Protokoll vom 29. März 2008 - Marktgemeinde Grosspetersdorf
Protokoll vom 29. März 2008 - Marktgemeinde Grosspetersdorf
Protokoll vom 29. März 2008 - Marktgemeinde Grosspetersdorf
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
V. Erlöschen des Baurechtes<br />
Im Falle des Erlöschens des Baurechtes, nach Ablauf der Frist, für die das Baurecht bestellt<br />
wurde, fallen die errichteten Bauwerke in das Eigentum der <strong>Marktgemeinde</strong>.<br />
Die Bauberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, dass gesetzliche Pfand- und Vorzugsrechte,<br />
die auf dem Baurecht haften, gelöscht werden.<br />
Für den Fall des Erlöschens des Baurechtes wegen Nichtbezahlung des Bauzinses (Pkt. IV.<br />
des Vertrages) steht es der <strong>Marktgemeinde</strong> frei, die entschädigungslose Übereignung der<br />
Bauwerke oder Entfernung und Wiederherstellung des vorigen Zustandes von der<br />
Bauberechtigten zu verlangen.<br />
VI. Allgemeine Vorschriften<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf verpflichtet sich zur unverzüglichen Durchführung der<br />
in Punkt I dieses Vertrages angeführten Teilungspläne sowie notwendigen<br />
Grundbuchshandlungen, um eine grundbücherliche Durchführung gegenständlichen<br />
Baurechtsvetrages zu gewährleisten.<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf leistet dafür Gewähr, dass die mit dem Baurecht zu<br />
belastende Liegenschaft EZ neu, welche für die neu gebildete Grundstücksnummer 558<br />
gebildet wird, KG 34024 Großpetersdorf lastenfrei ist.<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf leistet weiters dafür Garantie, dass in die<br />
vertragsgegenständliche Liegenschaft keine umweltbelastenden und/oder wassergefährdende<br />
Stoffe eingebracht bzw. gelagert wurden.<br />
Alle aus diesem Vertrage zur Vorschreibung gelangenden Steuern, Gebühren und<br />
öffentlichen Abgaben aller Art, sowie die mit der Verfassung und bücherlichen<br />
Durchführung dieses Vertrages entstehenden Kosten, übernimmt die Bauberechtigte zur<br />
Selbst- und Alleinzahlung. Sie hat der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf Auslagen dieser Art<br />
ungesäumt zu ersetzen.<br />
Die Vertragsteile unterwerfen sich in allen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten,<br />
welche nicht kraft Gesetzes vor einen ausschließlich besonderen Gerichtsstand gehören, der<br />
Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Oberwart.<br />
Die Ölim-Grundverwertungsgesellschaft m.b.H. ist Deviseninländerin. Die vertretungsbefugten<br />
Organe der Bauberechtigten erklären an Eides statt, dass an der Gesellschaft keine<br />
Ausländer im Sinne des Burgenländischen Grundverkehrsgesetzes beteiligt sind.<br />
Diese Urkunde wird in einer Ausfertigung errichtet, welche die Bauberechtigte erhält. Die<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf erhält eine einfache Kopie.<br />
Mündliche Abreden zu diesem Vertrag bestehen keine; Änderungen und Ergänzungen<br />
dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />
Der Bestand dieses Vertrages wird durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
desselben nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch<br />
eine gültige und zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und<br />
Zweck der weggefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.<br />
Dieses Rechtsgeschäft bedarf der aufsichtsbehördlichen Genehmigung und wird Dritten<br />
gegenüber erst mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung rechtswirksam.<br />
Die Vertragsparteien bevollmächtigen hiermit Frau Mag. Andrea Lausegger, Substitutin des<br />
öffentlichen Notars DDR. Ludwig Bittner, Amtsgasse 4, 2020 Hollabrunn, sämtliche für die<br />
grundbücherliche Durchführung des Vertrages notwendigen Änderungen und Ergänzungen<br />
durchzuführen sowie sämtliche diesbezüglich notwendig werdende Nachträge zu diesem<br />
Seite 4 von 24