordern.<br />

Am Ende fragen sich auch Kritiker, ob die Rundfunkanstalten<br />

die Gebührenerhöhungen „verdienen“. Schon heute leistet<br />

sich Deutschland das teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunksystem<br />

des Planeten. In den Paragraph 11 des Staatsvertrages<br />

für Rundfunk und Telemedien, des Grundgesetz von<br />

ARD und ZDF, hatten deren Gründer einmal geschrieben:<br />

Sie haben „der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung<br />

<strong>zu</strong> dienen. Sie haben Beiträge insbesondere <strong>zu</strong>r Kultur<br />

an<strong>zu</strong>bieten.“ Fragen Sie sich nicht auch an der einen oder<br />

anderen Stelle, ob die tägliche Wirklichkeit der Programme<br />

dem noch entspricht.

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