Bergneustadt im Blick - Stadt Bergneustadt
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am 16.02.2009 können Anregungen und Bedenken auch schriftlich<br />
be<strong>im</strong> Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Bergneustadt</strong>, Kölner Str. 256, 51702<br />
<strong>Bergneustadt</strong>, vorgebracht oder abgegeben werden.<br />
Der letzte Einsendetermin und Abgabeschluss ist der 27. Februar 2009.<br />
Verspätet eingehende Einwendungen und Vorschläge können <strong>im</strong><br />
Rahmen dieser Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB nicht<br />
mehr berücksichtigt werden.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes, mit seinen Anlagen, wird jedoch<br />
zu einem späteren Zeitpunkt, der ebenfalls noch öffentlich<br />
bekanntgemacht wird, gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines<br />
Monats öffentlich ausgelegt.<br />
Hier besteht dann noch einmal Gelegenheit, Anregungen und Bedenken<br />
vorzutragen.<br />
Bekanntmachungsanordnung:<br />
Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.<br />
46 – Hackenberg, Im Garten gem. § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und Abs.<br />
2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1<br />
BauGB und § 52 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-<br />
Westfalen (GO NW), in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
14.07.1994 (GV.NW. S. 666), in der jeweils neuesten gültigen Fassung,<br />
öffentlich bekanntgemacht.<br />
<strong>Bergneustadt</strong>, den 07.01.2009 Gerhard Halbe<br />
Bürgermeister<br />
Aufstellung/Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 9 N – Dreiort; 5. förmliche Änderung unter<br />
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 49<br />
– Krawinkel und 28. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
<strong>im</strong> Parallelverfahren<br />
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses<br />
f ür d en B ebauungsplan<br />
und die Flächennutzungsplanänderung<br />
30<br />
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Bergneustadt</strong> hat<br />
in seiner Sitzung am 31.03.2008 gem. § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und Abs. 2<br />
Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils<br />
neuesten gültigen Fassung, beschlossen den Bebauungsplan Nr. 9 N-<br />
Dreiort, 5. förmliche Änderung aufzustellen.<br />
Gleichzeitig wird ein Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 49 –<br />
Krawinkel, der <strong>im</strong> Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 N –<br />
Dreiort liegt, aufgehoben.<br />
Der Flächennutzungsplan wird in einem 28. Änderungsverfahren<br />
parallel, zur Aufstellung des Bebauungsplanes, gemäß § 8 Abs. 3<br />
BauGB geändert.<br />
Die Änderungsbereiche des Bebauungsplanes sind identisch mit<br />
denen der Flächennutzungsplanänderung.<br />
Die Abgrenzung der einzelnen Geltungsbereiche ergeben sich aus<br />
dem unten abgedruckten Übersichtsplan (Original M 1 : 1000).<br />
Bekanntmachungsanordnung:<br />
Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.<br />
9 N – Dreiort; 5. förmliche Änderung und der 28. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes <strong>im</strong> Parallelverfahren gem. § 1 Abs. 3, § 2<br />
Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und § 52 der Gemeindeordnung für das<br />
Land Nordrhein-Westfalen (GO NW), in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 14.07.1994 (GV.NW. S. 666), in der jeweils neuesten<br />
gültigen Fassung, öffentlich bekanntgemacht.<br />
<strong>Bergneustadt</strong>, den 07.01.2009 Gerhard Halbe<br />
Bürgermeister