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Leerstand von Wohngebäuden in ländlichen Räumen

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• Die Spekulation der Eigentümer oder ihrer Erben auf steigende Werte dieser Immobilien<br />

erweist sich bei konstanten und sogar fallenden Bodenpreisen und bei im Laufe der Nutzung<br />

abnehmenden Substanzwerten der Gebäude als falsch.<br />

Bei fehlender Investitionsfähigkeit oder -bereitschaft der Eigentümer und zunehmendem<br />

Auftreten unverkäuflicher Wohnimmobilien stellt sich die Frage, wann und zu welchen Konditionen<br />

die Gesellschaft diese Immobilien übernehmen soll oder muss.<br />

Es soll ausdrücklich betont werden, dass es nicht Aufgabe der Gesellschaft ist, private<br />

Fehlentscheidungen <strong>in</strong> Bezug auf Wohnimmobilien im ländlichen Raum zu kompensieren.<br />

Ebenso wie die Rechte liegen auch die Verantwortlichkeiten für die Wohnimmobilien grundsätzlich<br />

bei den privaten Eigentümern. Die Gesellschaft hat nicht die Aufgabe, private Vermögensverluste<br />

auszugleichen oder gar spekulative Erwartungen zu erfüllen, sie hat aber<br />

durchaus e<strong>in</strong>e Verantwortung, e<strong>in</strong> ansprechendes Ortsbild zu erhalten und e<strong>in</strong>e geordnete<br />

Siedlungsentwicklung zu ermöglichen.<br />

Wir plädieren daher dr<strong>in</strong>gend dafür, sich rechtzeitig auf die Problematik zunehmender<br />

Wohnungsleerstände <strong>in</strong> den ländlichen Räumen e<strong>in</strong>zustellen und jetzt Konzepte und Lösungsansätze<br />

zu erarbeiten. Die Probleme s<strong>in</strong>d je nach Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur <strong>in</strong> den<br />

e<strong>in</strong>zelnen Orten unterschiedlich, die Lösung kann aber nicht den Kommunen alle<strong>in</strong> überlassen<br />

werden. Es bedarf e<strong>in</strong>er Gesamtstrategie und der Vorbereitung ihrer Umsetzung, die durch<br />

folgende Punkte gekennzeichnet werden kann:<br />

Transparenz<br />

Die schon vorhandenen und zu erwartenden strukturellen Lehrstände <strong>von</strong> Wohngebäuden<br />

müssen erfasst werden, wünschenswert wäre e<strong>in</strong> landeweites Monitor<strong>in</strong>g der Leerstände.<br />

Dazu hat die Arbeitsgruppe im Teil B „Analyse und Prognose <strong>von</strong> Wohnungsleerständen“<br />

Grundlagen erarbeitet.<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Der Erfolg <strong>von</strong> Instrumenten zum Umgang mit Wohnungsleerständen im ländlichen Raum<br />

wird wesentlich da<strong>von</strong> abhängen, dass die direkt Betroffenen, aber auch die Nachbarschaft<br />

und die Ortsbevölkerung frühzeitig und <strong>in</strong> offenen Beratungs- und Entscheidungsprozessen<br />

e<strong>in</strong>bezogen werden.<br />

Beratungsangebote<br />

Lösungen für <strong>Leerstand</strong>sprobleme, die über E<strong>in</strong>zelimmobilien h<strong>in</strong>ausgehen, müssen <strong>in</strong> Informations-<br />

und Beratungsprozessen vorbereitet werden. Dazu bedarf es qualifizierter Moderation<br />

und Beratung und es müssen die <strong>in</strong>stitutionellen und f<strong>in</strong>anziellen Voraussetzungen geschaffen<br />

werden.<br />

Engagement der Landesregierungen<br />

Kommt es <strong>in</strong>folge des Werteverfalls <strong>von</strong> leer stehenden Wohnimmobilien dazu, dass Erben<br />

solche Immobilien nicht übernehmen wollen, fällt das Eigentum durch Erbausschlagung <strong>in</strong><br />

das jeweilige Bundesland. Für die Verwertung solcher Immobilien sollten Konzepte erarbeitet<br />

werden.<br />

Die Länder sollten sich aber frühzeitiger engagieren, um negative Entwicklungen <strong>in</strong> den<br />

Dörfern, die bei zunehmenden Wohnungsleerständen entstehen, zu verh<strong>in</strong>dern und Impulse<br />

für e<strong>in</strong>e geordnete Ortsentwicklung zu geben. Das kann auch Gebäudeabriss und e<strong>in</strong>e Verkle<strong>in</strong>erung<br />

der Siedlungen bedeuten.<br />

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