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Mündungslagen von Abgasanlagen<br />

Abgasanlagen = Sammelbegriff für Abgasleitungen (für Öl- und Gasfeuerstätten) und für Schornsteine (für Feuerstätten die mit festen<br />

Brennstoffen betrieben wer<strong>de</strong>n).<br />

Regelungen zu Mündungen von Abgasanlagen fin<strong>de</strong>n sich in zahlreichen Verordnungen,<br />

Normen und Regeln <strong>de</strong>r Technik. Folgend erhalten Sie eine informative Übersicht, die<br />

verständlich für <strong>de</strong>n Laien ist und <strong>de</strong>m Fachhandwerk min<strong>de</strong>stens Grundkenntnisse vermittelt.<br />

Um <strong>de</strong>n Rahmen dieses Artikels zu beschränken, folgen hier Beschreibungen zu üblichen<br />

häuslichen Feuerungsanlagen.<br />

Bei allen Darstellungen ist darauf zu achten, dass <strong>de</strong>ren Gültigkeit sich häufig auf bestimmte<br />

Feuerungsanlagenleistungen und/o<strong>de</strong>r bestimmte Brennstoffe beziehen. In <strong>de</strong>r Regel ist die<br />

jeweils höchste Anfor<strong>de</strong>rung zu erfüllen.<br />

________________________________________________<br />

Die höchsten Anfor<strong>de</strong>rungen an die Mündungslage wer<strong>de</strong>n an Schornsteine, also an<br />

Abgasanlagen für Feuerstätten von festen Brennstoffen, gestellt.<br />

Die 1. Bun<strong>de</strong>s-Immissionsschutzverordnung stellt für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe,<br />

die ab März 2010 neu erstellt o<strong>de</strong>r wesentlich geän<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n, erheblich größere<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen als zuvor. Eine wesentliche Än<strong>de</strong>rung liegt im Sinne <strong>de</strong>r 1. BImSchV auch vor,<br />

wenn ein Kaminofen erneuert wird. Dies kann somit auch an einem bestehen<strong>de</strong>n Schornstein<br />

erhebliche Verän<strong>de</strong>rungen notwendig machen.<br />

Ihnen kommen die Anfor<strong>de</strong>rungen sehr hoch vor?<br />

Dem ist so! Lassen Sie unbedingt VOR <strong>de</strong>r<br />

Baumaßnahme abklären, ob die dargestellten<br />

Bedingungen eingehalten wer<strong>de</strong>n! In <strong>de</strong>r 1. BImSchV<br />

ist festgelegt, dass die Überprüfung dieser<br />

Ableitbedingungen vor <strong>de</strong>r Inbetriebnahme zu<br />

erfolgen hat.<br />

Da es hier immer wie<strong>de</strong>r zu Missverständnissen<br />

kommt, nochmals folgen<strong>de</strong>r Hinweis:<br />

Diese bei<strong>de</strong>n Darstellungen beziehen sich<br />

lediglich auf Feuerungsanlagen für feste<br />

Brennstoffe.


Der Fachmann erkennt an <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Darstellungen, dass die aus <strong>de</strong>r 1. Bun<strong>de</strong>s-<br />

Immissionsschutzverordnung stammen<strong>de</strong>n Maße in <strong>de</strong>r einen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Regelung bereits<br />

zuvor auftauchten.<br />

Grund und Ziel – <strong>de</strong>r Versuch einer zusammenfassen<strong>de</strong>n Erklärung:<br />

Die zuvor beschriebenen Ableitbedingungen dienen <strong>de</strong>m Immissionsschutz. Rauchgase<br />

aus <strong>de</strong>r Verbrennung von festen Brennstoffen, die in <strong>de</strong>r Regel geruchsintensiver und<br />

staubbelasteter sind als die Abgase aus <strong>de</strong>r Verbrennung von z.B. Erdgas und Heizöl sollen aus<br />

<strong>de</strong>m Lebensbereich in <strong>de</strong>n freien Windstrom geleitet wer<strong>de</strong>n. Eine Nichteinhaltung dieser<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen be<strong>de</strong>utet eine Abweichung von immissionsschutzrechtlichen Anfor<strong>de</strong>rungen,<br />

bedingt aber nicht zwangsweise eine Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Betriebs- und Brandsicherheit! Zur<br />

Nichteinhaltung <strong>de</strong>s § 19 <strong>de</strong>r 1. BImSchV, also die Unterschreitung <strong>de</strong>r oben benannten<br />

Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong> besteht nicht die Möglichkeit <strong>de</strong>r Erstellung einer gleichwertigen<br />

Ersatzmaßnahme. An<strong>de</strong>rs beschrieben: Die Montage eines Schornsteinaufsatzes än<strong>de</strong>rt nichts<br />

an <strong>de</strong>r Unterschreitung, es sei <strong>de</strong>nn dieser führt zu einer ausreichen<strong>de</strong>n Mündungserhöhung<br />

und somit zur Einhaltung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen.<br />

____________________________________________________________________________<br />

Mündungslagen von Abgasanlagen gemäß <strong>de</strong>r Feuerungsverordnung<br />

In <strong>de</strong>r Feuerungsverordnung Nie<strong>de</strong>rsachsen (§ 9) wer<strong>de</strong>n die Anfor<strong>de</strong>rungen je nach<br />

Abgasanlagenart differenziert. So wird unterschie<strong>de</strong>n zwischen Schornsteinen (feste<br />

Brennstoffe), Abgasleitungen (Öl und Gas) im Unterdruckbetrieb und solchen im<br />

Überdruckbetrieb (Ventilatorbetrieb).<br />

Die folgend bezeichneten Min<strong>de</strong>stmaße beziehen<br />

sich auf die Abstän<strong>de</strong> zwischen Abgasanlagenmündungen<br />

und <strong>de</strong>n bezeichneten Bauteilen,<br />

waagerecht, senkrecht o<strong>de</strong>r im rechten Winkel<br />

von <strong>de</strong>r Dachfläche gemessen.<br />

1: Min<strong>de</strong>stabstand zu Dachaufbauten,<br />

Fenster und Ähnlichem, ungeschützte<br />

brennbare Bauteile: 1,5 m<br />

o<strong>de</strong>r 1 m überragen.<br />

2: 40 cm über First.o<strong>de</strong>r…<br />

3: 1 m Abstand zur Dachfläche o<strong>de</strong>r…<br />

4: 0,4 m Abstand zur Dachfläche reichen aus, wenn die Feuerstätte raumluftunabhängig ist und<br />

mit Gas o<strong>de</strong>r Öl betrieben wird und die Nennleistung max. 50 kW beträgt.<br />

Nr. 2 stellt das Optimum dar. Aber selbst hierbei ist noch nicht gewährleistet, dass die<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r 1. BImschV und <strong>de</strong>r DIN EN 13384 ebenfalls eingehalten wer<strong>de</strong>n. Dies ist<br />

aber notwendig!<br />

Aus <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rung in Nr. 2 ergibt sich auch, dass Schornsteinkopfverkleidungen bis 1 m unter<br />

<strong>de</strong>r Mündung nicht aus ungeschützten brennbaren Bauteilen bestehen dürfen (keine<br />

unverklei<strong>de</strong>te Holzverschalung).<br />

Grund und Ziel – <strong>de</strong>r Versuch einer zusammenfassen<strong>de</strong>n Erklärung:


Die Feuerungsverordnung ist Län<strong>de</strong>rsache, die dort festgesetzten Min<strong>de</strong>stmaße zu <strong>de</strong>n<br />

Mündungslagen von Abgasleitungen (Brennstoffe Öl und Gas) und Schornsteinen (feste<br />

Brennstoffe) sollen die Betriebs- und Brandsicherheit <strong>de</strong>r Feuerungsanlage gewährleisten.<br />

Die Maße erscheinen nicht nur sehr gering, sie sind es auch! Beachten Sie bitte, dass nicht nur<br />

diese geringen Anfor<strong>de</strong>rungen zu erfüllen sind, son<strong>de</strong>rn auch min<strong>de</strong>stens die weiteren in diesem<br />

Artikel genannten Maße. An<strong>de</strong>rs beschrieben: UND – nicht entwe<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r!<br />

____________________________________________________________________________<br />

Mündungslagen gemäß DIN EN 13384<br />

An sich ist die Überschrift schon falsch, <strong>de</strong>nn die Norm zu „Abgasgasanlagen – wärme- und<br />

strömungstechnische Berechnungsverfahren“ macht im Gegensatz zu <strong>de</strong>n zuvor genannten<br />

Bestimmungen keine Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen zu <strong>de</strong>n Mündungslagen. Wer<strong>de</strong>n aber gewisse<br />

Maße unterschritten, folgt die Anrechenbarkeit einer Windlast (25 Pascal im Binnenland). Die<br />

