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MB Fachprüfung BA - Institut für Theaterwissenschaft

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Informationen <strong>für</strong> Lehrende und Studierende (Stand: 13.10.2008)<br />

I. Richtlinien <strong>für</strong> die Bachelor-<strong>Fachprüfung</strong> (Art. 18 des Studienplans<br />

<strong>für</strong> die Bachelor- und Masterprogramme des <strong>Institut</strong>s <strong>für</strong><br />

<strong>Theaterwissenschaft</strong>)<br />

1. Eine mündliche <strong>Fachprüfung</strong> abzulegen haben nur diejenigen Studierenden, die<br />

einen <strong>BA</strong>-Major in <strong>Theaterwissenschaft</strong> anstreben.<br />

2. Die Bachelor-<strong>Fachprüfung</strong> besteht aus einer 30 minütigen mündlichen Prüfung.<br />

3. Geprüft werden die drei Teilgebiete der <strong>Theaterwissenschaft</strong> (Theatergeschichte,<br />

Theatertheorie und Dramaturgie/Aufführungsanalyse). Diese Regelung gilt auch <strong>für</strong> die<br />

Studierenden, die in ihrer Bachelor-Arbeit einen tanzwissenschaftlichen Schwerpunkt<br />

anstreben.<br />

4. Die Kreditierung der Prüfung erfolgt innerhalb der Bachelor-Arbeit, wobei die<br />

Bachelor-Arbeit zu zwei Dritteln, die mündliche <strong>Fachprüfung</strong> zu einem Drittel in die<br />

Gesamtnote einfliesst.<br />

5. Grundlage <strong>für</strong> die Prüfung sind die innerhalb des Kanons theater- und<br />

tanzwissenschaftlicher Literatur als obligatorisch gekennzeichneten Werke.<br />

6. Wer sich <strong>für</strong> den Abschluss des <strong>BA</strong> (Arbeit und mündliche <strong>Fachprüfung</strong>) anmelden<br />

möchte, wendet sich zunächst an die Studienberatung (MitarbeiterIn des ITW) und<br />

belegt, dass alle notwendigen Studienleistungen (ECTS-Punkte, Noten der<br />

Leistungskontrollen, Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise, Anzahl und Typen<br />

der Veranstaltungen) erbracht worden sind. Die Kandidaten erhalten von der<br />

Studienberatung einen schriftlichen Nachweis über ihre erbrachten und die noch zu<br />

erbringenden Leistungen. Die Studienberatung erfolgt nach dem 5. Semester.<br />

7. Mit diesem Nachweis meldet man sich beim jeweiligen Prüfer zu einer Sprechstunde<br />

an, um das Thema der <strong>BA</strong>-Abschlussarbeit zu vereinbaren. Ohne den Nachweis der<br />

Studienberatung, der vom Prüfer/ von der Prüferin abzuzeichnen ist, kann keine<br />

Themenvergabe erfolgen.<br />

8. Die Anmeldung zur mündlichen <strong>Fachprüfung</strong> erfolgt automatisch innerhalb dieses<br />

Gesprächs.


9. Danach melden sich die Kandidaten im Sekretariat des ITW unter Vorlage des<br />

abgezeichneten Beratungsscheins zu einem Prüfungszeitraum an. Eine<br />

entsprechende Liste liegt dort auf.<br />

10. Die Abgabetermine <strong>für</strong> die <strong>BA</strong>-Arbeiten sind festgelegt: Für die<br />

Prüfungssession im Herbst muss die <strong>BA</strong>-Arbeit bis zum 20. Juni abgegeben werden.<br />

Für die Prüfungssession im Frühjahr ist der Abgabetermin der 1. Dezember. Die<br />

Abgabe der <strong>BA</strong>-Arbeit erfolgt im Sekretariat. Wird eine <strong>BA</strong>-Arbeit nicht zum<br />

betreffenden Zeitpunkt eingereicht, streicht das Sekretariat den Kandidaten/die<br />

