Protokoll vom 29. März 2008 - Marktgemeinde Grosspetersdorf
Protokoll vom 29. März 2008 - Marktgemeinde Grosspetersdorf
Protokoll vom 29. März 2008 - Marktgemeinde Grosspetersdorf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Großpetersdorf neu eröffneten EZ auf Basis eines Baurechtes errichteten<br />
Kindergarten abgeschlossen.<br />
2. Für den Fall des rechtsgültigen Zustandekommens des zuvor angeführten<br />
Immobilienleasingmietvertrages verpflichtet sich die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf<br />
über Aufforderung des Vermieters nach Ablauf des Zeitraumes, in dem sie in diesem<br />
Immobilienleasingmietvertrag auf die Ausübung ihres Kündigungsrechtes verzichtet<br />
hat, das Mietobjekt zu erwerben.<br />
Der Kaufpreis hiefür ist per Ablauf der Kündigungsverzichtsdauer fällig.<br />
Für Zahlungen nach dem Fälligkeitszeitpunkt gilt ein Zinssatz in Höhe des 6-Monats-<br />
EURIBOR gem. den Veröffentlichungen der oesterreichischen Nationalbank + 6-<br />
Punkte, im jeweiligen Halbjahr vereinbart.<br />
3. Der Kaufpreis entspricht den Gesamtinvestitionskosten für das Gebäude unter<br />
Abzug einer kalkulatorischen AfA laut Immobilienleasingmietvertrag, d. s.<br />
derzeit 2,5 % p.a., zuzüglich der nicht amortisierten Teile der <strong>vom</strong> Vermieter auf<br />
das Mietobjekt (Baurecht samt Gebäude als Zubehör) allenfalls getätigten<br />
Aufwendungen, zuzüglich allenfalls während der Kündigungsverzichtsdauer, aus<br />
welchen Gründen auch immer, nicht bezahlter Mietentgelte samt Betriebskosten und<br />
Zinsen.<br />
Der Kaufpreis erhöht sich in Abstimmung zwischen Vermieter und Mieter entweder<br />
um eine gegebenenfalls gem. § 12 (10) UStG vorzunehmende Vorsteuerberichtigung<br />
oder um eine gem. § 6 (2) UStG in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer.<br />
Bei der Berichtigung des Kaufpreises wird die bereits bezahlte Kaution angerechnet.<br />
4. Der Verkauf des Mietobjektes erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung<br />
und Haftung des Vermieters, insbesondere auch hinsichtlich allfälliger<br />
Kontaminierungen.<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf hat alle Pflichten des Vermieters, die im<br />
Zusammenhang mit dem Mietobjekt stehen, mit Ausnahme allfälliger bücherlicher<br />
Geldlasten, zum Kaufstichtag ohne Anrechnung auf den Kaufpreis zu übernehmen<br />
und den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.<br />
Insbesondere hat die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf dabei auf eigene Kosten mit<br />
schuldbefreiender Wirkung für den Vermieter in etwaige bestehende Dienstbarkeits-,<br />
Bestand-, Wohnungseigentumsverträge, etc einzutreten.<br />
Allenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen (zB grundverkehrsbehördliche<br />
Genehmigung) sind von der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf auf ihre Kosten einzuholen<br />
und trägt die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf das Risiko deren allfälliger<br />
Nichterteilung.<br />
5. Die mit der Veräußerung des Mietobjektes verbundenen Kosten und Abgaben hat<br />
die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf zu tragen.<br />
Demnach fasst der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden weiters nachstehende<br />
einstimmige Beschlüsse wie folgt:<br />
• Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf beantragt beim Land Burgenland die Bewilligung<br />
der beabsichtigten Errichtung einer zweigruppigen gemeindeübergreifenden<br />
Seite 20 von 24