"Mein Zuhause." 2012.pdf - Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG
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14 bwv intern<br />
_UNSER GENOSSENSCHAFTLICHES MIETPREISSYSTEM<br />
Vor mehr als 110 Jahren haben wir begonnen,<br />
unseren Mitgliedern Wohnraum <strong>zu</strong>r Verfügung<br />
<strong>zu</strong> stellen. Und dies bei Erfüllung grundlegender<br />
Prinzipien: Die Wohnungen sollten gesunde<br />
Wohnraumverhältnisse bieten, sozial verantwortbar<br />
bewirtschaftet werden und angemessene<br />
Mietpreiskalkulation aufweisen. Zusammengefasst<br />
könnte man sagen, die Mitglieder<br />
sollten <strong>zu</strong>r Erfüllung ihrer Wohnbedürfnisse<br />
bestmöglich gefördert werden.<br />
In den Präferenzen haben sich im Zeitverlauf<br />
spürbare Veränderungen ergeben. Waren es in<br />
den Zeiten des <strong>Wohnungs</strong>mangels noch Solidaritätsgedanken<br />
wie Selbsthilfe und Selbstbestimmung<br />
oder die Gemeinsamkeit der Wertevorstellungen,<br />
die für einen Eintritt in eine <strong>Wohnungs</strong>baugenossenschaft<br />
sprachen, standen bis <strong>zu</strong>letzt<br />
eher wirtschaftliche Gründe im Vordergrund.<br />
Angesichts der <strong>zu</strong>nehmenden Spannungen auf<br />
dem <strong>Berlin</strong>er <strong>Wohnungs</strong>markt, könnten in der<br />
Zukunft wieder solidarische Überlegungen in<br />
den Fokus potentieller Mitglieder rücken.<br />
Die genossenschaftliche Mietpreisbildung war<br />
stets und über die Generationen bzw. Jahrzehnte<br />
hinweg – auch bei Veränderlichkeit der Mitglieder<br />
motivationen - dem genossenschaftsinternen<br />
Dialog und dem Bestreben der Konsensfindung<br />
unterworfen. Ein sehr gutes Prinzip in<br />
einem demokratisch organisierten Unternehmen,<br />
wie wir eines sind.<br />
Die Notwendigkeit <strong>zu</strong>r Konsensfindung bei der<br />
Mietpreisbildung liegt nahe, konkurriert doch<br />
oftmals das kurzfristige Ziel der aktuell günstigen<br />
Mietentgelte mit dem langfristigen Ziel<br />
der Rücklagenbildung <strong>zu</strong>r Risikovorsorge und<br />
<strong>zu</strong>m Erhalt bzw. Ausbau der genossenschaftlichen<br />
Wohnraumversorgung.<br />
<strong>Wohnungs</strong>baugenossenschaften gingen und<br />
gehen bei der Mietpreisbildung unterschiedliche<br />
Wege: Die einen orientieren sich ausschließlich<br />
an der ortsüblichen Vergleichsmiete, die anderen<br />
kalkulieren die Entgelte der jeweiligen<br />
Wohnanlage nach deren individuellen Investitionsbedürfnissen,<br />
Wenige haben Wohnwert-<br />
Mietmodelle entwickelt.<br />
Welches System der Mietpreisbildung<br />
findet heute bei unserer Genossen schaft<br />
Anwendung?<br />
Wir haben für unsere Genossenschaft ein internes<br />
Miethöhesystem entwickelt, welches nach<br />
unserer Auffassung ein ausgewogenes Verhältnis<br />
aller Zielset<strong>zu</strong>ngen bietet und alle Genossenschaftswohnungen<br />
gleichermaßen erfasst.<br />
Einerseits betrachten wir für die Festset<strong>zu</strong>ng<br />
der Mietentgelte die Gesamtheit aller Einkünfte,<br />
d.h. alle bei uns wohnenden Mitglieder zahlen<br />
solidarisch in einen Mietertragspool ein. Folglich<br />
können durch die Breite der Solidargemeinschaft<br />
Schwankungen der Ausgaben (z.B. aufgrund<br />
von Bauinvestitionen) in der Weise aus ge<br />
glichen werden, dass sprunghafte Miet preisveränderungen<br />
– die im Übrigen auch mietrechtliche<br />
Grenzen hätten – vermieden werden.<br />
Andererseits sind die Mietentgelte so kalkuliert,<br />
dass alle periodischen Aufwendungen ohne<br />
Darlehensaufnahme finanziert werden können<br />
und ein auskömmlicher Überschuss <strong>zu</strong>r Risikovorsorge<br />
und für spätere Investitionen angesammelt<br />
werden kann. Zu guter Letzt enhält<br />
die Kalkulation noch die Erwirtschaftung eines<br />
angemessenen Dividendenanspruchs auf die<br />
gezeichneten Anteile unserer Mitglieder.<br />
Wie funktioniert unser internes<br />
Miethöhe system?<br />
Jeder Wohnung ist ein gedanklicher Mietwert<br />
für den Fall einer Neuvermietung <strong>zu</strong>geordnet.<br />
Dieser ist abhängig von Lage und Ausstattung<br />
der Wohnung. Dieses sogenannte Neuvermietungsentgelt<br />
ist Ausgangswert für die Entwicklung<br />
der Mietentgelte für die Nutzer, die bereits<br />
in einer Genossenschaftswohnung wohnen.<br />
Folgende Mietpreisentwicklungsprinzipien<br />
finden Anwendung:<br />
A: Kappungsgrenzen im Bestand: Geschosswohnungen<br />
mit Bad und Sammel hei<strong>zu</strong>ng:<br />
Die Bestandsmietentgelte werden bis <strong>zu</strong> der<br />
Miethöhe entwickelt, die 0,45 EUR/qm Wohnfläche<br />
mtl. unterhalb des an<strong>zu</strong>setzenden<br />
Neuvermietungsentgeltes liegt.<br />
Geschosswohnungen mit Bad oder Sammelhei<strong>zu</strong>ng:<br />
Die Bestandsmietentgelte werden bis <strong>zu</strong><br />
der Miethöhe entwickelt, die der ortsüblichen<br />
Vergleichsmiete entspricht (<strong>Berlin</strong>er Mietspiegel).<br />
Ein- und Zweifamilienhäuser:<br />
Die Bestandsmietentgelte werden bis <strong>zu</strong> der<br />
Miethöhe entwickelt, die 2,00 EUR/qm Wohnfläche<br />
mtl. unterhalb des an<strong>zu</strong>setzenden<br />
Neuvermietungsentgeltes liegt.<br />
Wohnungen, bei denen die Vertragspartner nicht<br />
Mitglieder der Genossenschaft sind:<br />
Die Bestandsmietentgelte werden bis <strong>zu</strong> der<br />
Miethöhe entwickelt, die der ortsüblichen Vergleichsmiete<br />
entspricht (<strong>Berlin</strong>er Mietspiegel).<br />
B: Erhöhungsturnus von Mietentgeltanpassungen<br />
Der Turnus orientiert sich an der <strong>zu</strong>lässigen<br />
ge setzlichen Frist nach § 558 BGB zzgl. 3 Monaten<br />
(z. Zt. 15 Monate zzgl. 3 Monate = 18 Monate).