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Protokoll vom 29. März 2008 - Marktgemeinde Grosspetersdorf

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Großpetersdorf neu eröffneten EZ auf Basis eines Baurechtes errichteten<br />

Kindergarten abgeschlossen.<br />

2. Für den Fall des rechtsgültigen Zustandekommens des zuvor angeführten<br />

Immobilienleasingmietvertrages verpflichtet sich die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf<br />

über Aufforderung des Vermieters nach Ablauf des Zeitraumes, in dem sie in diesem<br />

Immobilienleasingmietvertrag auf die Ausübung ihres Kündigungsrechtes verzichtet<br />

hat, das Mietobjekt zu erwerben.<br />

Der Kaufpreis hiefür ist per Ablauf der Kündigungsverzichtsdauer fällig.<br />

Für Zahlungen nach dem Fälligkeitszeitpunkt gilt ein Zinssatz in Höhe des 6-Monats-<br />

EURIBOR gem. den Veröffentlichungen der oesterreichischen Nationalbank + 6-<br />

Punkte, im jeweiligen Halbjahr vereinbart.<br />

3. Der Kaufpreis entspricht den Gesamtinvestitionskosten für das Gebäude unter<br />

Abzug einer kalkulatorischen AfA laut Immobilienleasingmietvertrag, d. s.<br />

derzeit 2,5 % p.a., zuzüglich der nicht amortisierten Teile der <strong>vom</strong> Vermieter auf<br />

das Mietobjekt (Baurecht samt Gebäude als Zubehör) allenfalls getätigten<br />

Aufwendungen, zuzüglich allenfalls während der Kündigungsverzichtsdauer, aus<br />

welchen Gründen auch immer, nicht bezahlter Mietentgelte samt Betriebskosten und<br />

Zinsen.<br />

Der Kaufpreis erhöht sich in Abstimmung zwischen Vermieter und Mieter entweder<br />

um eine gegebenenfalls gem. § 12 (10) UStG vorzunehmende Vorsteuerberichtigung<br />

oder um eine gem. § 6 (2) UStG in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer.<br />

Bei der Berichtigung des Kaufpreises wird die bereits bezahlte Kaution angerechnet.<br />

4. Der Verkauf des Mietobjektes erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung<br />

und Haftung des Vermieters, insbesondere auch hinsichtlich allfälliger<br />

Kontaminierungen.<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf hat alle Pflichten des Vermieters, die im<br />

Zusammenhang mit dem Mietobjekt stehen, mit Ausnahme allfälliger bücherlicher<br />

Geldlasten, zum Kaufstichtag ohne Anrechnung auf den Kaufpreis zu übernehmen<br />

und den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.<br />

Insbesondere hat die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf dabei auf eigene Kosten mit<br />

schuldbefreiender Wirkung für den Vermieter in etwaige bestehende Dienstbarkeits-,<br />

Bestand-, Wohnungseigentumsverträge, etc einzutreten.<br />

Allenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen (zB grundverkehrsbehördliche<br />

Genehmigung) sind von der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf auf ihre Kosten einzuholen<br />

und trägt die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf das Risiko deren allfälliger<br />

Nichterteilung.<br />

5. Die mit der Veräußerung des Mietobjektes verbundenen Kosten und Abgaben hat<br />

die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf zu tragen.<br />

Demnach fasst der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden weiters nachstehende<br />

einstimmige Beschlüsse wie folgt:<br />

• Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf beantragt beim Land Burgenland die Bewilligung<br />

der beabsichtigten Errichtung einer zweigruppigen gemeindeübergreifenden<br />

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