VELUX Gesamtkatalog, gültig ab 1.5.2013
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VELUX Gesamtkatalog, gültig ab 1.5.2013
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Bei Qualität setzen wir Zeichen<br />
Strenge werkseitige Qualitätskontrollen sowie Zertifizierungen durch verschiedene un<strong>ab</strong>hängige Institute<br />
garantieren unser gleichbleibend hohes Qualitätsniveau.<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Das CE-Zeichen<br />
Ab 1. Februar 2010 müssen Hersteller<br />
ihre Fenster und Lichtkuppeln mit einem<br />
CE-Zeichen versehen. Die im CE-Zeichen<br />
angegebenen technischen Werte entsprechen<br />
den Vorg<strong>ab</strong>en der Produktnorm<br />
DIN EN 14351:2010-08 bzw. EN 1873.<br />
Da sich diese Vorg<strong>ab</strong>en von denen für das<br />
bis herige Ü-Zeichen zum Teil unterscheiden,<br />
können bei unverändertem Produkt einige<br />
Wertang<strong>ab</strong>en, insbesondere beim Schalldämmwert,<br />
unterschiedlich sein.<br />
Die CE-Kennzeichnung besagt, dass das<br />
Fenster mit den entsprechenden europäischen<br />
Normen übereinstimmt.<br />
Da Fenster mit CE-Zeichen innerhalb der<br />
EU frei gehandelt werden dürfen, sind die<br />
Bezeichnungen im CE-Zeichen unserer<br />
Fenster einheitlich in englischer Sprache.<br />
Laut Bauregelliste kann es in einigen<br />
Fällen erforderlich sein, zusätzlich ein<br />
Ü-Zeichen mit ergänzenden Informationen<br />
anzubringen.<br />
Das DGUV Test-Zeichen<br />
DIN EN ISO 9001<br />
GTU und GTL sind als<br />
Schornsteinfeger-Ausstieg<br />
beim Fachausschuss BAU,<br />
der Zentrale für Unfallverhütung<br />
und Arbeitsmedizin<br />
des Hauptverbandes der<br />
gewerblichen Berufsgenossenschaft<br />
e.V. beantragt.<br />
<strong>VELUX</strong> Produkte sind gekennzeichnet<br />
durch ein hohes Qualitätsniveau. Die werkseitigen<br />
Qualitätskontrollen unterliegen<br />
strengen Richtlinien und werden ständig<br />
überprüft, ob sie unseren Ansprüchen<br />
gerecht werden. Zusätzlich h<strong>ab</strong>en wir das<br />
Die Dachausstiege GVT und<br />
GVK erfüllen nach erfolgreicher<br />
Prüfung die Anforderungen<br />
eines Schornsteinfeger-Ausstieges<br />
des<br />
Fachausschusses BAU, der<br />
Zentrale für Unfallverhütung<br />
und Arbeits medizin des Hauptverbandes<br />
der gewerb lichen Berufsgenossenschaften<br />
e.V. Die Produkte sind gekennzeichnet mit<br />
dem BG-Zeichen bzw. DGUV Test-Zeichen.<br />
Qualitätsmanagementsystem unserer<br />
Fensterwerke in Deutschland beurteilen<br />
lassen nach der Norm DIN EN ISO 9001.<br />
Das Qualitätszertifikat dokumentiert die<br />
umfangreiche Qualitätsprüfung.<br />
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Das Flachdach-Fenster<br />
wurde von der Prüfstelle der<br />
BG-BAU auf Grundlage der<br />
Prüfgrundsätze GS-BAU 18<br />
als durchsturzsicher<br />
zertifiziert.<br />
Weitere Informationen unter<br />
www.velux.de/info/…<br />
… 6700<br />
… 6711<br />
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www.velux.de<br />
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… 6718<br />
Prüfberichte und gutachterliche<br />
Stellungnahmen (Übersichtsseite).<br />
BG/DGUV Prüfbescheinigungen für<br />
Ausstiegsfenster als Schornsteinfeger-Ausstieg.<br />
Zertifikat über die Anwendung<br />
eines Qualitätsmanagements nach<br />
DIN EN ISO 9001.<br />
1. Geltungsbereich<br />
1.1 Die vorliegenden AGB gelten nur für Lieferungen<br />
und Leistungen an unternehmerische Kunden.<br />
1.2 Einkaufsbedingungen des Kunden werden<br />
nicht Geschäftsinhalt, auch wenn wir nicht ausdrücklich<br />
widersprechen.<br />
2. Eigentumsvorbehalt<br />
2.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten<br />
Ware bis zur vollständigen Bezahlung<br />
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung<br />
mit dem Kunden vor.<br />
2.2 Der Kunde darf die in unserem Eigentum stehende<br />
Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr<br />
veräußern; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung<br />
ist ihm nicht gestattet. Der<br />
Kunde tritt schon jetzt und im Voraus sämtliche<br />
