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Protokoll vom 29. März 2008 - Marktgemeinde Grosspetersdorf

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aus dem Grundstück nr. 562/1, sowie der Liegenschaft EZ 2349, bestehend ua. aus den<br />

Grundstücken Nr. 559 und 560, sämtliche KG 34024 Großpetersdorf.<br />

Nach Durchführung des Teilungsplanes der Vermessungskanzlei Dipl.Ing. Kurt Huber, GZ<br />

3358 <strong>vom</strong> 21.08.2007 sowie des Teilungsplanes der Vermessungskanzlei Dipl.Ing. Kurt<br />

Huber, GZ 3439 <strong>vom</strong> 14.02.<strong>2008</strong> sowie Vereinigung des Grundstückes Nr. 562/12 mit dem<br />

Grundstück Nr. 558 hat das Grundstück Nr. 558 ein Flächenausmaß von 5.771 m².<br />

II. Vertragsgegenstand<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf bestellt der Firma Ölim-Grundverwertungsgesellschaft<br />

m.b.H. ein Baurecht im Sinne des Gesetzes <strong>vom</strong> 26.4.1912, RGBl.Nr. 86, Baurechtsgesetznovelle<br />

1990 BGBl. 258, an dem Grundstück Nr. 558 (derzeit inneliegend in EZ 18), EZ neu,<br />

KG 34024 Großpetersdorf auf die Dauer von 50 Jahren.<br />

Die Ölim-Grundverwertungsgesellschaft m.b.H. (Bauberechtigte) nimmt die Einräumung<br />

dieses Baurechtes ausdrücklich an.<br />

III. Vertragszweck / Nutzung<br />

Die Bestellung dieses Baurechtes erfolgt zum Zwecke der Errichtung von Zu- und<br />

Umbauten des bestehenden Kindergartens, welche innerhalb von drei Jahren ab<br />

Vertragsabschluss zu errichten und fertig zustellen ist.<br />

Die Bauberechtigte ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Liegenschaft samt darauf<br />

befindlichem Bauwerk nach Belieben nutzen oder nutzen zu lassen. Sie ist weiters<br />

berechtigt, das Baurecht samt Gebäude als Zubehör ganz oder teilweise an Dritte zu<br />

übertragen, hiefür Bestandverhältnisse zu begründen oder die Nutzung, in welcher<br />

rechtlichen Weise auch immer, Dritten zu überlassen.<br />

Allfällige Erwerber des Baurechtes treten in den gegenständlichen Baurechtsvertrag mit<br />

sämtlichen Rechten und Pflichten ein.<br />

IV. Bauzins<br />

Als Bauzins wird ein jährlicher Betrag von EUR 3.268 (in Worten dreitausendzweihundertachtundsechzig)<br />

vereinbart. Der Bauzins ist mit 1.12. eines jeden Kalenderjahres,<br />

erstmals bei Fertigstellung der Um- und Zubauarbeiten kosten- und spesenfrei an die<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf von der Bauberechtigten zu bezahlen.<br />

Für den Fall, dass die Bauberechtigte mit der Berichtigung des Bauzinses für zwei<br />

aufeinanderfolgende Jahre in Verzug kommt, kann die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf nach<br />

vorangehender zweimaliger schriftlicher Mahnung die Aufhebung dieses Vertrages<br />

(Erlöschen des Baurechtes) durch einseitige Erklärung verlangen.<br />

Es wird ausdrücklich eine Aussetzung der Zahlungsverpflichtung der Bauberechtigten für<br />

den Fall, in dem Umfang und auf die Dauer vereinbart, als die <strong>Marktgemeinde</strong><br />

Großpetersdorf oder deren etwaiger Rechtsnachfolger, ihren Zahlungsverpflichtungen aus<br />

einem mit der ÖLIM-Grundverwertungsgesellschaft m.b.H. abzuschließenden<br />

Immobilienleasingmietvertrag über das vertragsgegenständliche Baurecht samt Gebäude<br />

als Zubehör nicht ordnungsgemäß nachkommt.<br />

Für den Fall einer Auflösung des Immobilienleasingmietvertrages aus Gründen des<br />

Punktes XI. des Immobilienleasingmietvertrages oder für den Fall einer Auflösung des<br />

Immobilienleasingmietvertrages durch den Masse- oder Ausgleichsverwalter im Fall eines<br />

etwaigen Insolvenzverfahrens der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf wird schon jetzt eine<br />

Reduktion des zu bezahlenden Bauzinses für das gesamte Baurecht auf insgesamt<br />

symbolisch EUR ein pro Monat ab dem auf die Auflösung folgenden Monatsersten<br />

vereinbart. Diese Regelung gilt auch für allfällige Rechtsnachfolger im Eigentum der<br />

Stammliegenschaft.<br />

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