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Rede Daniel Jositsch (PDF, 64 kb) - KV Schweiz

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Pressekonferenz 23. Mai 2013<br />

REFORM DER ALTERSVORSORGE<br />

<strong>Rede</strong> von <strong>Daniel</strong> <strong>Jositsch</strong>, Präsident <strong>KV</strong> <strong>Schweiz</strong> und SP-Nationalrat<br />

Die Altersvorsorge wird von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern als Errungenschaft von<br />

hohem Stellenwert eingestuft. Im Unterschied zu anderen Sozialwerken ist jedermann (mindestens<br />

potentiell) vom Alter betroffen und daher an der Altersvorsorge interessiert. Tatsächlich<br />

reagiert die Bevölkerung auf Abbauvorschläge traditionell sehr skeptisch. In jüngerer<br />

Vergangenheit hatte weder der Vorschlag des Absenkens des Mindestumwandlungssatzes in<br />

der zweiten Säule vor dem Volk eine Chance, noch stiess die Diskussion um die Anhebung<br />

des Pensionsalters auf erkennbare breite Unterstützung. Das hat zu einer eigentlichen politischen<br />

Blockade geführt, die in den vergangenen Jahren geprägt war vom Beharren auf einseitigen<br />

Positionen und von der Unmöglichkeit, ausgewogene Lösungen zu finden.<br />

Der Bundesrat hat im Herbst 2012 eine Gesamtsicht auf die Altersvorsorge in Aussicht gestellt.<br />

Dies ist der richtige Schritt, auch wenn über die Details dieser Gesamtsicht zweifellos diskutiert<br />

werden wird. Die gemeinsame Betrachtung der ersten und der 2. Säule ermöglicht nämlich<br />

ein Aufbrechen der starren Positionen und eröffnet neue Handlungsmöglichkeiten. Wir<br />

sind der Ansicht, dass dieser Handlungsspielraum genützt werden muss, um die Lösung der<br />

vorhandenen Probleme mit konstruktiven und ausgewogenen Vorschlägen zu erreichen. Es<br />

geht nicht an, dass einseitig Leistungskürzungen oder Zusatzbeiträge seitens der Arbeitnehmenden<br />

propagiert werden, während auf der anderen Seite private Versicherer viel Geld für<br />

ihren administrativen Aufwand und die Vermögensverwaltung aus dem Vorsorgekreislauf<br />

abziehen.<br />

Travail Suisse und <strong>KV</strong> <strong>Schweiz</strong> lehnen eine Erhöhung des ordentlichen Rentenalters über 65<br />

ab. Solange die Arbeitgeber weiterhin wenig Bereitschaft zeigen, die Arbeitnehmerinnen und<br />

Arbeitnehmer nur schon heute bis zum ordentlichen Pensionsalter zu beschäftigen, müssen<br />

die Bemühungen dahin gehen, Arbeitszeitmodelle und -bedingungen für ältere Arbeitnehmende<br />

zu schaffen resp. zu verbessern.<br />

Auch die Heraufsetzung des Frauenrentenalters von <strong>64</strong> auf 65 ist als isolierte Massnahme<br />

abzulehnen. Sie muss eingebunden sein in eine sozial abgefederte Flexibilisierung des Referenzrentenalters<br />

sowie eine bessere Versicherung der Teilzeiterwerbtätigen in der beruflichen<br />

Vorsorge. Das würde ein Absenken des Koordinationsabzugs und allenfalls eine Senkung der<br />

Eintrittsschwelle der 2. Säule bedeuten. Ausserdem müssen damit Massnahmen zur Erreichung<br />

der Lohngleichheit einher gehen.<br />

Es spricht aber gar nichts dagegen, in den Sozialversicherungen gleichwohl Anreize für die<br />

Weiterführung der Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus zu schaffen. Wir wissen, dass<br />

etliche unserer Mitglieder auch über das offizielle Rentenalter hinaus arbeiten möchten, wenn<br />

Kaufmännischer Verband <strong>Schweiz</strong> • Kommunikation • Hans-Huber-Strasse 4 • Postfach 1853 • CH-8027 Zürich<br />

Telefon 044 283 45 33 • Telefax 044 283 45 65 • kommunikation@kvschweiz.ch • www.kvschweiz.ch


sie nur könnten. Dazu sind aber interessante Arbeitsmöglichkeiten sowie faire Arbeitsbedingungen<br />

erforderlich. Beim BVG liegt es in den Händen der Pensionskassen, die Reglemente so<br />

auszugestalten, dass eine Weiterarbeit über 65 möglich ist. Und in der AHV müsste zusätzlich<br />

zur bestehenden Möglichkeit des Rentenaufschubs neu die Weiterarbeit noch in die Rentenformel<br />

eingebaut werden.<br />

Travail.Suisse und <strong>KV</strong> <strong>Schweiz</strong> sagen Nein zu einem gesetzlichen Zwang zur Arbeit über 65,<br />

aber Ja zu Anreizen zur Weiterarbeit. Die neue Altersregelung muss flexibel und sozialverträglich<br />

sein, und sie muss Anreize zur Sicherung vorhandenen Know-how setzen und so den<br />

Arbeitsmarkt stärken.<br />

Rückfragen<br />

<strong>Daniel</strong> <strong>Jositsch</strong>, Nationalrat und Präsident <strong>KV</strong> <strong>Schweiz</strong>,<br />

Telefon 079 503 06 17<br />

Datum 23. Mai 2013<br />

Medienmitteilungen<br />

www.kvschweiz.ch/medien<br />

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