Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht
Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht
Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Revisionsrekursverfahren<br />
Verfahren beim ordentlichen Revisionsrekurs:<br />
1. Einbringung beim Erstgericht § 67 AußStrG<br />
→ Frist: 14 Tage<br />
→ Zurückweisung, außer mangels erheblicher Rechtsfrage<br />
2. Revisionsrekursbeantwortung in wichtigen Fällen § 68 AußStrG<br />
3. Zwischenverfahren vor dem Rekursgericht § 69 Abs 2 AußStrG<br />
4. Verfahren vor dem OGH §§ 70 f AußStrG<br />
→ Zulässigkeitsprüfung<br />
→ inhaltliche Behandlung und Entscheidung<br />
Verfahren beim außerordentlichen Revisionsrekurs:<br />
→ wie beim ordentlichen Revisionsrekurs, außer<br />
→ Vorlage direkt an den OGH<br />
→ Beantwortung direkt beim OGH einzubringen<br />
→ zT Begründungserleichterungen § 71 Abs 3 AußStrG<br />
19<br />
→ Revisionsrekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss § 64 AußStrG<br />
→ nur bei Zulassung durch das Rekursgericht<br />
→ erhebliche Rechtsfrage<br />
→ keine absolute Unstatthaftigkeit<br />
→ Zulassungsvorstellung ist unstatthaft<br />
20<br />
Abänderungsantrag<br />
→ dient der Beseitigung schwerwiegend fehlerhafter rechtskräftiger Beschlüsse<br />
§§ 72 ff AußStrG<br />
→ entspricht funktionell der prozessualen Nichtigkeits- und<br />
Wiederaufnahmsklage<br />
→ Statthaftigkeit<br />
→ gegen rechtskräftige, die Sache erledigende Beschlüsse<br />
→ Ausschluss, wenn anderes Gerichtsverfahren vorgesehen ist<br />
zB Erbschaftsklage oder Löschungsklage<br />
→ teilweise gesetzlich <strong>aus</strong>geschlossen, zB Obsorge- und Besuchsrecht<br />
→ Abänderungsgründe<br />
→ gänzlicher Gehörsentzug<br />
→ Ausgeschlossenheit, erfolgreiche Ablehnung<br />
→ strafrechtliche Gründe<br />
→ Auffinden einer rechtskräftigen Entscheidung<br />
→ günstige neue Tatsachen und Beweismittel<br />
21<br />
7