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Bergneustadt im Blick - Stadt Bergneustadt

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am 16.02.2009 können Anregungen und Bedenken auch schriftlich<br />

be<strong>im</strong> Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Bergneustadt</strong>, Kölner Str. 256, 51702<br />

<strong>Bergneustadt</strong>, vorgebracht oder abgegeben werden.<br />

Der letzte Einsendetermin und Abgabeschluss ist der 27. Februar 2009.<br />

Verspätet eingehende Einwendungen und Vorschläge können <strong>im</strong><br />

Rahmen dieser Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB nicht<br />

mehr berücksichtigt werden.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes, mit seinen Anlagen, wird jedoch<br />

zu einem späteren Zeitpunkt, der ebenfalls noch öffentlich<br />

bekanntgemacht wird, gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines<br />

Monats öffentlich ausgelegt.<br />

Hier besteht dann noch einmal Gelegenheit, Anregungen und Bedenken<br />

vorzutragen.<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.<br />

46 – Hackenberg, Im Garten gem. § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und Abs.<br />

2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1<br />

BauGB und § 52 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-<br />

Westfalen (GO NW), in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

14.07.1994 (GV.NW. S. 666), in der jeweils neuesten gültigen Fassung,<br />

öffentlich bekanntgemacht.<br />

<strong>Bergneustadt</strong>, den 07.01.2009 Gerhard Halbe<br />

Bürgermeister<br />

Aufstellung/Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 9 N – Dreiort; 5. förmliche Änderung unter<br />

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 49<br />

– Krawinkel und 28. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>im</strong> Parallelverfahren<br />

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses<br />

f ür d en B ebauungsplan<br />

und die Flächennutzungsplanänderung<br />

30<br />

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Bergneustadt</strong> hat<br />

in seiner Sitzung am 31.03.2008 gem. § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und Abs. 2<br />

Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils<br />

neuesten gültigen Fassung, beschlossen den Bebauungsplan Nr. 9 N-<br />

Dreiort, 5. förmliche Änderung aufzustellen.<br />

Gleichzeitig wird ein Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 49 –<br />

Krawinkel, der <strong>im</strong> Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 N –<br />

Dreiort liegt, aufgehoben.<br />

Der Flächennutzungsplan wird in einem 28. Änderungsverfahren<br />

parallel, zur Aufstellung des Bebauungsplanes, gemäß § 8 Abs. 3<br />

BauGB geändert.<br />

Die Änderungsbereiche des Bebauungsplanes sind identisch mit<br />

denen der Flächennutzungsplanänderung.<br />

Die Abgrenzung der einzelnen Geltungsbereiche ergeben sich aus<br />

dem unten abgedruckten Übersichtsplan (Original M 1 : 1000).<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.<br />

9 N – Dreiort; 5. förmliche Änderung und der 28. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>im</strong> Parallelverfahren gem. § 1 Abs. 3, § 2<br />

Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und § 52 der Gemeindeordnung für das<br />

Land Nordrhein-Westfalen (GO NW), in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 14.07.1994 (GV.NW. S. 666), in der jeweils neuesten<br />

gültigen Fassung, öffentlich bekanntgemacht.<br />

<strong>Bergneustadt</strong>, den 07.01.2009 Gerhard Halbe<br />

Bürgermeister

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