Protokoll vom 29. März 2008 - Marktgemeinde Grosspetersdorf
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Vertrag zu verfassen und zu fertigen und im Namen aller Parteien den Grundbuchsantrag<br />
zu stellen.<br />
VII. Aufsandungserklärung<br />
Sohin willigt die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf ein, dass aufgrund dieses Vertrages das<br />
Grundstück Nr. 558 <strong>vom</strong> Gutsbestand der EZ 18, der KG 34024 Großpetersdorf<br />
abgeschrieben, für dieses Grundstück eine neue Einlage eröffnet und in der neu eröffneten<br />
Einlage das Baurecht für die Zeit bis 31.12.2058 als Last und ob der für dieses Baurecht<br />
ebenfalls neu zu eröffnenden Baurechtseinlage als Recht zugunsten der Ölim-<br />
Grundverwertungsgesellschaft m.b.H. grundbücherlich einverleibt werde.<br />
IMMOBILIENLEASINGVERTRAG:<br />
I. Mietobjekt<br />
Der Vermieter (Ölim-Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.) vermietet an den Mieter<br />
(<strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf) das wie folgt näher bezeichnete Mietobjekt:<br />
a) Das Grundstück Nr. 558, welches nach Durchführung des Teilungsplanes GZ P-<br />
349/2007 sowie des Teilungsplanes GZ 3439 <strong>vom</strong> 14.02.<strong>2008</strong>, jeweils<br />
Vermessungskanzlei Dipl.-Ing. Kurt Huber, sowie nach Zusammenlegung mit dem<br />
Grundstück Nr. 562/1 KG 34024 Großpetersdorf, ein Ausmaß von 5.771 m², lt.<br />
beiliegendem Lageplan (Beilage ./A) aufweisen wird, für welcdhes <strong>vom</strong> Vermieter<br />
unter Mitwirkung des Mieters zu den <strong>vom</strong> Mieter anerkannten Bedingungen ein<br />
Baurecht bestellt wird.<br />
b) Die <strong>vom</strong> Vermieter nach den Plänen und der beiliegenden Baubeschreibung<br />
(Beilage ./B) des Architekten Mag. arch. Gustav Schneller im Einvernehmen mit dem<br />
Mieter zu errichtenden Um- und Zubau des bestehenden Kindergartens.<br />
II.<br />
Beginn und Dauer des Mietvertrages,<br />
Übergabe des Mietobjektes<br />
1. Das Mietverhältnis beginnt hinsichtlich der Liegenschaft gemäß Pkt. I. a) mit<br />
Vertragsunterfertigung. Falls zu diesem Zeitpunkt die Liegenschaft noch nicht in der<br />
Verfügungsgewalt des Vermieters ist, mit deren Erlangung. In diesem Fall gilt die<br />
Liegenschaft mit Verständigung des Mieters als übergeben.<br />
Der Mieter bestätigt, das Mietobjekt gemäß Pkt. I.a) besichtigt zu haben und<br />
anerkennt seinen derzeitigen Zustand als zum Gebrauch geeignet.<br />
2. Das Mietverhältnis hinsichtlich des Mietobjektes I.b) beginnt mit der Übergabe<br />
dieses Mietobjektes.<br />
a) Als voraussichtlicher Zeitpunkt der Übergabe hinsichtlich des Mietobjektes I.b)<br />
ist der August 2009 vorgesehen.<br />
b) Die Übergabe des Mietobjektes I.b) erfolgt spätestens bei Fertigstellung. Sie<br />
erfolgt auch dann, wenn noch Rest- und Ausbesserungsarbeiten erforderlich<br />
sein sollten, die insgesamt 3 % der Bauherstellkosten nicht übersteigen und eine<br />
Benützung objektiv möglich ist.<br />
c) Der Vermieter kann auch die Teilübernahme hinsichtlich fertiggestellter<br />
Bauabschnitte verlangen. In diesem Fall ist das Mietentgelt aliquot zu<br />
berechnen.<br />
d) Anlässlich der Übergabe des Mietobjektes gemäß Pkt. I.b) ist ein <strong>Protokoll</strong><br />
anzufertigen, in welchem etwaige Mängel festzuhalten sind. Das Risiko der<br />
Nichtprotokollierung trägt der Mieter. Der Vermieter wird die protokollierten<br />
Mängel binnen angemessener Frist beheben lassen.<br />
e) Der Mieter wird sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche<br />
gegenüber Dritten, die im Zusammenhang mit der Errichtung und Erhaltung des<br />
Mietobjektes I.b) entstanden sind, im Einvernehmen mit dem Vermieter,<br />
innerhalb der gesetzlichen und vereinbarten Fristen, im Namen des Vermieters<br />
geltend machen.<br />
Die mit der Durchsetzung dieser Ansprüche verbundenen Kosten, inklusive<br />
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