Protokoll vom 29. März 2008 - Marktgemeinde Grosspetersdorf
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aus dem Grundstück nr. 562/1, sowie der Liegenschaft EZ 2349, bestehend ua. aus den<br />
Grundstücken Nr. 559 und 560, sämtliche KG 34024 Großpetersdorf.<br />
Nach Durchführung des Teilungsplanes der Vermessungskanzlei Dipl.Ing. Kurt Huber, GZ<br />
3358 <strong>vom</strong> 21.08.2007 sowie des Teilungsplanes der Vermessungskanzlei Dipl.Ing. Kurt<br />
Huber, GZ 3439 <strong>vom</strong> 14.02.<strong>2008</strong> sowie Vereinigung des Grundstückes Nr. 562/12 mit dem<br />
Grundstück Nr. 558 hat das Grundstück Nr. 558 ein Flächenausmaß von 5.771 m².<br />
II. Vertragsgegenstand<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf bestellt der Firma Ölim-Grundverwertungsgesellschaft<br />
m.b.H. ein Baurecht im Sinne des Gesetzes <strong>vom</strong> 26.4.1912, RGBl.Nr. 86, Baurechtsgesetznovelle<br />
1990 BGBl. 258, an dem Grundstück Nr. 558 (derzeit inneliegend in EZ 18), EZ neu,<br />
KG 34024 Großpetersdorf auf die Dauer von 50 Jahren.<br />
Die Ölim-Grundverwertungsgesellschaft m.b.H. (Bauberechtigte) nimmt die Einräumung<br />
dieses Baurechtes ausdrücklich an.<br />
III. Vertragszweck / Nutzung<br />
Die Bestellung dieses Baurechtes erfolgt zum Zwecke der Errichtung von Zu- und<br />
Umbauten des bestehenden Kindergartens, welche innerhalb von drei Jahren ab<br />
Vertragsabschluss zu errichten und fertig zustellen ist.<br />
Die Bauberechtigte ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Liegenschaft samt darauf<br />
befindlichem Bauwerk nach Belieben nutzen oder nutzen zu lassen. Sie ist weiters<br />
berechtigt, das Baurecht samt Gebäude als Zubehör ganz oder teilweise an Dritte zu<br />
übertragen, hiefür Bestandverhältnisse zu begründen oder die Nutzung, in welcher<br />
rechtlichen Weise auch immer, Dritten zu überlassen.<br />
Allfällige Erwerber des Baurechtes treten in den gegenständlichen Baurechtsvertrag mit<br />
sämtlichen Rechten und Pflichten ein.<br />
IV. Bauzins<br />
Als Bauzins wird ein jährlicher Betrag von EUR 3.268 (in Worten dreitausendzweihundertachtundsechzig)<br />
vereinbart. Der Bauzins ist mit 1.12. eines jeden Kalenderjahres,<br />
erstmals bei Fertigstellung der Um- und Zubauarbeiten kosten- und spesenfrei an die<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf von der Bauberechtigten zu bezahlen.<br />
Für den Fall, dass die Bauberechtigte mit der Berichtigung des Bauzinses für zwei<br />
aufeinanderfolgende Jahre in Verzug kommt, kann die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf nach<br />
vorangehender zweimaliger schriftlicher Mahnung die Aufhebung dieses Vertrages<br />
(Erlöschen des Baurechtes) durch einseitige Erklärung verlangen.<br />
Es wird ausdrücklich eine Aussetzung der Zahlungsverpflichtung der Bauberechtigten für<br />
den Fall, in dem Umfang und auf die Dauer vereinbart, als die <strong>Marktgemeinde</strong><br />
Großpetersdorf oder deren etwaiger Rechtsnachfolger, ihren Zahlungsverpflichtungen aus<br />
einem mit der ÖLIM-Grundverwertungsgesellschaft m.b.H. abzuschließenden<br />
Immobilienleasingmietvertrag über das vertragsgegenständliche Baurecht samt Gebäude<br />
als Zubehör nicht ordnungsgemäß nachkommt.<br />
Für den Fall einer Auflösung des Immobilienleasingmietvertrages aus Gründen des<br />
Punktes XI. des Immobilienleasingmietvertrages oder für den Fall einer Auflösung des<br />
Immobilienleasingmietvertrages durch den Masse- oder Ausgleichsverwalter im Fall eines<br />
etwaigen Insolvenzverfahrens der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf wird schon jetzt eine<br />
Reduktion des zu bezahlenden Bauzinses für das gesamte Baurecht auf insgesamt<br />
symbolisch EUR ein pro Monat ab dem auf die Auflösung folgenden Monatsersten<br />
vereinbart. Diese Regelung gilt auch für allfällige Rechtsnachfolger im Eigentum der<br />
Stammliegenschaft.<br />
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