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Leerstand von Wohngebäuden in ländlichen Räumen

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Voraussetzung für die Ausnutzung der ausgesprochen hohen Leistungsfähigkeit der gesetzlichen<br />

Umlegung ist e<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong> breit gefächertes Fachwissen und e<strong>in</strong>e ausgeprägte Erfahrung<br />

des Bodenordners und andererseits e<strong>in</strong> sehr rücksichtsvoller und vertrauensvoller Umgang<br />

mit den Beteiligten.<br />

Die gesetzliche Umlegung kann als Bodenordnungsverfahren grundsätzlich immer angewandt<br />

werden, wenn sie das angemessene Verfahren ist und ihr Rechtscharakter – E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong><br />

das geschützte Eigentum <strong>in</strong>nerhalb der Schranken der Inhaltsbestimmung des Eigentums –<br />

nicht verletzt wird. Die Umlegung ist e<strong>in</strong> sehr vielseitiges, elegantes, allerd<strong>in</strong>gs auch sehr<br />

komplexes und daher erfahrungsbedürftiges Bodenordnungsverfahren. 16<br />

Vorteile der gesetzlichen Umlegung<br />

Die (vollständige) Freiwilligkeit der Betroffenen ist nicht erforderlich. Entscheidend für die<br />

Akzeptanz und für die Verfahrensdauer ist die vertrauensvolle E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung und Mitwirkung<br />

der Betroffenen. Die Umlegung ist e<strong>in</strong> sehr variables Verfahren, das sich zwar strikt an die<br />

gesetzlichen Vorgaben halten muss, aber auch für e<strong>in</strong>vernehmliche Regelungen und Vere<strong>in</strong>barungen<br />

<strong>von</strong> Beteiligten weitgehend offen ist. Die Umlegung bietet e<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong>e umfangreiche<br />

Gewähr dafür, dass die Beteiligten entsprechend Art. 3 Abs.1 GG objektiv und gleich<br />

behandelt werden, andererseits können subjektive <strong>in</strong>dividuelle Wünsche – sofern sie nicht die<br />

Rechte anderer unbotmäßig e<strong>in</strong>schränken – <strong>in</strong> optimierter Form berücksichtigt werden. Die<br />

Landzuteilung ist im Umlegungsverfahren – im Gegensatz zur privaten Umlegung – grundsätzlich<br />

grunderwerbssteuerfrei.<br />

Bodenordnung durch vere<strong>in</strong>fachte Umlegung<br />

Um e<strong>in</strong> schnelles und auch verwaltungsverfahrensmäßig e<strong>in</strong>faches Verfahren für „e<strong>in</strong>fache<br />

Bodenordnungsaufgaben“ <strong>in</strong> der Praxis anbieten zu können, wurde 2004 anstelle der Grenzreglung<br />

<strong>in</strong> Anlehnung an das klassische Umlegungsverfahren e<strong>in</strong>e vere<strong>in</strong>fachte Umlegung für<br />

die Fälle ger<strong>in</strong>ger Intensität bodenordnerischer Maßnahmen entwickelt und im BauGB <strong>in</strong> den<br />

§§ 80 bis 84 normiert.<br />

Die vere<strong>in</strong>fachte Umlegung hat nach § 80 Abs.1 BauGB die gleiche Zweckausrichtung wie<br />

die Umlegung. Sie kann zur Erschließung oder Neugestaltung e<strong>in</strong>es Gebietes Grundstücke<br />

nach Lage, Form und Größe so neu ordnen, dass diese für e<strong>in</strong>e bauliche oder sonstige Nutzung<br />

zweckmäßig, d. h. auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gestaltet s<strong>in</strong>d.<br />

Der Anwendungsbereich der vere<strong>in</strong>fachten Umlegung ist ebenfalls identisch mit dem der<br />

klassischen Umlegung. Beide Verfahren können im Geltungsbereich e<strong>in</strong>es qualifizierten Bebauungsplans,<br />

im unbeplanten oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em mit e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>fachen Bebauungsplan überplanten<br />

Innenbereich durchgeführt werden.<br />

Damit s<strong>in</strong>d die rechtmäßigen E<strong>in</strong>satzmöglichkeiten der vere<strong>in</strong>fachten Umlegung gegenüber<br />

der ehemaligen Grenzregelung erheblich erweitert worden. 17<br />

Folgerungen<br />

Aufgrund der erheblich veränderten Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> der Baulandbereitstellung führt<br />

die bisher überwiegend angewandte l<strong>in</strong>eare Baulandentwicklung – die Mehrzahl der beteiligten<br />

Fachbereiche arbeiten bei der Baulandbereitstellung unabhängig <strong>von</strong>e<strong>in</strong>ander – kaum<br />

noch zu sachgerechten Ergebnissen. Das hohe Konfliktpotenzial, die Berücksichtigung der<br />

ökologischen und umweltrechtlichen Anforderungen, der haushälterische Umgang mit den<br />

16 Dr.-Ing. Wilfried Rhe<strong>in</strong>hardt, Fortbildungsveranstaltung des DVW 2010 <strong>in</strong> Ma<strong>in</strong>z.<br />

17 Dr.-Ing. Wilfried Rhe<strong>in</strong>hardt, Fortbildungsveranstaltung des DVW 2010 <strong>in</strong> Ma<strong>in</strong>z.<br />

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