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Protokoll vom 29. März 2008 - Marktgemeinde Grosspetersdorf

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Vertrag zu verfassen und zu fertigen und im Namen aller Parteien den Grundbuchsantrag<br />

zu stellen.<br />

VII. Aufsandungserklärung<br />

Sohin willigt die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf ein, dass aufgrund dieses Vertrages das<br />

Grundstück Nr. 558 <strong>vom</strong> Gutsbestand der EZ 18, der KG 34024 Großpetersdorf<br />

abgeschrieben, für dieses Grundstück eine neue Einlage eröffnet und in der neu eröffneten<br />

Einlage das Baurecht für die Zeit bis 31.12.2058 als Last und ob der für dieses Baurecht<br />

ebenfalls neu zu eröffnenden Baurechtseinlage als Recht zugunsten der Ölim-<br />

Grundverwertungsgesellschaft m.b.H. grundbücherlich einverleibt werde.<br />

IMMOBILIENLEASINGVERTRAG:<br />

I. Mietobjekt<br />

Der Vermieter (Ölim-Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.) vermietet an den Mieter<br />

(<strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf) das wie folgt näher bezeichnete Mietobjekt:<br />

a) Das Grundstück Nr. 558, welches nach Durchführung des Teilungsplanes GZ P-<br />

349/2007 sowie des Teilungsplanes GZ 3439 <strong>vom</strong> 14.02.<strong>2008</strong>, jeweils<br />

Vermessungskanzlei Dipl.-Ing. Kurt Huber, sowie nach Zusammenlegung mit dem<br />

Grundstück Nr. 562/1 KG 34024 Großpetersdorf, ein Ausmaß von 5.771 m², lt.<br />

beiliegendem Lageplan (Beilage ./A) aufweisen wird, für welcdhes <strong>vom</strong> Vermieter<br />

unter Mitwirkung des Mieters zu den <strong>vom</strong> Mieter anerkannten Bedingungen ein<br />

Baurecht bestellt wird.<br />

b) Die <strong>vom</strong> Vermieter nach den Plänen und der beiliegenden Baubeschreibung<br />

(Beilage ./B) des Architekten Mag. arch. Gustav Schneller im Einvernehmen mit dem<br />

Mieter zu errichtenden Um- und Zubau des bestehenden Kindergartens.<br />

II.<br />

Beginn und Dauer des Mietvertrages,<br />

Übergabe des Mietobjektes<br />

1. Das Mietverhältnis beginnt hinsichtlich der Liegenschaft gemäß Pkt. I. a) mit<br />

Vertragsunterfertigung. Falls zu diesem Zeitpunkt die Liegenschaft noch nicht in der<br />

Verfügungsgewalt des Vermieters ist, mit deren Erlangung. In diesem Fall gilt die<br />

Liegenschaft mit Verständigung des Mieters als übergeben.<br />

Der Mieter bestätigt, das Mietobjekt gemäß Pkt. I.a) besichtigt zu haben und<br />

anerkennt seinen derzeitigen Zustand als zum Gebrauch geeignet.<br />

2. Das Mietverhältnis hinsichtlich des Mietobjektes I.b) beginnt mit der Übergabe<br />

dieses Mietobjektes.<br />

a) Als voraussichtlicher Zeitpunkt der Übergabe hinsichtlich des Mietobjektes I.b)<br />

ist der August 2009 vorgesehen.<br />

b) Die Übergabe des Mietobjektes I.b) erfolgt spätestens bei Fertigstellung. Sie<br />

erfolgt auch dann, wenn noch Rest- und Ausbesserungsarbeiten erforderlich<br />

sein sollten, die insgesamt 3 % der Bauherstellkosten nicht übersteigen und eine<br />

Benützung objektiv möglich ist.<br />

c) Der Vermieter kann auch die Teilübernahme hinsichtlich fertiggestellter<br />

Bauabschnitte verlangen. In diesem Fall ist das Mietentgelt aliquot zu<br />

berechnen.<br />

d) Anlässlich der Übergabe des Mietobjektes gemäß Pkt. I.b) ist ein <strong>Protokoll</strong><br />

anzufertigen, in welchem etwaige Mängel festzuhalten sind. Das Risiko der<br />

Nichtprotokollierung trägt der Mieter. Der Vermieter wird die protokollierten<br />

Mängel binnen angemessener Frist beheben lassen.<br />

e) Der Mieter wird sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche<br />

gegenüber Dritten, die im Zusammenhang mit der Errichtung und Erhaltung des<br />

Mietobjektes I.b) entstanden sind, im Einvernehmen mit dem Vermieter,<br />

innerhalb der gesetzlichen und vereinbarten Fristen, im Namen des Vermieters<br />

geltend machen.<br />

Die mit der Durchsetzung dieser Ansprüche verbundenen Kosten, inklusive<br />

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