MB Fachprüfung BA - Institut für Theaterwissenschaft
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9. Danach melden sich die Kandidaten im Sekretariat des ITW unter Vorlage des<br />
abgezeichneten Beratungsscheins zu einem Prüfungszeitraum an. Eine<br />
entsprechende Liste liegt dort auf.<br />
10. Die Abgabetermine <strong>für</strong> die <strong>BA</strong>-Arbeiten sind festgelegt: Für die<br />
Prüfungssession im Herbst muss die <strong>BA</strong>-Arbeit bis zum 20. Juni abgegeben werden.<br />
Für die Prüfungssession im Frühjahr ist der Abgabetermin der 1. Dezember. Die<br />
Abgabe der <strong>BA</strong>-Arbeit erfolgt im Sekretariat. Wird eine <strong>BA</strong>-Arbeit nicht zum<br />
betreffenden Zeitpunkt eingereicht, streicht das Sekretariat den Kandidaten/die<br />
Kandidatin von der Prüfungsliste. Es erfolgt dann keine Zuteilung eines Termins <strong>für</strong> die<br />
mündliche <strong>Fachprüfung</strong>.<br />
11. Die mündliche <strong>Fachprüfung</strong> erfolgt in der Regel nach Abgabe der <strong>BA</strong>-Arbeit. Die<br />
Prüfungszeiträume (Woche) und die Prüfungszeiten (Tag, Stunde) werden vom ITW<br />
festgelegt. In der Regel liegen sie am Anfang des Herbstsemesters (September) oder<br />
Anfang des Frühjahrssemesters (Februar). Ausnahmen, bedingt etwa durch<br />
Auslandsaufenthalte, sind individuell mit den Prüfern abzusprechen.<br />
12. Die Studierenden müssen die „Gebühr <strong>für</strong> Leistungskontrollen“ beim Dekanat<br />
einzahlen. Diese bestehen aus insgesamt CHF 300,00 <strong>für</strong> das <strong>BA</strong>-Studium (CHF<br />
150,00 <strong>für</strong> Studierende, welche aus dem Lizentiats-System überführt wurden).<br />
13. Sind alle erforderlichen Leistungen erbracht, müssen die Studierenden nach der<br />
abgelegten <strong>Fachprüfung</strong> den ersten Schritt zur Auslösung ihres Abschlusses tun. Auf<br />
der Website der Fakultät müssen sie ein Antragsformular zum <strong>BA</strong>-Abschluss<br />
herunterladen, ausfüllen und gemeinsam mit einer Bestätigung, dass die<br />
Prüfungsgebühren bezahlt wurden, ans Dekanat schicken.<br />
CRUS-Studierende und Studierende, welche aus dem Lizentiats-System überführt<br />
wurden, müssen zusätzlich zu diesem Formular auch eine Bescheinigung über alle<br />
erbrachten Leistungen und das ePhi-Supplement ans Dekanat senden. Beides<br />
erhalten sie nach der mündlichen Prüfung von der Studienberatung zugeschickt.<br />
Bei Studierenden, deren <strong>BA</strong> in ePUB abgeschlossen wird, entfallen diese zusätzlichen<br />
Formulare. Die Leistungen der Studierenden (inklusive der Prüfungsleistungen)<br />
werden von den <strong>Institut</strong>sverantwortlichen direkt elektronisch ans Dekanat übermittelt,<br />
das auf dieser Basis die Notenberechnung vornimmt und die Diplome verschickt.<br />
14. Wichtig: Zwischen der Studienberatung nach dem 5. Semester und dem<br />
Abschluss nach der mündlichen <strong>Fachprüfung</strong> erfolgt keine obligatorische<br />
Studienberatung mehr. Stellt sich nach bestandener Prüfung heraus, dass den<br />
Studierenden noch Punkte oder andere Leistungen fehlen, so wird der<br />
Abschluss und die Übermittlung der Daten ans Dekanat, bzw. das Ausstellen von<br />
Bescheinigung und ePhi-Supplement so lange ausgesetzt, bis die erforderlichen<br />
Leistungen erbracht und nachgereicht werden (vgl. 6.). ACHTUNG: Die<br />
Studienzeit kann sich dadurch verlängern!