VPC - HUBER
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Mo. bis Fr., 7.30 bis 18 Uhr (MEZ).<br />
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Auszug aus den Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen<br />
Geltungsbereich, Abwehrklausel<br />
Allen Lieferungen und Leistungen der Peter Huber Kältemaschinenbau<br />
GmbH (Lieferant) liegen ausschließlich<br />
diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen<br />
(Bedingungen) und etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen<br />
zugrunde. Andere (Einkaufs-, etc.) Bedingungen<br />
des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, auch<br />
nicht durch (widerspruchslose) Auftragsannahme.<br />
Preise<br />
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab<br />
Werk ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung,<br />
Zollkosten und sonstiger anfallender Nebenkosten. Zu<br />
den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden<br />
gesetzlichen Höhe hinzu.<br />
Zahlungsbedingungen<br />
Wird nicht Vorauskasse vereinbart, sind die Rechnun gen<br />
zahlbar innerhalb 30 Tagen netto, ohne Skonto.<br />
Eigentumsvorbehalt<br />
Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben<br />
Eigentum des Lieferanten bis zur Erfüllung sämtlicher<br />
ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung<br />
zustehenden Ansprüche.<br />
Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen<br />
Geschäftsgangs weiterveräussern, tritt<br />
jedoch schon jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche<br />
gegen seine Abnehmer zur Sicherung der Zahlungsforderungen<br />
des Lieferanten in Höhe des geschuldeten Betrags<br />
(inklusive Umsatzsteuer) an den Lieferanten ab; der Lieferant<br />
nimmt diese Abtretung an.<br />
Lieferfristen und Lieferverzögerung<br />
Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien.<br />
Ihre Einhaltung durch den Lieferanten setzt<br />
voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen<br />
zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller<br />
alle ihm obliegenden Verpflichtungen fristgerecht<br />
erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die<br />
Lieferzeit angemessen. Die Lieferzeit ist eingehalten,<br />
wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk<br />
des Lieferanten verlassen hat oder zur Abholung bereit<br />
steht. Der Zwischenverkauf eines angebotenen Artikels<br />
bleibt vorbehalten.<br />
Transport und Gefahrübergang<br />
Der Transport der Ware erfolgt grundsätzlich im Auftrag<br />
des Bestellers.<br />
Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand<br />
das Werk verlassen hat; dies gilt ebenso,<br />
wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferant noch<br />
andere Leistungen (z.B. Anlieferung, Aufstellung und<br />
Montage) übernommen hat.<br />
Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von<br />
Umständen, die dem Lieferant nicht zuzurechnen sind<br />
oder der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr vom<br />
Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller<br />
über; dies gilt ebenso bei Annahmeverzug des Bestellers<br />
aus sonstigen Gründen.<br />
Probestellung<br />
Werden Waren zur Probe überlassen, gelten diese als vom<br />
Besteller gekauft, wenn der Lieferant sie nicht in nerhalb<br />
der vereinbarten Rückgabe-Frist zurückerhält. Wurde keine<br />
Rückgabefrist angegeben, beträgt diese 4 Wochen.<br />
Maßgeblich ist das Datum auf dem Liefer schein. Im Falle<br />
der Rückgabe trägt der Besteller die Transport-, Überprüfungskosten<br />
und sonstige beim Lieferanten anfallenden<br />
(Reinigungs-, Wartungs-, Reparatur-, etc.) Kosten.<br />
Mängelansprüche<br />
Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung haftet der Lieferant<br />
unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:<br />
Den Ort der Nacherfüllung bestimmt ausschließlich der Lieferant.<br />
Grundsätzlich erfolgt die Nacherfüllung am Sitz des<br />
Lieferanten oder einem anderen vom Lieferanten bestimmten,<br />
der Zweckmäßigkeit der Nacherfüllung dienenden Ort.<br />
Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften<br />
Technische und maßliche Änderungen, die dem Fortschritt dienen, vorbehalten. Für Druckfehler und Irrtümer keine Haftung.<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Lieferant<br />
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle<br />
eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung<br />
oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels<br />
fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher<br />
Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur<br />
Minderung des Vertragspreises zu.<br />
Weitere (Schadensersatz-, etc.) Ansprüche des Bestellers<br />
sind ausgeschlossen.<br />
Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach,<br />
besteht keine Haftung des Lieferanten für die daraus entstehenden<br />
Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige,<br />
schriftliche Zustimmung des Lieferanten vorgenommene<br />
Änderungen des Liefergegenstandes.<br />
Nicht vom Lieferanten schriftlich autorisierte Reparaturen,<br />
Fremdarbeiten und Modifikationen aller Art, die Verwendung<br />
für einen anderen als den vorgesehenen Zweck, das<br />
Ändern, Entfernen oder Manipu lieren des Geräteschildes<br />
oder der Seriennummer schliessen die Mängelhaftung<br />
des Lieferanten aus.<br />
Unter gar keinen Umständen ist der Lieferant für Schäden<br />
verantwort lich, die aufgrund der Nichtverfügbarkeit von<br />
Teilen oder durch Pro duktionsausfall (z.B. wegen Lieferverzug)<br />
beim Besteller bzw. Endkunden entste hen.<br />
Rücknahme gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz<br />
(ElektroG)<br />
Die Verkaufspreise verstehen sich ausschließlich der Kosten<br />
für die Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten<br />
anderer Nutzer als privater Haushalte im Sinne des Elektro-<br />
und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Auf Wunsch<br />
or ganisiert der Lieferant gegen Erstattung der anfallenden<br />
Kosten die Rücknahme und Wiederverwertung/<br />
Entsor gung auch solcher Geräte, soweit sie vom Lieferanten<br />
vertrieben werden.<br />
Salvatorische Klausel<br />
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein,<br />
berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist<br />
eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam,<br />
so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die<br />
Parteien sind gehalten, die unwirksame Klausel durch<br />
eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem<br />
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung<br />
möglichst nahe kommt.<br />
Die folgenden Marken und das Huber Logo sind eingetragene Marken der Peter Huber Kältemaschinenbau GmbH in Deutschland und/oder anderen<br />
Ländern weltweit: BFT ® , CC ® , Com.G@te ® , COOLNET ® , DC ® , E-grade ® , Minichiller ® , Ministat ® , MPC ® , Petite Fleur ® , Pilot ONE ® , RotaCool ® , Rotostat ® , SpyControl ® , SpyLight ® ,<br />
SpyWatch ® , Tango ® , TC ® , UC ® , Unical ® , Unichiller ® , Unipump ® , Unistat ® , Variostat ® , Web.G@te ®<br />
Die folgenden Marken sind in Deutschland eingetragene Marken der DWS-Synthesetechnik: DW-Therm ® , DW-Therm HT ®<br />
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Allgemeines