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VELUX Gesamtkatalog, gültig ab 1.5.2013

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Bei Qualität setzen wir Zeichen<br />

Strenge werkseitige Qualitätskontrollen sowie Zertifizierungen durch verschiedene un<strong>ab</strong>hängige Institute<br />

garantieren unser gleichbleibend hohes Qualitätsniveau.<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Das CE-Zeichen<br />

Ab 1. Februar 2010 müssen Hersteller<br />

ihre Fenster und Lichtkuppeln mit einem<br />

CE-Zeichen versehen. Die im CE-Zeichen<br />

angegebenen technischen Werte entsprechen<br />

den Vorg<strong>ab</strong>en der Produktnorm<br />

DIN EN 14351:2010-08 bzw. EN 1873.<br />

Da sich diese Vorg<strong>ab</strong>en von denen für das<br />

bis herige Ü-Zeichen zum Teil unterscheiden,<br />

können bei unverändertem Produkt einige<br />

Wertang<strong>ab</strong>en, insbesondere beim Schalldämmwert,<br />

unterschiedlich sein.<br />

Die CE-Kennzeichnung besagt, dass das<br />

Fenster mit den entsprechenden europäischen<br />

Normen übereinstimmt.<br />

Da Fenster mit CE-Zeichen innerhalb der<br />

EU frei gehandelt werden dürfen, sind die<br />

Bezeichnungen im CE-Zeichen unserer<br />

Fenster einheitlich in englischer Sprache.<br />

Laut Bauregelliste kann es in einigen<br />

Fällen erforderlich sein, zusätzlich ein<br />

Ü-Zeichen mit ergänzenden Informationen<br />

anzubringen.<br />

Das DGUV Test-Zeichen<br />

DIN EN ISO 9001<br />

GTU und GTL sind als<br />

Schornsteinfeger-Ausstieg<br />

beim Fachausschuss BAU,<br />

der Zentrale für Unfallverhütung<br />

und Arbeitsmedizin<br />

des Hauptverbandes der<br />

gewerblichen Berufsgenossenschaft<br />

e.V. beantragt.<br />

<strong>VELUX</strong> Produkte sind gekennzeichnet<br />

durch ein hohes Qualitätsniveau. Die werkseitigen<br />

Qualitätskontrollen unterliegen<br />

strengen Richtlinien und werden ständig<br />

überprüft, ob sie unseren Ansprüchen<br />

gerecht werden. Zusätzlich h<strong>ab</strong>en wir das<br />

Die Dachausstiege GVT und<br />

GVK erfüllen nach erfolgreicher<br />

Prüfung die Anforderungen<br />

eines Schornsteinfeger-Ausstieges<br />

des<br />

Fachausschusses BAU, der<br />

Zentrale für Unfallverhütung<br />

und Arbeits medizin des Hauptverbandes<br />

der gewerb lichen Berufsgenossenschaften<br />

e.V. Die Produkte sind gekennzeichnet mit<br />

dem BG-Zeichen bzw. DGUV Test-Zeichen.<br />

Qualitätsmanagementsystem unserer<br />

Fensterwerke in Deutschland beurteilen<br />

lassen nach der Norm DIN EN ISO 9001.<br />

Das Qualitätszertifikat dokumentiert die<br />

umfangreiche Qualitätsprüfung.<br />

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Das Flachdach-Fenster<br />

wurde von der Prüfstelle der<br />

BG-BAU auf Grundlage der<br />

Prüfgrundsätze GS-BAU 18<br />

als durchsturzsicher<br />

zertifiziert.<br />

Weitere Informationen unter<br />

www.velux.de/info/…<br />

… 6700<br />

… 6711<br />

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www.velux.de<br />

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… 6718<br />

Prüfberichte und gutachterliche<br />

Stellungnahmen (Übersichtsseite).<br />

BG/DGUV Prüfbescheinigungen für<br />

Ausstiegsfenster als Schornsteinfeger-Ausstieg.<br />

Zertifikat über die Anwendung<br />

eines Qualitätsmanagements nach<br />

DIN EN ISO 9001.<br />

1. Geltungsbereich<br />

1.1 Die vorliegenden AGB gelten nur für Lieferungen<br />

und Leistungen an unternehmerische Kunden.<br />

1.2 Einkaufsbedingungen des Kunden werden<br />

nicht Geschäftsinhalt, auch wenn wir nicht ausdrücklich<br />

widersprechen.<br />

2. Eigentumsvorbehalt<br />

2.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten<br />

Ware bis zur vollständigen Bezahlung<br />

sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung<br />

mit dem Kunden vor.<br />

2.2 Der Kunde darf die in unserem Eigentum stehende<br />

Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr<br />

veräußern; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung<br />

ist ihm nicht gestattet. Der<br />

Kunde tritt schon jetzt und im Voraus sämtliche<br />

Forderungen an uns <strong>ab</strong>, die ihm aus der Weiterveräußerung<br />

