22.11.2014 Aufrufe

Leerstand von Wohngebäuden in ländlichen Räumen

Leerstand von Wohngebäuden in ländlichen Räumen

Leerstand von Wohngebäuden in ländlichen Räumen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Grundsätzlich bietet sich mit dem JESSICA-Fonds die Möglichkeit, e<strong>in</strong>en Grundstücksfonds<br />

oder Bodenfonds aufzubauen, mit dem leer stehende Gebäude und ihre Grundstücke<br />

erworben und e<strong>in</strong>er neuen Nutzung zugeführt werden können (Ausnahme: Wohnnutzung,<br />

sofern die Mittel des Fonds nicht e<strong>in</strong>mal umgeschlagen s<strong>in</strong>d).<br />

Bewertung<br />

Die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es JESSICA-Fonds Bedarf e<strong>in</strong>es großen zeitlichen Vorlaufes durch das<br />

jeweilige Land. Dies muss jedoch ke<strong>in</strong> Nachteil se<strong>in</strong>, da die Gebäudeleerstandsproblematik <strong>in</strong><br />

größerem Umfang <strong>in</strong> den meisten Fällen auch erst mittel- bis langfristig entstehen wird.<br />

Die Installierung und Durchführung e<strong>in</strong>es Fonds nach den EU-Regularien ist jedoch äußerst<br />

aufwendig und bedeutet e<strong>in</strong>en großen Abwicklungs- und Kontrollaufwand.<br />

E<strong>in</strong> solcher Fonds wird aufgrund se<strong>in</strong>es komplizierten Aufbaus und der notwendigen Organisationsstruktur<br />

nur zentral <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Landes zu <strong>in</strong>stallieren se<strong>in</strong>. Die Anwendung des<br />

JESSICA-Fonds wird nur für E<strong>in</strong>zelfälle möglich se<strong>in</strong> und kann nicht flächenhaft zur Lösung<br />

der <strong>Leerstand</strong>sproblematik e<strong>in</strong>gesetzt werden. Besonders geeignet ist er aber dann, wenn<br />

durch die spätere Veräußerung der <strong>Leerstand</strong>sgrundstücke nach Abriss E<strong>in</strong>nahmen erzielt<br />

werden können, die an den Fonds zurückgezahlt werden.<br />

11.5.3 Hous<strong>in</strong>g improvement districts (HIDs)<br />

E<strong>in</strong> <strong>in</strong>teressantes Instrument könnten die <strong>in</strong> § 171 f BauGB angesprochenen privaten Initiativen<br />

zur Stadtentwicklung se<strong>in</strong>, die im Detail nach Landesrecht zu regeln s<strong>in</strong>d.<br />

Für das aus dem angelsächsischen Raum kommende Instrument der Bus<strong>in</strong>ess Improvement<br />

Districts (BID) wurden bereits <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Ländern (z. B. Hessen und Saarland) die rechtlichen<br />

Voraussetzungen geschaffen und BIDs schon vielerorts umgesetzt.<br />

Grundgedanke des BID ist, dass sich Geschäfts- oder Gebäudeeigentümer e<strong>in</strong>es zusammenhängenden<br />

(Wirtschafts-)Standortbereichs zu e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>schaft zusammenschließen<br />

und mittels e<strong>in</strong>er <strong>von</strong> allen Eigentümern getragenen Umlage Maßnahmen zur Attraktivierung<br />

e<strong>in</strong>es (Geschäfts-)Standortbereiches <strong>in</strong>itiieren und durchführen. Für diese Form der Selbstorganisation<br />

ist es erforderlich, dass sich vorher e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destquote <strong>von</strong> Gebäude-, Haus- oder<br />

Geschäftseigentümern <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em räumlich def<strong>in</strong>ierten Bereich zur Bildung e<strong>in</strong>es solchen BDI<br />

zusammenf<strong>in</strong>den. Nach dem BID-Gesetz des Saarlandes beträgt die M<strong>in</strong>destquote 2/3 der<br />

Eigentümer der im Gebiet liegenden Grundstücke. Für die zur Gründung der BID notwendige<br />

Genehmigung, ihre Organisation und Aufgaben gibt es länderweise unterschiedliche Regelungen.<br />

Nach Gründung und Genehmigung der BID (teilweise befristet) s<strong>in</strong>d alle Grundstückseigentümer<br />

zur Zahlung e<strong>in</strong>er Abgabe verpflichtet, um die Aufgaben der BID zu erfüllen.<br />

Durch diese Regelung wird das Problem <strong>von</strong> sog. Trittbrettfahrern, das oft bei örtlichen Geschäfts-<br />

und Werbegeme<strong>in</strong>schaften auftritt, vermieden.<br />

Anlehnend an den Grundgedanken s<strong>in</strong>d auch sog. Hous<strong>in</strong>g Improvement Districts (HID)<br />

vorstellbar. Es ist grundsätzlich durchaus denkbar, dass sich <strong>in</strong> E<strong>in</strong>familienhausgebieten solche<br />

Interessengeme<strong>in</strong>schaften bilden, die – wie bei den BID – über die rechtlichen Grundlagen<br />

und e<strong>in</strong>e daraus abgeleitet F<strong>in</strong>anzierungsbasis verfügen, sich für strategische Aktivitäten<br />

für diese Wohngebiete e<strong>in</strong>zusetzen. In ähnlicher Weise wie die BID könnten sich die HID<br />

dem städtebaulichen Ersche<strong>in</strong>ungsbild <strong>in</strong>nerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des HID<br />

annehmen. Dazu würde auch die Unterhaltung oder Pflege <strong>von</strong> leerstehenden Gebäuden und<br />

brach gefallenen Grundstücken gehören können, um e<strong>in</strong> trad<strong>in</strong>g down e<strong>in</strong>es Wohnbereiches<br />

zu verh<strong>in</strong>dern. Neben Maßnahmen zur Aufwertung und des Market<strong>in</strong>g könnte auch die Informationspolitik<br />

z. B. über realistische Marktpreise zu den Aufgaben dieser HIDs gehören.<br />

85

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!