Forderungen an uns <strong>ab</strong>, die ihm aus der Weiterveräußerung<br />
der Vorbehaltsware zustehen.<br />
Abtretungen im Sinne dieses Absatzes erfolgen<br />
stets nur bis zur Höhe des Rechnungspreises der<br />
Vorbehaltsware. Der Kunde ist zur Einziehung der<br />
<strong>ab</strong>getretenen Forderung bis zum jederzeit zulässigen<br />
Widerruf ermächtigt.<br />
2.3 Wir nehmen die in dieser Ziffer 2 vorgesehenen<br />
Abtretungen des unternehmerischen<br />
Kunden schon jetzt an.<br />
3. Lieferung, Gegenansprüche<br />
3.1 Der Empfang der Ware ist unseren Anliefer-<br />
Spediteuren zu quittieren, wobei d<strong>ab</strong>ei gemachte<br />
Vorbehalte, gleich welcher Art, nicht anerkannt<br />
werden.<br />
3.2 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer<br />
nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig<br />
festgestellt, unbestritten und/oder von uns<br />
anerkannt sind.<br />
4. Allgemeine Haftung<br />
4.1 Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen<br />
uns und unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen<br />
sind ausgeschlossen, es sei denn, es<br />
liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die<br />
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor.<br />
4.2 Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in<br />
diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung<br />
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages<br />
überhaupt erst ermöglicht und auf deren<br />
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.<br />
4.3 Sofern nach den vorstehenden Absätzen<br />
eine Haftung gegeben ist, beschränkt sich diese<br />
jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen,<br />
vorhersehbaren Schadens.<br />
4.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen<br />
und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine<br />
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und<br />
sonstigen nationalen Umsetzungen der europäischen<br />
Produkthaftrichtlinie oder für Fälle der<br />
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.<br />
4.5 Aufwendungsersatzansprüche des Kunden<br />
nach § 284 BGB sind insoweit <strong>ab</strong>bedungen, als<br />
ein Anspruch auf Schadensersatz statt der<br />
Leistung nach den vorstehenden Regelungen<br />
ausgeschlossen ist.<br />
5. Gewährleistung/ Mängelhaftung<br />
5.1 Gewährleistungsrechtliche Ansprüche setzen<br />
die Einhaltung der kaufmännischen Untersuchungs-<br />
und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB<br />
voraus, wenn der Kunde Kaufmann ist.<br />
Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb<br />
von zwei Wochen nach Anlieferung der<br />
Ware, verborgene Mängel spätestens innerhalb<br />
von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich<br />
zu rügen.<br />
Im Falle der Mangelhaftigkeit und der form- und<br />
fristgerechten Mängelrüge hat der Kunde nach<br />
unserer Wahl einen Anspruch auf Nachbesserung<br />
oder Ersatzlieferung. Sonstige Rechtsbehelfe,<br />
wie insbesondere Minderung und Rücktritt,<br />
stehen dem Kunden zu, sofern die gesetzlichen<br />
Voraussetzungen gegeben sind.<br />
5.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre<br />
<strong>ab</strong> Lieferung, sofern es sich nicht um ein Bauwerk<br />
oder eine Sache handelt, die entsprechend<br />
ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk<br />
verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit<br />
verursacht hat. Die Verjährungsfrist im<br />
Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479<br />
BGB bleibt von dieser Regelung unberührt.<br />
Mangelbasierende Schadensersatzansprüche<br />
und Aufwendungsersatzansprüche werden hierdurch<br />
nicht berührt.<br />
6. Herstellergarantie gegenüber Erstkunden<br />
Gegenüber Erstkunden übernehmen wir eine Herstellergarantie<br />
(<strong>gültig</strong> seit dem <strong>1.5.2013</strong>) für unsere<br />
Produkte. Die näheren Informationen entnehmen<br />
Sie bitte den Herstellergarantiebedingungen.<br />
”Erstkunde” ist der Verbraucher oder End<strong>ab</strong>nehmer,<br />
der als Erstes das Produkt erworben hat<br />