Norm gilt für Abgasanlagen von Feuerungsanlagen für feste, flüssige o<strong>de</strong>r gasförmige<br />

Brennstoffe.<br />

Während die Vorgängernorm DIN 4705, bzw. <strong>de</strong>ren Kommentar eine Einschränkung bei <strong>de</strong>r<br />

Gültigkeit in Verbindung mit ungünstigen Mündungslagen kannte, verschlechtert sich bei <strong>de</strong>r<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n DIN EN 13384 das Berechnungsergebnis lediglich. In vielen Fällen aber so stark,<br />

dass das Ergebnis negativ ist. Bereits in <strong>de</strong>r Planung hat sich somit so manche Abgasanlage<br />

erledigt – wenn <strong>de</strong>nn tatsächlich vorher gerechnet wur<strong>de</strong>.<br />

Der komplexe Inhalt <strong>de</strong>r Norm soll an dieser Stelle nicht vollständig behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n, hier<br />

<strong>de</strong>nnoch einige Einblicke. Der Physiker und Mathematiker mögen mir die folgen<strong>de</strong>n<br />

Umschreibungen verzeihen, es geht hier nur um ein Grundverständnis. Man stelle sich eine<br />

ungünstig gelegene Abgasanlagenmündung vor, so z.B. eine in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>r Traufe<br />

(Dachrinne) eines Satteldaches mit mehr als 40 ° Neigung. Die Mündung ist gemäß FeuVO<br />

ausgeführt, es wer<strong>de</strong>n aber Maße <strong>de</strong>r DIN EN 13384 unterschritten. Dies führt zu einem<br />

anrechenbaren Winddruck von 25 Pa (roter Pfeil). Für viele Anlagen <strong>de</strong>r planerische Tod.<br />

Zumin<strong>de</strong>st dann, wenn man diese 25 Pa nicht über hat und ein negatives Ergebnis die Folge ist.<br />

Im bildlichen Beispiel wird durch die Erhöung <strong>de</strong>r Abgasanlage ein Winddruck nicht mehr<br />

anrechenbar. Nebenbei ergibt sich noch <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Auftrieb positive Effekt <strong>de</strong>r größeren<br />

wirksamen Abgasanlagenhöhe.<br />

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Der Winddruck muss auch angerechnet wer<strong>de</strong>n, wenn ein Nachbargebäu<strong>de</strong> weniger als 15 m<br />

entfernt ist, o<strong>de</strong>r eine Reihe Kiefern, wie im nachfolgen<strong>de</strong>n Bild. Der Versuch einer geeigneten<br />

Erhöhung wür<strong>de</strong> hier in einer Konstruktion en<strong>de</strong>n, die einer Raketenstation entspricht. Diese ist<br />

an dieser Stelle entbehrlich, wenn ein geeigneter, geprüfter Aufsatz Verwendung fin<strong>de</strong>t. Durch<br />

diesen wird <strong>de</strong>r anrechenbare Winddruck von 25 Pa auf 0 Pa reduziert.<br />

Aber Achtung: Eine solche Lösung mit einem geeigneten Aufsatz ist nur eine solche, wenn es<br />

sich um die Bedingungen <strong>de</strong>r DIN EN 13384 han<strong>de</strong>lt. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r 1.<br />

BImschV o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Feuerungsverordnung ist dies keine geeignete Ersatzmaßnahme!!!<br />

Grund und Ziel – <strong>de</strong>r Versuch einer zusammenfassen<strong>de</strong>n<br />

Erklärung:<br />

Auf ungünstig gelegene Abgasanlagenmündungen<br />

kann ein Winddruck wirken, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r vormaligen<br />

Berechnungsnorm nicht gerechnet wur<strong>de</strong>, aber häufig<br />

<strong>de</strong>nnoch existent war. Insbeson<strong>de</strong>re bei Abgasanlagen<br />

mit geringer wirksamer Höhe, führten bestimmte<br />

Mündungslagen zu Belästigungen und<br />

Funktionsstörungen.<br />

Die neue (2003) Berechnungsnorm führt somit häufig<br />

zu aufwändigeren, weil höheren senkrechten<br />

Abgasanlagen, die dann aber nicht nur bei manchen<br />

Windrichtungen einwandfrei funktionieren.<br />

Berechnungen nach DIN EN 13384 führt Ihr<br />

Schornsteinfegermeisterbetrieb Thomas Rutke<br />

gern für Sie durch.<br />

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11.2012<br />

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