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Protokoll vom 29. März 2008 - Marktgemeinde Grosspetersdorf

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Zu Beglaubigern des heutigen <strong>Protokoll</strong>es werden die Gemeinderäte Mag. Werner Kamper<br />

und Alexandra Baumgartner bestellt.<br />

Nach kurzer Debatte kommt der Gemeinderat zur einhelligen Auffassung, die<br />

Geschäftsfälle acht und neun von der Tagesordnung zu nehmen. Vor einer allfälligen<br />

späteren Behandlung sollen entsprechende Informationen eingeholt werden.<br />

Zu Punkt 1.)<br />

Der Inhalt der Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 14. Dezember 2007<br />

wird ohne Verlesung einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

Zu Punkt 2.)<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass für die Grundstücke Nr. 6446, 7273 und 7242/2, alle in der<br />

KG Großpetersdorf, die im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan als Aufschließungsgebiet<br />

gewidmet sind, konkrete Bauvorhaben vorliegen und dafür die erforderlichen<br />

Erschließungsarbeiten einschließlich der Ortskanalisation soweit abgeschlossen sind, sodass<br />

einer Bebauung dieser Gebiete nichts mehr im Wege steht.<br />

Die Grundstücke Nr. 6446 und 7273 sind in der am 14.12.2007 verordneten Ersten<br />

Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes bereits als Bauland-Wohngebiet<br />

gewidmet und hätte die Erklärung dieser Grundstücke zu Bauland noch vor der Ersten<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes erfolgen müssen, was auf Empfehlung der<br />

Raumplanungsstelle nun nachträglich geschehen soll, um die formalen Voraussetzungen<br />

für die Genehmigung der 1. Änderung zu schaffen.<br />

Nach kurzer sachlicher Diskussion fasst daraufhin der Gemeinderat auf Antrag des<br />

Vorsitzenden den einstimmigen Beschluss und verordnet gemäß § 20 Absatz 2 des<br />

Burgenländischen Raumplanungsgesetzes Nr. 18/1969, in der geltenden Fassung:<br />

§ 1<br />

In den nachfolgend näher bezeichneten Aufschließungsgebieten ist die widmungsgemäße<br />

Nutzung zulässig, da dieser keine öffentlichen Interessen wirtschaftlicher, sozialer und<br />

kultureller Natur entgegenstehen und die Erschließung durch Straßen und Versorgungsleitungen<br />

gesichert ist.<br />

Hierbei handelt es sich um die Grundstücke Nr. 6446, 7273 und 7242/2, alle in der KG<br />

34024 Großpetersdorf (Ortsried), die allesamt von AW in BW umgewidmet werden.<br />

§ 2<br />

Diese Verordnung tritt mit 01. April <strong>2008</strong> in Kraft.<br />

Zu Punkt 3.)<br />

Zwecks Realisierung des Neubaues der gemeindeübergreifenden Kinderkrippe sowie des<br />

Um- und Zubaues des Kindergartens werden auf Antrag des Vorsitzenden durch jeweils<br />

einstimmigen Beschluss des Gemeinderates (Vizebürgermeister Mag. Dr. Alfred Kollar ist<br />

während der Dauer der Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht anwesend) die<br />

nachstehenden Verträge zwischen der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf und der Firma Ölim-<br />

Grundverwertungsgesellschaft m.b.H. Sparkassenplatz 4 8010 Graz, abgeschlossen:<br />

BAURECHTSVERTRAG:<br />

I. Präambel<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ<br />

18, bestehend ua. aus dem Grundstück Nr. 558, der Liegenschaft EZ 322, bestehend ua.<br />

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