der Vorbehaltsware zustehen.<br />

Abtretungen im Sinne dieses Absatzes erfolgen<br />

stets nur bis zur Höhe des Rechnungspreises der<br />

Vorbehaltsware. Der Kunde ist zur Einziehung der<br />

<strong>ab</strong>getretenen Forderung bis zum jederzeit zulässigen<br />

Widerruf ermächtigt.<br />

2.3 Wir nehmen die in dieser Ziffer 2 vorgesehenen<br />

Abtretungen des unternehmerischen<br />

Kunden schon jetzt an.<br />

3. Lieferung, Gegenansprüche<br />

3.1 Der Empfang der Ware ist unseren Anliefer-<br />

Spediteuren zu quittieren, wobei d<strong>ab</strong>ei gemachte<br />

Vorbehalte, gleich welcher Art, nicht anerkannt<br />

werden.<br />

3.2 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer<br />

nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig<br />

festgestellt, unbestritten und/oder von uns<br />

anerkannt sind.<br />

4. Allgemeine Haftung<br />

4.1 Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen<br />

uns und unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen<br />

sind ausgeschlossen, es sei denn, es<br />

liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die<br />

Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor.<br />

4.2 Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in<br />

diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung<br />

die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages<br />

überhaupt erst ermöglicht und auf deren<br />

Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.<br />

4.3 Sofern nach den vorstehenden Absätzen<br />

eine Haftung gegeben ist, beschränkt sich diese<br />

jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen,<br />

vorhersehbaren Schadens.<br />

4.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen<br />

und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine<br />

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und<br />

sonstigen nationalen Umsetzungen der europäischen<br />

Produkthaftrichtlinie oder für Fälle der<br />

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.<br />

4.5 Aufwendungsersatzansprüche des Kunden<br />

nach § 284 BGB sind insoweit <strong>ab</strong>bedungen, als<br />

ein Anspruch auf Schadensersatz statt der<br />

Leistung nach den vorstehenden Regelungen<br />

ausgeschlossen ist.<br />

5. Gewährleistung/ Mängelhaftung<br />

5.1 Gewährleistungsrechtliche Ansprüche setzen<br />

die Einhaltung der kaufmännischen Untersuchungs-<br />

und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB<br />

voraus, wenn der Kunde Kaufmann ist.<br />

Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb<br />

von zwei Wochen nach Anlieferung der<br />

Ware, verborgene Mängel spätestens innerhalb<br />

von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich<br />

zu rügen.<br />

Im Falle der Mangelhaftigkeit und der form- und<br />

fristgerechten Mängelrüge hat der Kunde nach<br />

unserer Wahl einen Anspruch auf Nachbesserung<br />

oder Ersatzlieferung. Sonstige Rechtsbehelfe,<br />

wie insbesondere Minderung und Rücktritt,<br />

stehen dem Kunden zu, sofern die gesetzlichen<br />

Voraussetzungen gegeben sind.<br />

5.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre<br />

<strong>ab</strong> Lieferung, sofern es sich nicht um ein Bauwerk<br />

oder eine Sache handelt, die entsprechend<br />

ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk<br />

verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit<br />

verursacht hat. Die Verjährungsfrist im<br />

Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479<br />

BGB bleibt von dieser Regelung unberührt.<br />

Mangelbasierende Schadensersatzansprüche<br />

und Aufwendungsersatzansprüche werden hierdurch<br />

nicht berührt.<br />

6. Herstellergarantie gegenüber Erstkunden<br />

Gegenüber Erstkunden übernehmen wir eine Herstellergarantie<br />

(<strong>gültig</strong> seit dem <strong>1.5.2013</strong>) für unsere<br />

Produkte. Die näheren Informationen entnehmen<br />

Sie bitte den Herstellergarantiebedingungen.<br />

”Erstkunde” ist der Verbraucher oder End<strong>ab</strong>nehmer,<br />

der als Erstes das Produkt erworben hat<br />

von <strong>VELUX</strong>, einem Händler oder einer anderen<br />

