Kapitel 03_FH_Fundierung - Denkmalpflege TU-Wien
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<strong>03</strong>/20<br />
dr. karlheinz hollinsky & partner ziviltechnikergesellschaft m.b.h.<br />
KAPITEL <strong>03</strong> – FUNDIERUNG<br />
Fundamentertüchtigungen:<br />
Eine Fundamentertüchtigung ist erforderlich:<br />
A Wenn die Grundbruchsicherheit nicht eingehalten wird.<br />
(Im Bestand sind einige Gründerzeithäuser mit zu<br />
geringer Einbindetiefe bzw. Grundbruchsicherheit<br />
vorhanden – Ab dem Zeitpunkt wo das bekannt wird<br />
besteht HANDLUNGSBEDARF)<br />
B wenn die Einbindetiefe zu gering ist<br />
C wenn die <strong>Fundierung</strong>stiefe eine neuen Nachbarhauses<br />
unterhalb der bestehenden Fundamentkante liegt<br />
D wenn Zusatzlasten (Grenze bei +10%) auf die<br />
bestehenden Fundamente wirksam werden und dadurch<br />
die Bodenpressung zu hoch wird.<br />
- Unterfangung<br />
- DSV Verfahren<br />
- Eingeschmatzte Bodenplatte<br />
MITTELWAND:<br />
Hier sind genaue Bestandsuntersuchungen notwendig. Die<br />
Lasten werden auf wenige Pfeiler bzw.<br />
Mauerwerksquerschnitte zwischen den Kamingruppen<br />
gestützt.