Protokoll vom 29. März 2008 - Marktgemeinde Grosspetersdorf
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8. Dieser Mietvertrag wird in drei Ausfertigungen errichtet. Jeder Vertragsteil sowie das<br />
Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern erhält je eine Ausfertigung.<br />
9. Dieser Mietvertrag ist hinsichtlich des Mietobjektes unter der aufschiebenden<br />
Bedingung abgeschlossen, dass für das Mietobjekt I.b) eine rechtskräftige<br />
Baubewilligung erlangt werden kann.<br />
Der Vermieter ist berechtigt, durch einseitige Erklärung auf den Eintritt einer oder<br />
mehrerer der oa aufschiebenden Bedingungen zu verzichten.<br />
10. Wird dieser Vertrag zwischen dem Tag des Abschlusses und dem Tag der Übergabe<br />
des Vertragsgegenstandes, aus welchem Grund immer, gelöst oder tritt die<br />
aufschiebende Bedingung gemäß Punkt XIV. Abs. 9 nicht ein, so hat der Mieter alle<br />
bis zum Auflösungszeitpunkt bzw. zum Ende der Frist für den Eintritt der Bedingung<br />
entstandenen und noch aus Vorgängen bis zu diesem Zeitpunkt nachträglich dem<br />
Vermieter entstehenden Kosten zuzüglich eines pauschalen Bearbeitungsersatzes in<br />
Höhe von 2 % der geschätzten Gesamtinvestitionskosten diesem sofort zu vergüten.<br />
11. Für den Fall, dass das Mietverhältnis vor Ablauf jenes Zeitraumes, für den der Mieter<br />
auf sein Recht zur Kündigung verzichtet hat, aus welchem Grund immer beendet oder<br />
das Mietobjekt durch den Mieter nicht erworben wird, verpflichtet sich der Mieter im<br />
Einvernehmen mit dem Vermieter eine Umwidmung durchzuführen, die eine Nutzung<br />
des Mietobjektes zu Gewerbe- oder Bürozwecken zulässt und den Anforderungen<br />
des jeweils geltenden Raumordnungsgesetzes entspricht.<br />
12. Der Vermieter teilt im Sinne des Datenschutzgesetzes mit, dass er die Daten des<br />
Mieters aus diesem Vertrag zum Zwecke der Verwaltung automationsunterstützt<br />
verarbeitet. Der Mieter ist weiters damit einverstanden, dass relevante Daten in<br />
banküblicher Form, insbesondere zur Beschaffung von Finanzierungen, zur<br />
Abwicklung des Zahlungsverkehrs, im Interesse des Gläubigerschutzes sowie<br />
innerhalb des Konzerns des Vermieters (Erste Bank-Konzern) weitergegeben<br />
(übermittelt) werden; der Vermieter ist weiters berechtigt, die Projektsdaten zu<br />
Werbezwecken zu verwenden. Der Mieter bevollmächtigt den Vermieter<br />
unwiderruflich, insbesondere im Hinblick auf Punkt IX. 2. Absatz, Daten <strong>vom</strong><br />
Kreditinstitut des Mieters zu besorgen.<br />
§ 40 (2) BWG verpflichtet den Vermieter zur Feststellung des wirtschaftlich<br />
Berechtigten (=Mieter) aus dem Vertrag. Sofern der Mieter nicht für eigene<br />
Rechnung handelt, ist der abweichende wirtschaftlich Berechtigte dem Vermieter<br />
unverzüglich bekannt zu geben. Der Mieter handelt betreffend diesen Vertrag auf<br />
eigene Rechnung.<br />
13. Für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird als ausschließlicher<br />
Gerichtsstand Graz vereinbart (§ 104 JN).<br />
BAUBEAUFTRAGUNGSVERTRAG:<br />
abgeschlossen zwischen der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf als als Baubeauftragte<br />
(Bevollmächtigte) und der Firma ÖLIM Grundverwertungs Gesellschaft m.b.H.,<br />
Sparkassenplatz 4, 8010 Graz, FN 48378w, als zivilrechtlicher Bauherr, wie folgt:<br />
I. Präambel<br />
Projekt-Bezeichnung: Zu- und Umbau Kindergarten<br />
Ort:<br />
KG 34024 Großpetersdorf<br />
Gp.Nr.: Grundstück Nr. 558<br />
II. Bauabwicklung<br />
Der Baubeauftragte übernimmt in eigener Verantwortung die mit der schlüsselfertigen<br />
Herstellung des oben genannten Projektes verbundenen Planungs-, Koordinierungs- und<br />
Bauüberwachungsarbeiten und Leistungsvergabe entsprechend den genehmigten Plänen,<br />
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