natürlichen oder juristischen Person, die das Produkt<br />

im Rahmen ihrer selbstständigen beruflichen<br />

Tätigkeit wiederverkauft oder installiert.<br />

”Verbraucher” und ”End<strong>ab</strong>nehmer” im Sinne dieser<br />

<strong>VELUX</strong> Herstellergarantie ist jede natürliche<br />

oder juristische Person, die Eigentümerin des<br />

Produktes ist und es nicht erworben hat, um es<br />

weiterzuverkaufen oder es im Rahmen ihrer<br />

selbstständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten<br />

zu installieren.<br />

7. Schutzverletzungen, Verstöße gegen das<br />

Wettbewerbsrecht<br />

Der Abnehmer verpflichtet sich, die Marken<br />

und sonstigen gewerblichen Schutzrechte von<br />

<strong>VELUX</strong> zu respektieren. Dazu gehört insbesondere<br />

die Bezeichnung ”<strong>VELUX</strong>” sowie die gleichlautende<br />

Wort-/Bildmarke.<br />

Der Abnehmer wird die Marken ausschließlich<br />

für echte <strong>VELUX</strong> Produkte gebrauchen. Die Verwendung<br />

der Marken erfolgt ausschließlich nach<br />

Maßg<strong>ab</strong>e der dem Abnehmer auf Verlangen<br />

gesondert zur Verfügung gestellten ”Richtlinien<br />

für die Markennutzung” von <strong>VELUX</strong>, welche<br />

auf der <strong>VELUX</strong> Website unter www.velux.de/<br />

markenrichtlinien einsehbar sind. <strong>VELUX</strong> hat<br />

das Recht, diese Richtlinien zu ändern.<br />

Der Abnehmer wird es unterlassen, selbst oder<br />

durch Dritte Schutzrechte, insbesondere<br />

Markenrechte, Domainnamen und/oder Unternehmenskennzeichen<br />

mit dem Wortbestandteil<br />

”<strong>VELUX</strong>” zu registrieren und/oder anzumelden<br />

und/oder entsprechende Domainnamen und/<br />

oder Unternehmenskennzeichen zu gebrauchen.<br />

Soweit der Abnehmer Rechte auf entsprechende<br />

Bezeichnungen erwirbt, ist er verpflichtet, diese<br />

auf Verlangen von <strong>VELUX</strong> löschen zu lassen.<br />

Alternativ kann <strong>VELUX</strong> verlangen, dass der<br />

Abnehmer die Bezeichnungen kostenfrei auf<br />

<strong>VELUX</strong> überträgt.<br />

Sollte ein Abnehmer von <strong>VELUX</strong> Produkten<br />

gegen die vorstehenden Verpflichtungen aus<br />

dieser Ziffer 7 verstoßen oder schuldhaft<br />

Patente, Markenrechte, Gebrauchs- oder<br />

Geschmacksmuster oder andere Rechte zum<br />

Schutz des geistigen Eigentums von <strong>VELUX</strong> verletzen<br />

oder in wettbewerbswidriger Weise unzulässige<br />

Nachahmungen von <strong>VELUX</strong> Produkten<br />

vertreiben oder auf andere Art und Weise eine<br />

unzulässige Herkunftstäuschung bewirken, ist<br />

<strong>VELUX</strong> berechtigt, die weitere Belieferung eines<br />

solchen Abnehmers mit <strong>VELUX</strong> Produkten einzustellen.<br />

Dies gilt auch für bereits <strong>ab</strong>geschlossene,<br />

<strong>ab</strong>er von <strong>VELUX</strong> noch nicht oder nicht<br />

vollständig erfüllte Verträge. Weitergehende<br />

Ansprüche von <strong>VELUX</strong> bleiben unberührt.<br />

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand,<br />

Schiedsvereinbarung, anwendbares Recht<br />

8.1 Erfüllungsort für die Lieferung und für die<br />

Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen ist<br />

Hamburg.<br />

8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg,<br />

falls der Kunde Kaufmann, juristische Person des<br />

öffentlichen Rechts oder juristisches Sondervermögen<br />

ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand<br />

in Deutschland hat. Hat der Kunde keinen<br />

allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland,<br />

ist die klagende Partei berechtigt, alternativ<br />

stattdessen das Schiedsgericht der Deutschen<br />

Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)<br />

anzurufen. Geschieht dies, ist das Schiedsgericht<br />

ausschließlich zuständig. Schiedsort ist<br />

Hamburg. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.<br />

8.3 Alle geschlossenen Verträge unterliegen<br />

ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens<br />

über den internationalen Warenkauf<br />

(CISG).<br />

Allgemeine<br />

Informationen

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