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MB Fachprüfung BA - Institut für Theaterwissenschaft

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9. Danach melden sich die Kandidaten im Sekretariat des ITW unter Vorlage des<br />

abgezeichneten Beratungsscheins zu einem Prüfungszeitraum an. Eine<br />

entsprechende Liste liegt dort auf.<br />

10. Die Abgabetermine <strong>für</strong> die <strong>BA</strong>-Arbeiten sind festgelegt: Für die<br />

Prüfungssession im Herbst muss die <strong>BA</strong>-Arbeit bis zum 20. Juni abgegeben werden.<br />

Für die Prüfungssession im Frühjahr ist der Abgabetermin der 1. Dezember. Die<br />

Abgabe der <strong>BA</strong>-Arbeit erfolgt im Sekretariat. Wird eine <strong>BA</strong>-Arbeit nicht zum<br />

betreffenden Zeitpunkt eingereicht, streicht das Sekretariat den Kandidaten/die<br />

Kandidatin von der Prüfungsliste. Es erfolgt dann keine Zuteilung eines Termins <strong>für</strong> die<br />

mündliche <strong>Fachprüfung</strong>.<br />

11. Die mündliche <strong>Fachprüfung</strong> erfolgt in der Regel nach Abgabe der <strong>BA</strong>-Arbeit. Die<br />

Prüfungszeiträume (Woche) und die Prüfungszeiten (Tag, Stunde) werden vom ITW<br />

festgelegt. In der Regel liegen sie am Anfang des Herbstsemesters (September) oder<br />

Anfang des Frühjahrssemesters (Februar). Ausnahmen, bedingt etwa durch<br />

Auslandsaufenthalte, sind individuell mit den Prüfern abzusprechen.<br />

12. Die Studierenden müssen die „Gebühr <strong>für</strong> Leistungskontrollen“ beim Dekanat<br />

einzahlen. Diese bestehen aus insgesamt CHF 300,00 <strong>für</strong> das <strong>BA</strong>-Studium (CHF<br />

150,00 <strong>für</strong> Studierende, welche aus dem Lizentiats-System überführt wurden).<br />

13. Sind alle erforderlichen Leistungen erbracht, müssen die Studierenden nach der<br />

abgelegten <strong>Fachprüfung</strong> den ersten Schritt zur Auslösung ihres Abschlusses tun. Auf<br />

der Website der Fakultät müssen sie ein Antragsformular zum <strong>BA</strong>-Abschluss<br />

herunterladen, ausfüllen und gemeinsam mit einer Bestätigung, dass die<br />

Prüfungsgebühren bezahlt wurden, ans Dekanat schicken.<br />

CRUS-Studierende und Studierende, welche aus dem Lizentiats-System überführt<br />

wurden, müssen zusätzlich zu diesem Formular auch eine Bescheinigung über alle<br />

erbrachten Leistungen und das ePhi-Supplement ans Dekanat senden. Beides<br />

erhalten sie nach der mündlichen Prüfung von der Studienberatung zugeschickt.<br />

Bei Studierenden, deren <strong>BA</strong> in ePUB abgeschlossen wird, entfallen diese zusätzlichen<br />

Formulare. Die Leistungen der Studierenden (inklusive der Prüfungsleistungen)<br />

werden von den <strong>Institut</strong>sverantwortlichen direkt elektronisch ans Dekanat übermittelt,<br />

das auf dieser Basis die Notenberechnung vornimmt und die Diplome verschickt.<br />

14. Wichtig: Zwischen der Studienberatung nach dem 5. Semester und dem<br />

Abschluss nach der mündlichen <strong>Fachprüfung</strong> erfolgt keine obligatorische<br />

Studienberatung mehr. Stellt sich nach bestandener Prüfung heraus, dass den<br />

Studierenden noch Punkte oder andere Leistungen fehlen, so wird der<br />

Abschluss und die Übermittlung der Daten ans Dekanat, bzw. das Ausstellen von<br />

Bescheinigung und ePhi-Supplement so lange ausgesetzt, bis die erforderlichen<br />

Leistungen erbracht und nachgereicht werden (vgl. 6.). ACHTUNG: Die<br />

Studienzeit kann sich dadurch verlängern!

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