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"Mein Zuhause." 2012.pdf - Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG

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10 bwv intern<br />

_NEU FORMULIERT – GRUNDSÄTZE DER WOHNUNGSVERGABE<br />

Die Grundzüge des Genossenschaftswesens<br />

sind – wie Sie wissen - im Genossenschaftsgesetz<br />

festgelegt. Darüber hinaus hat jede Genossenschaft<br />

ihre eigene Sat<strong>zu</strong>ng in der die Details<br />

ihrer Zielset<strong>zu</strong>ng, ihres Förderauftrages, die<br />

Rechte und Pflichten der Mitglieder, ihre Organisationsstruktur,<br />

ihre Beitrittsbedingungen und<br />

auch die Grundsätze der <strong>Wohnungs</strong>vergabe<br />

festgelegt sind. Bei der <strong>Beamten</strong>-<strong>Wohnungs</strong>-<strong>Verein</strong><br />

<strong>zu</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>eG</strong> wurden sat<strong>zu</strong>ngsgemäß die<br />

Grundsätze der <strong>Wohnungs</strong>vergabe Aufsichtsrat<br />

und Vorstand übertragen.<br />

Nachstehend finden Sie das Regelwerk, welches<br />

ab dem 01. Oktober 2012 Wirksamkeit erlangt hat.<br />

Den Gremien war von besonderer Wichtigkeit<br />

folgenden Prinzipien den gebührenden Stellenwert<br />

ein<strong>zu</strong>räumen:<br />

Grundsatz ist, die Vergabe von Wohnungen<br />

in einem einheitlichen Verfahren nach objektiven<br />

und sozialen Gesichtspunkten durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Entscheidend für die Vergabe von Wohnungen<br />

ist grundsätzlich die Mitgliedsnummer des Be -<br />

werbers. Demnach hat das Mitglied mit derjeweils<br />

niedrigsten Mitgliedsnummer im All gemeinen<br />

das Vorrecht einer <strong>Wohnungs</strong><strong>zu</strong>teilung.<br />

Die sozialen Aspekte des <strong>Wohnungs</strong>bewerbers<br />

werden in angemessener Weise berücksichtigt.<br />

Mitgliedern, welche bereits bei unserer Genossenschaft<br />

wohnen, werden bei der <strong>Wohnungs</strong>vergabe<br />

besondere Anmietkonditionen<br />

eingeräumt.<br />

Die Grundsätze der <strong>Wohnungs</strong>vergabe bilden<br />

damit eine gleichermaßen elementare und klare<br />

sowie transparente und dem Gerechtigkeitsprinzip<br />

folgende Basis <strong>zu</strong>r Erfüllung unseres<br />

Sat<strong>zu</strong>ngs auftrages. Aber lesen Sie selbst.<br />

Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen<br />

und für die Benut<strong>zu</strong>ng<br />

von Einrichtungen der Genossenschaft<br />

(§§ 13, 14, 15 und 28 der Sat<strong>zu</strong>ng)<br />

1. Allgemeines<br />

Jedes Mitglied der Genossenschaft hat das Recht<br />

auf wohnliche Versorgung und auf die Inanspruchnahme<br />

von Dienstleistungen und Einrichtungen<br />

der Genossenschaft nach den dafür<br />

getroffenen Bestimmungen. Es ist ferner <strong>zu</strong>r<br />

Teilnahme an sonstigen Vorteilen berechtigt, die<br />

die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt.<br />

Sat<strong>zu</strong>ngsgemäß entscheiden Vorstand und<br />

Aufsichtsrat nach gemeinsamer Beratung durch<br />

getrennte Abstimmung über die dabei an<strong>zu</strong>wendenden<br />

Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen<br />

und für die Benut<strong>zu</strong>ng<br />

von Einrichtungen der Ge nossenschaft.<br />

2. Allgemeine Grundsätze der <strong>Wohnungs</strong>vergabe<br />

Das Recht <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng einer Genossenschaftswohnung<br />

