Kapitel 03_FH_Fundierung - Denkmalpflege TU-Wien
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<strong>03</strong>/22<br />
dr. karlheinz hollinsky & partner ziviltechnikergesellschaft m.b.h.<br />
KAPITEL <strong>03</strong> – FUNDIERUNG<br />
Unterfangung:<br />
Unterfangungen sind sehr sorgfältig und gemäß einem<br />
Taktplan zu erstellen.<br />
Die Abschnittsbreiten betragen ca. 1,25-1,5m.<br />
Die Skizze oben zeigt einen Taktplan – es wird eine<br />
Unterfangung hergestellt – dann die nächste – usw…<br />
Das anstehende Gelände bleibt zumindest auf Niveau der<br />
Fundamentunterkante Bestand.<br />
Für Takt X wird ein Loch gegraben (siehe Schnitt). Dann<br />
wird die bestehende <strong>Fundierung</strong> untergraben bis auf die<br />
neue Fundamentunterkante.<br />
Danach wird der Hohlraum unter dem Fundament<br />
kraftschlüssig geschlossen. (Ausmauern oder Betonfüllung)<br />
Erst nachdem der Kraftschluss mit dem alten Fundament<br />
hergesellt ist, darf mit dem nächsten Abschnitt begonnen<br />
werden.