Kandidatin von der Prüfungsliste. Es erfolgt dann keine Zuteilung eines Termins <strong>für</strong> die<br />

mündliche <strong>Fachprüfung</strong>.<br />

11. Die mündliche <strong>Fachprüfung</strong> erfolgt in der Regel nach Abgabe der <strong>BA</strong>-Arbeit. Die<br />

Prüfungszeiträume (Woche) und die Prüfungszeiten (Tag, Stunde) werden vom ITW<br />

festgelegt. In der Regel liegen sie am Anfang des Herbstsemesters (September) oder<br />

Anfang des Frühjahrssemesters (Februar). Ausnahmen, bedingt etwa durch<br />

Auslandsaufenthalte, sind individuell mit den Prüfern abzusprechen.<br />

12. Die Studierenden müssen die „Gebühr <strong>für</strong> Leistungskontrollen“ beim Dekanat<br />

einzahlen. Diese bestehen aus insgesamt CHF 300,00 <strong>für</strong> das <strong>BA</strong>-Studium (CHF<br />

150,00 <strong>für</strong> Studierende, welche aus dem Lizentiats-System überführt wurden).<br />

13. Sind alle erforderlichen Leistungen erbracht, müssen die Studierenden nach der<br />

abgelegten <strong>Fachprüfung</strong> den ersten Schritt zur Auslösung ihres Abschlusses tun. Auf<br />

der Website der Fakultät müssen sie ein Antragsformular zum <strong>BA</strong>-Abschluss<br />

herunterladen, ausfüllen und gemeinsam mit einer Bestätigung, dass die<br />

Prüfungsgebühren bezahlt wurden, ans Dekanat schicken.<br />

CRUS-Studierende und Studierende, welche aus dem Lizentiats-System überführt<br />

wurden, müssen zusätzlich zu diesem Formular auch eine Bescheinigung über alle<br />

erbrachten Leistungen und das ePhi-Supplement ans Dekanat senden. Beides<br />

erhalten sie nach der mündlichen Prüfung von der Studienberatung zugeschickt.<br />

Bei Studierenden, deren <strong>BA</strong> in ePUB abgeschlossen wird, entfallen diese zusätzlichen<br />

Formulare. Die Leistungen der Studierenden (inklusive der Prüfungsleistungen)<br />

werden von den <strong>Institut</strong>sverantwortlichen direkt elektronisch ans Dekanat übermittelt,<br />

das auf dieser Basis die Notenberechnung vornimmt und die Diplome verschickt.<br />

14. Wichtig: Zwischen der Studienberatung nach dem 5. Semester und dem<br />

Abschluss nach der mündlichen <strong>Fachprüfung</strong> erfolgt keine obligatorische<br />

Studienberatung mehr. Stellt sich nach bestandener Prüfung heraus, dass den<br />

Studierenden noch Punkte oder andere Leistungen fehlen, so wird der<br />

Abschluss und die Übermittlung der Daten ans Dekanat, bzw. das Ausstellen von<br />

Bescheinigung und ePhi-Supplement so lange ausgesetzt, bis die erforderlichen<br />

Leistungen erbracht und nachgereicht werden (vgl. 6.). ACHTUNG: Die<br />

Studienzeit kann sich dadurch verlängern!


Ergänzung zur <strong>Fachprüfung</strong>:<br />

<strong>BA</strong>- und MA-Studierende können den Prüfenden <strong>für</strong> die mündliche <strong>BA</strong>- bzw. MA-<br />

Prüfung eine Fragestellung als Startthema vorschlagen. Sie basiert auf einer<br />

Lehrveranstaltung, der Literatur- oder der Stückliste und ist spätestens drei Wochen<br />

vor der Prüfung an das Sekretariat zu mailen. Das Startthema gilt als akzeptiert,<br />

wenn nicht innert einer Woche eine abschlägige Antwort erfolgt.

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