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Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

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Revisionsrekurs<br />

→ Rechtsmittel gegen alle (!) Entscheidungen der zweiten Instanz<br />

→ aufsteigend<br />

→ grundsätzlich aufschiebend, außer § 44 AußStrG<br />

→ zweiseitig iSd § 68 AußStrG<br />

16<br />

Zulässigkeit des Revisionsrekurses<br />

→ absolut unstatthaft § 62 AußStrG<br />

→ Kosten<br />

→ Verfahrenshilfe<br />

→ Gebühren<br />

→ Entscheidungswert bis inkl 30.000 € +<br />

Rekursgericht hat den ordentlichen Revisionsrekurs nicht zugelassen +<br />

rein vermögensrechtliche Sache<br />

→ bei Nichtzulassung des ordentlichen Revisionsrekurses durch das<br />

Rekursgericht<br />

→ bei einem Entscheidungswert bis inkl 30.000 € Zulassungsvorstellung an<br />

das Rekursgericht § 63 AußStrG<br />

→ bei einem Entscheidungswert über 30.000 € oder nicht rein<br />

vermögensrechtliche Sache außerordentlicher Revisionsrekurs<br />

17<br />

Revisionsrekursgründe und Neuerungsverbot<br />

→ Revisionsrekursgründe<br />

→ Mängel gem §§ 56, 57 Z 1, § 58 AußStrG<br />

→ Mangelhaftigkeit des Rekursverfahrens<br />

→ Aktenwidrigkeit<br />

→ unrichtige rechtliche Beurteilung<br />

→ Neuerungsverbot § 66 Abs 2 AußStrG<br />

→ OGH: Ausnahmen bei nova producta, wenn es das Kindeswohl erfordert<br />

18<br />

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