setzt grundsätzlich den Erwerb der<br />

Mitgliedschaft voraus.<br />

Von Mitgliedern, denen eine Genossenschaftswohnung<br />

überlassen wird, sind die sat<strong>zu</strong>ngsgemäßen<br />

Pflichtanteile <strong>zu</strong> erbringen.<br />

Das Nut<strong>zu</strong>ngsrecht für eine Genossenschaftswohnung<br />

setzt den vorherigen Abschluss eines<br />

schriftlichen Dauernut<strong>zu</strong>ngsvertrages voraus.<br />

Der Vorstand verzichtet auf eine Kautionszahlung<br />

oder Bürgschaftsvorlage. Er ist allerdings<br />

berechtigt auf eine Kautionszahlung oder<br />

Bürgschaft <strong>zu</strong> bestehen, wenn <strong>zu</strong>r Absicherung<br />

der vertraglichen Pflichten des <strong>Wohnungs</strong>nutzers<br />

eine Sicherheitsleistung geboten<br />

erscheint.<br />

Der Abschluss eines Dauernut<strong>zu</strong>ngsvertrages<br />

für eine Genossenschaftswohnung setzt ein<br />

Mindestalter von 18 Jahren der vertragsführenden<br />

Mitglieder voraus.<br />

Der <strong>Wohnungs</strong>vergabe<br />

- an ein wohnungssuchendes Mitglied, muss<br />

ein, an die Genossenschaft gerichtetes, schriftliches<br />

<strong>Wohnungs</strong>gesuch vorausgegangen sein,<br />

- an einen registrierten Mietinteressenten,<br />

muss eine, an die Genossenschaft gerichtete,<br />

schriftliche <strong>Wohnungs</strong>vormerkung vorausgegangen<br />

sein,<br />

- an einen Mietinteressenten, muss eine, an<br />

die Genossenschaft gerichtete, schriftliche<br />

<strong>Wohnungs</strong>bewerbung vorausgegangen sein.<br />

Das <strong>Wohnungs</strong>angebotsverfahren an wohnungssuchende<br />

Mitglieder oder registrierte<br />

Mietinteressenten wird auf Mietinteressenten<br />

ausgeweitet, sofern die Anschlussvermietung<br />

gefährdet erscheint.<br />

Die Vergabe von Wohnungen liegt in der<br />

Verantwortung des Vorstandes.<br />

3. <strong>Wohnungs</strong>vergabe an wohnungssuchende<br />

Mitglieder<br />

a) Wohnungen werden vorrangig wohnungssuchenden<br />

Mitgliedern angeboten.<br />

b) Die wohnungssuchenden Mitglieder erhalten<br />

<strong>Wohnungs</strong>angebote in der Reihenfolge der<br />

Begründung ihrer Mitgliedschaft.<br />

c) Mit Abschluss des Dauernut<strong>zu</strong>ngsvertrages<br />

für ein angenommenes <strong>Wohnungs</strong>angebot<br />

endet das <strong>Wohnungs</strong>gesuch.<br />

d) Jedes wohnungssuchende Mitglied wird<br />

im Rahmen einer Bewerberdatei erfasst.<br />

Das <strong>Wohnungs</strong>gesuch ist schriftlich <strong>zu</strong><br />

verfassen und <strong>zu</strong>r Registrierung bei der<br />

Genossenschaft ein<strong>zu</strong>reichen.<br />

Zur Konkretisierung des <strong>Wohnungs</strong>wunsches<br />

sollte das Mitglied insbesondere<br />

folgende Suchkriterien definieren:<br />

- gewünschte Wohnanlagen entsprechend<br />

dem Liegenschaftsverzeichnis<br />

- Festlegung der Zimmeranzahl<br />

- Festlegung der Wohnflächenangabe<br />

- Festlegung der Geschosslage<br />

- Festlegung der max. Nut<strong>zu</strong>ngsgebühr<br />

inkl. Umlagenvorauszahlungen<br />

Zur Neuvermietung anstehende Wohnungen<br />

werden nach den festgelegten Suchkriterien<br />

ausgewertet und dem passenden Bewerberkreis<br />

angeboten.<br />

Wird dem wohnungssuchenden Mitglied<br />

ein <strong>Wohnungs</strong>angebot unterbreitet, hat<br />

dies grundsätzlich eine Geltungsdauer<br />

von 10 Kalendertagen.

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