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Leerstand von Wohngebäuden in ländlichen Räumen

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immer ger<strong>in</strong>ger werdenden städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten und die Forderung<br />

nach kostengünstigem Bauland bed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>e bewusste und klare E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der Bodenordnung<br />

<strong>in</strong> den Ablauf der Baulandbereitstellung. Dieser Prozess kann nur dann nachhaltig ablaufen,<br />

wenn die Ergebnisse aus dem Netz der Probleme heraus systemisch entwickelt werden.<br />

Dies trifft v. a. auch auf die Wahl des Bodenordnungsverfahrens zu. Die Bodenordnung<br />

ist zwar e<strong>in</strong> eigenständiges Verfahren, aber ke<strong>in</strong> losgelöster Teil im Prozess der Baulandentwicklung.<br />

Sie ist e<strong>in</strong> stark vernetzter Bestandteil des Gesamtprozesses. Aus der Bodenordnung<br />

heraus, aber auch <strong>in</strong> diese h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>, bestehen e<strong>in</strong>e Vielzahl <strong>von</strong> Rückkopplungen mit den<br />

anderen Bereichen der Baulandentwicklung. Bei der Wahl des Bodenordnungsverfahrens sollte<br />

immer das <strong>in</strong>sgesamt günstigste Verfahren mit e<strong>in</strong>er kurzen Verfahrensdauer, e<strong>in</strong>er hohen<br />

Akzeptanz sowie möglichst ger<strong>in</strong>gen Kosten den Vorzug erhalten.<br />

Bezüglich der Neuordnung alter Ortskerne werden überwiegend die Verfahren 1–4 zur<br />

Anwendung gelangen. In Ausnahmefällen, wenn <strong>in</strong> der Ortslage gerade e<strong>in</strong> Flurbere<strong>in</strong>igungsverfahren<br />

läuft, kann die Bodenordnung auch damit erfolgen.<br />

In den Neubaugebieten am Rand der Ortslage, die ab den 1970er Jahren entstanden, s<strong>in</strong>d<br />

die Grundstücke i. d. R. bereits zweckmäßig geformt. Dort ist <strong>in</strong> manchen Gebieten e<strong>in</strong>e Verkle<strong>in</strong>erung<br />

der Grundstücksgröße angesagt, wodurch zusätzliche Bauplätze geschaffen werden<br />

können. Hier kann die Bodenordnung teilweise auch über Teilungsvermessung und Notar<br />

erfolgen.<br />

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