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Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

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Abänderungsverfahren<br />

→ Frist: 4 Wochen bzw 10 Jahre § 74 AußStrG<br />

→ Zuständigkeit: erste Instanz (!) § 76 AußStrG<br />

→ Antragsinhalt § 75 AußStrG<br />

→ Entscheidung § 77 AußStrG<br />

→ keine Trennung in Aufhebungs- und Erneuerungsverfahren<br />

22<br />

Durchsetzung von Beschlüssen<br />

1. Zwangsmittel im Verfahren § 79 AußStrG<br />

→ Geld- und Haftstrafen<br />

→ zwangsweise Vorführung<br />

→ Abnahme von Beweismitteln<br />

→ Bestellung von Kuratoren zwecks Handlungsvornahme<br />

2. Vollstreckung von Beschlüssen<br />

→ idR nach der EO § 80 AußStrG → § 1 Z 6 EO<br />

→ <strong>aus</strong>nahmsweise nach AußStrG → § 110 AußStrG<br />

3. Einstweilige Verfügungen<br />

→ auch amtswegig im Offizialverfahren § 378a EO<br />

23<br />

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