3-2-1 Garantie Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Temperierlösung von Huber interessieren. Ihre Zufriedenheit ist uns sehr wichtig. Für unsere Produkte bieten wir deshalb eine kostenlose Garantieverlängerung mit vielen Vorteilen. Die Garantiezeiten verlängern sich bei Registrierung wie folgt: 3 2 1 Jahre für austauschbare elektronische Steuerungen Jahre für kältetechnische Komponenten (einschließlich Kompressoren) für mechanische und elektrische Komponenten, die einem üblichen Verschleiß Jahr unterliegen können (z.B. Pumpen) Registrieren Sie Ihr Produkt jetzt online unter: �www.huber-online.com/register 130 www.huber-online.com 3-2-1 Garantie Ihre Vorteile bei einer kostenlosen Registrierung Die Garantie für alle Huber-Produkte beträgt 12 Monate ab Auslieferdatum (Werk Offenburg). Bei Registrierung unter Angabe von Endkundenadresse und Seriennummer wird darüber hinaus eine erweiterte Garantie gegen Materialschäden gewährt.
Hotline Sie haben ein Temperierproblem oder Fragen zu unseren Produkten? Unsere Ansprechpartner erreichen Sie von Mo. bis Fr., 7.30 bis 18 Uhr (MEZ). Vertrieb: +49-781-9603-123 Technischer Service: +49-781-9603-244 Auftragsabwicklung: +49-781-9603-109 Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geltungsbereich, Abwehrklausel Allen Lieferungen und Leistungen der Peter Huber Kältemaschinenbau GmbH (Lieferant) liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (Bedingungen) und etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Andere (Einkaufs-, etc.) Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, auch nicht durch (widerspruchslose) Auftragsannahme. Preise Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung, Zollkosten und sonstiger anfallender Nebenkosten. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe hinzu. Zahlungsbedingungen Wird nicht Vorauskasse vereinbart, sind die Rechnun gen zahlbar innerhalb 30 Tagen netto, ohne Skonto. Eigentumsvorbehalt Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferanten bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiterveräussern, tritt jedoch schon jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen seine Abnehmer zur Sicherung der Zahlungsforderungen des Lieferanten in Höhe des geschuldeten Betrags (inklusive Umsatzsteuer) an den Lieferanten ab; der Lieferant nimmt diese Abtretung an. Lieferfristen und Lieferverzögerung Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferanten setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen fristgerecht erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk des Lieferanten verlassen hat oder zur Abholung bereit steht. Der Zwischenverkauf eines angebotenen Artikels bleibt vorbehalten. Transport und Gefahrübergang Der Transport der Ware erfolgt grundsätzlich im Auftrag des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat; dies gilt ebenso, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferant noch andere Leistungen (z.B. Anlieferung, Aufstellung und Montage) übernommen hat. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die dem Lieferant nicht zuzurechnen sind oder der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über; dies gilt ebenso bei Annahmeverzug des Bestellers aus sonstigen Gründen. Probestellung Werden Waren zur Probe überlassen, gelten diese als vom Besteller gekauft, wenn der Lieferant sie nicht in nerhalb der vereinbarten Rückgabe-Frist zurückerhält. Wurde keine Rückgabefrist angegeben, beträgt diese 4 Wochen. Maßgeblich ist das Datum auf dem Liefer schein. Im Falle der Rückgabe trägt der Besteller die Transport-, Überprüfungskosten und sonstige beim Lieferanten anfallenden (Reinigungs-, Wartungs-, Reparatur-, etc.) Kosten. Mängelansprüche Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung haftet der Lieferant unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Den Ort der Nacherfüllung bestimmt ausschließlich der Lieferant. Grundsätzlich erfolgt die Nacherfüllung am Sitz des Lieferanten oder einem anderen vom Lieferanten bestimmten, der Zweckmäßigkeit der Nacherfüllung dienenden Ort. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Technische und maßliche Änderungen, die dem Fortschritt dienen, vorbehalten. Für Druckfehler und Irrtümer keine Haftung. Allgemeine Geschäftsbedingungen ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Lieferant unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Weitere (Schadensersatz-, etc.) Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung des Lieferanten für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Lieferanten vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes. Nicht vom Lieferanten schriftlich autorisierte Reparaturen, Fremdarbeiten und Modifikationen aller Art, die Verwendung für einen anderen als den vorgesehenen Zweck, das Ändern, Entfernen oder Manipu lieren des Geräteschildes oder der Seriennummer schliessen die Mängelhaftung des Lieferanten aus. Unter gar keinen Umständen ist der Lieferant für Schäden verantwort lich, die aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Teilen oder durch Pro duktionsausfall (z.B. wegen Lieferverzug) beim Besteller bzw. Endkunden entste hen. Rücknahme gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Die Verkaufspreise verstehen sich ausschließlich der Kosten für die Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten anderer Nutzer als privater Haushalte im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Auf Wunsch or ganisiert der Lieferant gegen Erstattung der anfallenden Kosten die Rücknahme und Wiederverwertung/ Entsor gung auch solcher Geräte, soweit sie vom Lieferanten vertrieben werden. Salvatorische Klausel Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt. Die folgenden Marken und das Huber Logo sind eingetragene Marken der Peter Huber Kältemaschinenbau GmbH in Deutschland und/oder anderen Ländern weltweit: BFT ® , CC ® , Com.G@te ® , COOLNET ® , DC ® , E-grade ® , Minichiller ® , Ministat ® , MPC ® , Petite Fleur ® , Pilot ONE ® , RotaCool ® , Rotostat ® , SpyControl ® , SpyLight ® , SpyWatch ® , Tango ® , TC ® , UC ® , Unical ® , Unichiller ® , Unipump ® , Unistat ® , Variostat ® , Web.G@te ® Die folgenden Marken sind in Deutschland eingetragene Marken der DWS-Synthesetechnik: DW-Therm ® , DW-Therm HT ® 131 Allgemeines