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"Mein Zuhause." 2012.pdf - Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG

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14 bwv intern<br />

_UNSER GENOSSENSCHAFTLICHES MIETPREISSYSTEM<br />

Vor mehr als 110 Jahren haben wir begonnen,<br />

unseren Mitgliedern Wohnraum <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

<strong>zu</strong> stellen. Und dies bei Erfüllung grundlegender<br />

Prinzipien: Die Wohnungen sollten gesunde<br />

Wohnraumverhältnisse bieten, sozial verantwortbar<br />

bewirtschaftet werden und angemessene<br />

Mietpreiskalkulation aufweisen. Zusammengefasst<br />

könnte man sagen, die Mitglieder<br />

sollten <strong>zu</strong>r Erfüllung ihrer Wohnbedürfnisse<br />

bestmöglich gefördert werden.<br />

In den Präferenzen haben sich im Zeitverlauf<br />

spürbare Veränderungen ergeben. Waren es in<br />

den Zeiten des <strong>Wohnungs</strong>mangels noch Solidaritätsgedanken<br />

wie Selbsthilfe und Selbstbestimmung<br />

oder die Gemeinsamkeit der Wertevorstellungen,<br />

die für einen Eintritt in eine <strong>Wohnungs</strong>baugenossenschaft<br />

sprachen, standen bis <strong>zu</strong>letzt<br />

eher wirtschaftliche Gründe im Vordergrund.<br />

Angesichts der <strong>zu</strong>nehmenden Spannungen auf<br />

dem <strong>Berlin</strong>er <strong>Wohnungs</strong>markt, könnten in der<br />

Zukunft wieder solidarische Überlegungen in<br />

den Fokus potentieller Mitglieder rücken.<br />

Die genossenschaftliche Mietpreisbildung war<br />

stets und über die Generationen bzw. Jahrzehnte<br />

hinweg – auch bei Veränderlichkeit der Mitglieder<br />

motivationen - dem genossenschaftsinternen<br />

Dialog und dem Bestreben der Konsensfindung<br />

unterworfen. Ein sehr gutes Prinzip in<br />

einem demokratisch organisierten Unternehmen,<br />

wie wir eines sind.<br />

Die Notwendigkeit <strong>zu</strong>r Konsensfindung bei der<br />

Mietpreisbildung liegt nahe, konkurriert doch<br />

oftmals das kurzfristige Ziel der aktuell günstigen<br />

Mietentgelte mit dem langfristigen Ziel<br />

der Rücklagenbildung <strong>zu</strong>r Risikovorsorge und<br />

<strong>zu</strong>m Erhalt bzw. Ausbau der genossenschaftlichen<br />

Wohnraumversorgung.<br />

<strong>Wohnungs</strong>baugenossenschaften gingen und<br />

gehen bei der Mietpreisbildung unterschiedliche<br />

Wege: Die einen orientieren sich ausschließlich<br />

an der ortsüblichen Vergleichsmiete, die anderen<br />

kalkulieren die Entgelte der jeweiligen<br />

Wohnanlage nach deren individuellen Investitionsbedürfnissen,<br />

Wenige haben Wohnwert-<br />

Mietmodelle entwickelt.<br />

Welches System der Mietpreisbildung<br />

findet heute bei unserer Genossen schaft<br />

Anwendung?<br />

Wir haben für unsere Genossenschaft ein internes<br />

Miethöhesystem entwickelt, welches nach<br />

unserer Auffassung ein ausgewogenes Verhältnis<br />

aller Zielset<strong>zu</strong>ngen bietet und alle Genossenschaftswohnungen<br />

gleichermaßen erfasst.<br />

Einerseits betrachten wir für die Festset<strong>zu</strong>ng<br />

der Mietentgelte die Gesamtheit aller Einkünfte,<br />

d.h. alle bei uns wohnenden Mitglieder zahlen<br />

solidarisch in einen Mietertragspool ein. Folglich<br />

können durch die Breite der Solidargemeinschaft<br />

Schwankungen der Ausgaben (z.B. aufgrund<br />

von Bauinvestitionen) in der Weise aus ge<br />

glichen werden, dass sprunghafte Miet preisveränderungen<br />

– die im Übrigen auch mietrechtliche<br />

Grenzen hätten – vermieden werden.<br />

Andererseits sind die Mietentgelte so kalkuliert,<br />

dass alle periodischen Aufwendungen ohne<br />

Darlehensaufnahme finanziert werden können<br />

und ein auskömmlicher Überschuss <strong>zu</strong>r Risikovorsorge<br />

und für spätere Investitionen angesammelt<br />

werden kann. Zu guter Letzt enhält<br />

die Kalkulation noch die Erwirtschaftung eines<br />

angemessenen Dividendenanspruchs auf die<br />

gezeichneten Anteile unserer Mitglieder.<br />

Wie funktioniert unser internes<br />

Miethöhe system?<br />

Jeder Wohnung ist ein gedanklicher Mietwert<br />

für den Fall einer Neuvermietung <strong>zu</strong>geordnet.<br />

Dieser ist abhängig von Lage und Ausstattung<br />

der Wohnung. Dieses sogenannte Neuvermietungsentgelt<br />

ist Ausgangswert für die Entwicklung<br />

der Mietentgelte für die Nutzer, die bereits<br />

in einer Genossenschaftswohnung wohnen.<br />

Folgende Mietpreisentwicklungsprinzipien<br />

finden Anwendung:<br />

A: Kappungsgrenzen im Bestand: Geschosswohnungen<br />

mit Bad und Sammel hei<strong>zu</strong>ng:<br />

Die Bestandsmietentgelte werden bis <strong>zu</strong> der<br />

Miethöhe entwickelt, die 0,45 EUR/qm Wohnfläche<br />

mtl. unterhalb des an<strong>zu</strong>setzenden<br />

Neuvermietungsentgeltes liegt.<br />

Geschosswohnungen mit Bad oder Sammelhei<strong>zu</strong>ng:<br />

Die Bestandsmietentgelte werden bis <strong>zu</strong><br />

der Miethöhe entwickelt, die der ortsüblichen<br />

Vergleichsmiete entspricht (<strong>Berlin</strong>er Mietspiegel).<br />

Ein- und Zweifamilienhäuser:<br />

Die Bestandsmietentgelte werden bis <strong>zu</strong> der<br />

Miethöhe entwickelt, die 2,00 EUR/qm Wohnfläche<br />

mtl. unterhalb des an<strong>zu</strong>setzenden<br />

Neuvermietungsentgeltes liegt.<br />

Wohnungen, bei denen die Vertragspartner nicht<br />

Mitglieder der Genossenschaft sind:<br />

Die Bestandsmietentgelte werden bis <strong>zu</strong> der<br />

Miethöhe entwickelt, die der ortsüblichen Vergleichsmiete<br />

entspricht (<strong>Berlin</strong>er Mietspiegel).<br />

B: Erhöhungsturnus von Mietentgeltanpassungen<br />

Der Turnus orientiert sich an der <strong>zu</strong>lässigen<br />

ge setzlichen Frist nach § 558 BGB zzgl. 3 Monaten<br />

(z. Zt. 15 Monate zzgl. 3 Monate = 18 Monate).

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