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Kapitel 03_FH_Fundierung - Denkmalpflege TU-Wien

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<strong>03</strong>/7<br />

dr. karlheinz hollinsky & partner ziviltechnikergesellschaft m.b.h.<br />

KAPITEL <strong>03</strong> – FUNDIERUNG<br />

Grundbruchsnachweis:<br />

Bemessungskriterium:<br />

Als Bemessungswiderstand gilt die aufgrund von<br />

Teilsicherheitsbeiwerten für die Scherparameter<br />

berechnete Grundbruchslast. Der Nachweis der<br />

Grundbruchsicherheit wird erbracht durch<br />

Q ≤ Qf,d<br />

Dabei ist Q die wirksame Sohldruckkraft und Qf,d der<br />

Bemessungswert der Grundbruchslast.<br />

Berechnungsverfahren<br />

Durch die Grundbruchberechnung wird die<br />

Grundbruchslast Qf, ermittelt. Dabei wird angenommen,<br />

dass Lage und Richtung der Grundbruchslast mit der<br />

Resultierenden der angreifenden Kräfte übereinstimmt.<br />

Ausmittig belastete Sohlflächen werden berechnet,<br />

indem mittig belastete Ersatzflächen A' eingeführt<br />

werden. Dabei wird angenommen, dass nur die<br />

rechnerische Fläche A' die Last in den Baugrund<br />

überträgt. Der über die Ersatzfläche A‘ hinausreichende<br />

Teil des Fundamentkörpers wird in der Berechnung und<br />

bei der Konstruktion des Gleitflächensbildes<br />

Vernachlässigt.

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