von <strong>VELUX</strong>, einem Händler oder einer anderen<br />
natürlichen oder juristischen Person, die das Produkt<br />
im Rahmen ihrer selbstständigen beruflichen<br />
Tätigkeit wiederverkauft oder installiert.<br />
”Verbraucher” und ”End<strong>ab</strong>nehmer” im Sinne dieser<br />
<strong>VELUX</strong> Herstellergarantie ist jede natürliche<br />
oder juristische Person, die Eigentümerin des<br />
Produktes ist und es nicht erworben hat, um es<br />
weiterzuverkaufen oder es im Rahmen ihrer<br />
selbstständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten<br />
zu installieren.<br />
7. Schutzverletzungen, Verstöße gegen das<br />
Wettbewerbsrecht<br />
Der Abnehmer verpflichtet sich, die Marken<br />
und sonstigen gewerblichen Schutzrechte von<br />
<strong>VELUX</strong> zu respektieren. Dazu gehört insbesondere<br />
die Bezeichnung ”<strong>VELUX</strong>” sowie die gleichlautende<br />
Wort-/Bildmarke.<br />
Der Abnehmer wird die Marken ausschließlich<br />
für echte <strong>VELUX</strong> Produkte gebrauchen. Die Verwendung<br />
der Marken erfolgt ausschließlich nach<br />
Maßg<strong>ab</strong>e der dem Abnehmer auf Verlangen<br />
gesondert zur Verfügung gestellten ”Richtlinien<br />
für die Markennutzung” von <strong>VELUX</strong>, welche<br />
auf der <strong>VELUX</strong> Website unter www.velux.de/<br />
markenrichtlinien einsehbar sind. <strong>VELUX</strong> hat<br />
das Recht, diese Richtlinien zu ändern.<br />
Der Abnehmer wird es unterlassen, selbst oder<br />
durch Dritte Schutzrechte, insbesondere<br />
Markenrechte, Domainnamen und/oder Unternehmenskennzeichen<br />
mit dem Wortbestandteil<br />
”<strong>VELUX</strong>” zu registrieren und/oder anzumelden<br />
und/oder entsprechende Domainnamen und/<br />
oder Unternehmenskennzeichen zu gebrauchen.<br />
Soweit der Abnehmer Rechte auf entsprechende<br />
Bezeichnungen erwirbt, ist er verpflichtet, diese<br />
auf Verlangen von <strong>VELUX</strong> löschen zu lassen.<br />
Alternativ kann <strong>VELUX</strong> verlangen, dass der<br />
Abnehmer die Bezeichnungen kostenfrei auf<br />
<strong>VELUX</strong> überträgt.<br />
Sollte ein Abnehmer von <strong>VELUX</strong> Produkten<br />
gegen die vorstehenden Verpflichtungen aus<br />
dieser Ziffer 7 verstoßen oder schuldhaft<br />
Patente, Markenrechte, Gebrauchs- oder<br />
Geschmacksmuster oder andere Rechte zum<br />
Schutz des geistigen Eigentums von <strong>VELUX</strong> verletzen<br />
oder in wettbewerbswidriger Weise unzulässige<br />
Nachahmungen von <strong>VELUX</strong> Produkten<br />
vertreiben oder auf andere Art und Weise eine<br />
unzulässige Herkunftstäuschung bewirken, ist<br />
<strong>VELUX</strong> berechtigt, die weitere Belieferung eines<br />
solchen Abnehmers mit <strong>VELUX</strong> Produkten einzustellen.<br />
Dies gilt auch für bereits <strong>ab</strong>geschlossene,<br />
<strong>ab</strong>er von <strong>VELUX</strong> noch nicht oder nicht<br />
vollständig erfüllte Verträge. Weitergehende<br />
Ansprüche von <strong>VELUX</strong> bleiben unberührt.<br />
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand,<br />
Schiedsvereinbarung, anwendbares Recht<br />
8.1 Erfüllungsort für die Lieferung und für die<br />
Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen ist<br />
Hamburg.<br />
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg,<br />
falls der Kunde Kaufmann, juristische Person des<br />
öffentlichen Rechts oder juristisches Sondervermögen<br />
ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand<br />
in Deutschland hat. Hat der Kunde keinen<br />
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland,<br />
ist die klagende Partei berechtigt, alternativ<br />
stattdessen das Schiedsgericht der Deutschen<br />
Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)<br />
anzurufen. Geschieht dies, ist das Schiedsgericht<br />
ausschließlich zuständig. Schiedsort ist<br />
Hamburg. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.<br />
8.3 Alle geschlossenen Verträge unterliegen<br />
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens<br />
über den internationalen Warenkauf<br />
(CISG).<br />
Allgemeine<br />
Informationen